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Warburg Invest AG – Jahresbericht MPF Odin DE000A2DJU20

CR T. Bremer - Bekanntmachung - Freitag, 28.10.2022
geralt (CC0), Pixabay
CR T. Bremer
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Warburg Invest AG
Hannover

Warburg Invest AG

Hannover

Jahresbericht MPF Odin

Tätigkeitsbericht des MPF Odin

für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022

Die Warburg Invest AG, Hannover, hat über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG mit der Portfolioverwaltung des MPF Odin betraut.

Das Sondervermögen wurde per 06. November 2021 auf die Warburg Invest AG als neue KVG übertragen.

Anlagepolitik

Der aktiv verwaltete MPF Odin strebt als Anlageziel einen stetigen Wertzuwachs an. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Fonds hat. Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen die Aspekte Wachstum und Liquidität im Vordergrund der Überlegungen. Zur Verwirklichung des Anlageziels wird vorwiegend in Aktien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, strukturierte Produkte oder Zertifikate sowie in Investmentanteilen investiert. Der Fonds kann auch Derivategeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um aufsteigende oder fallende Kurse zu spekulieren.

Tätigkeiten für das Sondervermögen während des Berichtszeitraumes

Die mittlerweile weltweite Ausbreitung des Corona-Virus und die vielfältigen Maßnahmen zu seiner Eindämmung beeinträchtigen die Wirtschaft massiv und werden sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Das Ausmaß der Wachstums- und Beschäftigungseinbußen ist derzeit mit hoher Unsicherheit behaftet. Für das gesamte Jahr 2021 und darüber hinaus sind daher Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren und damit Auswirkungen auf die Entwicklung des Sondervermögens nicht auszuschließen.

Das Fondsvermögen ist zum Ende des Berichtszeitraumes überwiegend, 76,35% des Fondsvolumens, in Index-Zertifikate (strukturierte Teilschutzprodukte) angelegt. Langlaufende Teilschutzzertifikate bieten die Möglichkeit auch bei Märkten in Seitwärtsbewegung positive Erträge zu erzielen und bieten einen Schutz vor Verlusten, sofern der Basiswert die Barriere nicht unterschreitet. Die prozentuale Quote der Zertifikate am Fondsvolumen hat sich innerhalb des Geschäftsjahres nur marginal verändert.

Der MPF Odin ist neben Zertifikaten auch in Rentenpapieren investiert. Dabei hatten die Rentenpapiere zum Ende des Berichtszeitraums einen Anteil von 14,61% am gesamten Fondsvermögen. Im betrachteten Zeitraum waren keine Rentenpapiere in Fremdwährungen notiert.

Zum Ende des Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Restlaufzeit des Rentenvermögens 0,44 Jahre. Die am Ende des Geschäftsjahres im Bestand befindlichen Rentenpapiere sind alle mit dem Rating AAA bewertet. Damit erfolgten sämtliche Investitionen in verzinsliche Anleihen in der Ratingkategorie Investmentgrade. Die im Bestand befindlichen Rentenpapiere hatten zum Anfang des betrachteten Zeitraums ein durchschnittliches Rating von AAA. Bis zum Ende des Geschäftsjahres blieb das durchschnittliche Rating unverändert.

Das Investmentvermögen ist ebenfalls, zu 8,24% des Fondsvermögens, in Zielfonds investiert.

Im Berichtszeitraum wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Die im Folgenden dargestellten Risikoarten/​-faktoren können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Marktpreisrisiko

Der Fonds ist in Vermögensgegenstände investiert, welche neben den Chancen auf Wertsteigerung auch das Risiko von teilweisem bzw. vollständigem Verlust des investierten Kapitals beinhalten. Fällt der Marktwert der für das Sondervermögen erworbenen Vermögensgegenstände unter deren Einstandswert, führt ein Verkauf zu einer Verlustrealisation. Obwohl das Sondervermögen langfristige Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht.

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen, politischen und fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Adressenausfallrisiko

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Investments in Rentenpapieren, die so weit wie möglich diversifiziert werden. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Branchen und Länder.

Das durchschnittliche Rating der im Bestand befindlichen Rentenpapiere beträgt zum Ende des Geschäftsjahres AAA.

Liquiditätsrisiko

Entsprechend der Anlagestrategie ist das Sondervermögen Liquiditätsrisiken im Hinblick auf den möglichen Kauf oder Verkauf von Rentenpapieren am Sekundärmarkt ausgesetzt. In Phasen ausgeprägter Marktkrisen kann es, auch bedingt durch die zu beobachtende Reduzierung des Anleihebestands der Wertpapierhändler oder Anleihekäufe durch die Notenbanken, zu einer eingeschränkten Liquidität an den Rentenmärkten kommen. Zur Steuerung und Begrenzung von Liquiditätsrisiken wird auf ein ausreichendes Emissionsvolumen der Anleihen sowie auf eine breite Streuung über eine Vielzahl von Anleihen geachtet.

Zinsänderungsrisiko

Der Fonds ist in einer Nullkupon Anleihe investiert. Das Zinsänderungsrisiko fällt umso höher aus, je länger die Laufzeit der im Bestand befindlichen Anleihen ist.

Das Zinsänderungsrisiko wird durch die Effective Duration gemessen, die zum Stichtag für den Rentenbestand 0,45 Jahre betrug. Je niedriger die Duration ist, desto geringer sind die Preisverluste bei einem ansteigenden Zinsniveau.

Währungsrisiken

Für den MPF Odin wurden bis auf einen vernachlässigbaren Anteil an einem ETF auf den MSCI World Index ausschließlich Anlagen in EUR getätigt. Hinzuweisen ist dabei noch darauf, dass der als Zielfonds erworbene MPF Andante ebenfalls Anlagen in Fremdwährungen tätigen kann.

Die Vermögenswerte können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein (Fremdwährungspositionen). Risiken bezüglich dieser Vermögenswerte können durch Wechselkursschwankungen bestehen, die sich im Rahmen der täglichen Bewertung negativ auf den Wert des Fondsvermögens auswirken können.

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken sind definiert als die Gefahren vor Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Reputationsrisiken werden miteingeschlossen.

Zur Vermeidung operationeller Risiken wurden ex ante und ex post Prüfabläufe entsprechend dem Vieraugenprinzip in den Orderprozess integriert. Darüber hinaus wurden Wertpapierhandelsgeschäfte ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Dienstleistung der Wertpapierverwahrung erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Wertentwicklung des Sondervermögens

seit Wertentwicklung
Fonds 30.04.2021 0,25%

Berichtsperioden

seit Fonds
1 Woche 22.04.2022 -1,49%
1 Monat 29.03.2022 -1,03 %
3 Monate 28.01.2022 -3,72 %
6 Monate 29.10.2021 -2,95 %
1 Jahr 29.04.2021 0,09%
Beginn WE 21.06.2017 9,93 %
Auflage /​ verfügbar 21.06.2017 9,93 %
Rendite p.a. (seil Beginn WE) 21.06.2017 1,68 %

Für das Sondervermögen ist keine Benchmark festgelegt worden.

Sofern die Angaben zur Wertentwicklung nicht dem letzten Tag des Monats des Geschäftsjahresendes entsprechen, wurde der letztverfügbare ermittelte Fondspreis herangezogen.

Die im Geschäftsjahr abgeschlossenen Geschäfte sowie die sich im Bestand des Sondervermögens befindlichen Positionen werden im Jahresbericht aufgeführt.

Die realisierten Gewinne und Verluste resultierten ausschließlich aus der Veräußerung von Renten und Zertifikate.

Jahresbericht MPF Odin für das Geschäftsjahr 01.05.2021 – 30.04.2022

Vermögensübersicht zum 30.04.2022

Anlageschwerpunkte Tageswert in EUR % Anteil am
Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände 113.239.266,86 100,04
1. Verzinsliche Wertpapiere 16.538.162,52 14,61
2. Zertifikate 86.417.505,98 76,35
3. Investmentanteile 9.323.790,00 8,24
4. Bankguthaben 959.808,36 0,85
II. Verbindlichkeiten -49.962,15 -0,04
III. Fondsvermögen 113.189.304,71 100,00 1)

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.04.2022

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück
bzw.
Anteile
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand
30.04.2022
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 31.867.688,52 28,15
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.176 v.2017(22) DE0001141760 EUR 16.500 16.500 0 % 100,2313 16.538.162,52 14,61
Zertifikate
BNP Paribas Issuance B.V. Athena W.of Z.16.07.24 Basket XS1686394062 STK 5.450 0 0 EUR 1.054,6000 5.747.570,00 5,08
Bqe International à Luxembourg EXPRESS Z.06.12.27 Basket CH0585068973 STK 3.600 3.600 0 EUR 906,9100 3.264.876,00 2,88
Bqe International à Luxembourg EXPRESS Z.08.12.27 Basket CH0585068981 STK 7.000 7.000 0 EUR 902,4400 6.317.080,00 5,58
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 71.087.979,98 62,80
Zertifikate
Credit Agricole CIB Fin.Sol. Zert. 07.07.25 Basket XS1853785357 EUR 2.500 0 0 % 112,3200 2.808.000,00 2,48
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXPR. Z29.02.28 EURO STOXX 50 DE000CS8DA75 STK 40.000 40.000 0 EUR 95,8800 3.835.200,00 3,39
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXPR. Z29.03.28 EURO STOXX 50 DE000CS8DA67 STK 40.000 40.000 0 EUR 91,4700 3.658.800,00 3,23
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXPR. Z30.12.27 EURO STOXX 50 DE000CS8C9Y3 STK 35.000 35.000 0 EUR 93,3300 3.266.550,00 2,89
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 06.10.28 Basket XS2168935653 STK 3.000 0 0 EUR 935,1000 2.805.300,00 2,48
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 13.09.27 Basket XS2168937949 STK 5.000 0 0 EUR 978,3500 4.891.750,00 4,32
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 25.09.28 Basket XS2168936545 STK 5.000 0 0 EUR 952,0900 4.760.450,00 4,21
Nordea Bank Abp NOTES 22.11.27 Index-Basket XS2334471880 EUR 8.000 0 0 % 93,2600 7.460.800,00 6,59
Nordea Bank Abp NOTES 29.11.27 Index-Basket XS2334472342 EUR 8.000 0 0 % 93,3700 7.469.600,00 6,60
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 06.12.28 Basket DE000HVB5JS5 STK 6.500 6.500 0 EUR 915,7500 5.952.375,00 5,26
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 20.01.28 Basket DE000HVB5PA0 STK 5.800 5.800 0 EUR 915,5300 5.310.074,00 4,69
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 24.07.28 Basket DE000HVB5319 STK 7.500 0 0 EUR 998,8500 7.491.375,00 6,62
Credit Suisse AG (Ldn Br.) Express Z04.10.27 Basket DE000CS8C7C3 STK 60.000 0 0 USD 95,6000 5.450.917,04 4,82
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 09.08.27 S&P500 DE000HVB54L8 STK 6.000 0 0 USD 1.039,4600 5.926.788,94 5,24
Investmentanteile EUR 9.323.790,00 8,24
KVG-eigene Investmentanteile
MPF Andante Inhaber-Anteile DE000A0RKY11 ANT 35.500 0 21.500 EUR 146,6400 5.205.720,00 4,60
Gruppenfremde Investmentanteile
iShsIII-Core MSCI World U.ETF Registered Shs USD (Acc) o.N. IE00B4L5Y983 ANT 55.000 14.000 0 EUR 74,8740 4.118.070,00 3,64
Summe Wertpapiervermögen EUR 112.279.458,50 99,20
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds EUR 959.808,36 0,85
Bankguthaben EUR 959.808,36 0,85
EUR – Guthaben bei:
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA EUR 959.756,19 % 100,0000 959.756,19 0,85
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
USD 54,90 % 100,0000 52,17 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -49.962,15 -0,04
Verwaltungsvergütung EUR -19.232,25 -19.232,25 -0,02
Verwahrstellenvergütung EUR -1.809,15 -1.809,15 0,00
Externe Management-/​Beratungsvergütung EUR -21.570,67 -21.570,67 -0,02
Prüfungskosten EUR -6.604,54 -6.604,54 -0,01
Veröffentlichungskosten EUR -745,54 -745,54 0,00
Fondsvermögen EUR 113.189.304,71 100,00 1)
MPF Odin – Anteilklasse 1
Anteilwert EUR 108,06
Anzahl Anteile STK 1.047.505,000

Fußnoten:

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 28.04.2022
US-Dollar (USD) 1,0523000 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile
Whg. in
1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in 1.000
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Zertifikate
Credit Agricole CIB Fin.Sol. Zert. 23.05.24 Basket XS1654982088 STK 0 5.500
Raiffeisen Switzerland B.V. Express Z01.08.23 Basket CH0363658516 STK 0 30.000
Nichtnotierte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.174 v.2016(21) DE0001141745 EUR 12.500 19.000
0,0000 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.175 v.2017(22) DE0001141752 EUR 15.000 15.000
Zertifikate
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXP. Z27.06.24 EURO STOXX 50 DE000CS8BYA6 STK 0 30.000
Raiffeisen Switzerland B.V. Express Z22.01.24 Basket CH0373640900 STK 0 30.000
Société Générale Effekten GmbH M.Express Z.02.02.26 Basket DE000ST6W678 STK 0 50.000
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 21.07.27 Basket DE000HVB43K3 STK 0 5.500
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 27.05.27 Basket DE000HVB4080 STK 0 6.500
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 28.07.27 Basket DE000HVB44B0 STK 0 7.500

Das Transaktionsvolumen im Konzernverbund beläuft sich auf 42.429.895,00 EUR (100,00%).

Erfolgsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.05.2021 bis 30.04.2022

I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR -3.987,98
2. Sonstige Erträge EUR 119,64
Summe der Erträge EUR -3.868,34
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung EUR -238.128,87
2. Verwahrstellenvergütung EUR -23.237,35
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -19.298,72
4. Externe Management-/​Beratervergütung EUR -270.255,07
5. Fremde Depotgebühren EUR -15.636,45
6. Sollzinsen EUR 914,38
7. Sonstige Aufwendungen EUR -8.511,25
Summe der Aufwendungen EUR -574.153,33
III. Ordentliches Nettoergebnis EUR -578.021,67
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 4.796.062,90
2. Realisierte Verluste EUR -66.170,67
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 4.729.892,23
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 4.151.870,56
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR -1.562.838,70
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -3.919.639,91
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -5.482.478,61
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -1.330.608,05

Entwicklung des Sondervermögens

2021/​2022
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 114.675.434,71
1. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR -164.207,70
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 4.839.423,50
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -5.003.631,20
2. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich EUR 8.685,75
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -1.330.608,05
davon nicht realisierte Gewinne EUR -1.562.838,70
davon nicht realisierte Verluste EUR -3.919.639,91
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 113.189.304,71

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil 1)
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 7.825.791,51 7,47
davon Vortrag ordentlicher Nettoertrag EUR -1.377.912,55 -1,32
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften InvStG EUR 9.203.704,06 8,79
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 4.151.870,56 3,96
davon Ordentlicher Nettoertrag EUR -578.021,67 -0,55
davon Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 4.729.892,23 4,52
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 11.977.662,07 11,43
davon Vortrag ordentlicher Nettoertrag EUR -1.955.934,22 -1,87
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften KAGG EUR 0,00 0,00
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften InvStG EUR 13.933.596,29 13,30
davon Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 0,00 0,00
1. Endausschüttung EUR 0,00 0,00
a) Barausschüttung EUR 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres
2018/​2019 EUR 122.438.557,88 EUR 102,58
2019/​2020 EUR 101.882.888,16 EUR 91,64
2020/​2021 EUR 114.675.434,71 EUR 109,29
2021/​2022 EUR 113.189.304,71 EUR 108,06

Überblick der Anteilklassen gemäß § 15 Abs. 1 KARBV

Anteilsklasse Ertrags-
verwendung
Zielgruppe Mindest-
anlage-
volumen EUR
Verwaltungs-
vergütung
Vertriebs-
provision
Verwahrstellen-
vergütung
Ausgabe-
aufschlag bis zu p.a., derzeit
Rücknahme-
abschlag
MPF Odin – Anteilklasse 1 Ausschüttung Institutionelle Anleger 0 0,220 0,000 0,020 0 0

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,20
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung auf Grundlage von Messzahlen nach dem qualifizierten Ansatz relativ im Verhältnis zu dem zugehörigen Vergleichsvermögen ermittelt.

Dabei wird der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Der VaR wird unter Anwendung des RiskManagers von MSCI RiskMetrics auf Basis historischer Simulation bestimmt.

Zur Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko wird angenommen, dass die bei Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 10 Handelstage im Sondervermögen gehalten werden und ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99% (Konfidenzniveau) sowie ein effektiver historischer gleichgewichteter Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde liegen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 Derivate-V

kleinster potenzieller Risikobetrag 6,00 %
größter potenzieller Risikobetrag 12,45 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 8,35 %

Zusätzlich zu den Angaben zur Marktrisikopotenzialermittlung sind auch Angaben zum Bruttoinvestitionsgrad des Sondervermögens, der sogenannten Hebelwirkung (Leverage) zu machen. Die Berechnung des Leverage basiert auf den Anforderungen des § 37 Abs. 4 DerivateV i.V.m § 35 Abs. 6 DerivateV und erfolgt analog zu Artikel 7 der EU Delegierten Verordnung 231/​2013 (AIFM-VO). Dabei werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen grundsätzlich additiv angerechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage 0,99 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag

Euro Stoxx 50 Net Return Index 80,00 %
iBoxx Euro Overall TR Index 10,00 %
MSCI World Index 10,00 %

Sonstige Angaben

MPF Odin – Anteilklasse 1

Anteilwert EUR 108,06
Anzahl Anteile STK 1.047.505,000

Angewandte Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände (§§ 26 bis 29 und 34 KARBV)

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten höherer Marktvolatilitäten oder auftretender Marktverwerfungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Der Anteilwert wird gem. § 169 KAGB von der Warburg Invest AG ermittelt.

Die der Anteilwertermittlung im Falle von handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden von der Gesellschaft täglich selbst über verschiedene Datenanbieter bezogen. Dabei erfolgt die Bewertung für Rentenpapiere mit Kursen per 17:15 Uhr des Börsenvortages und die Bewertung von Aktien und börsengehandelten Aktienderivaten mit Schlusskursen des Börsenvortages. Die Einspielung von Zinskurven sowie Kassa- und Terminkursen für die Bewertung von Devisentermingeschäften und Rentenderivaten erfolgt parallel zu den Rentenpapieren mit Kursen per 17:15 Uhr.

Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung auf Basis geeigneter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben (§ 28 Abs. 1 KARBV). Die Verkehrswerte werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die der Anteilwertermittlung im Falle von nicht handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden soweit möglich aus Kursen vergleichbarer Wertpapiere bzw. Renditekursen abgeleitet.

Die bezogenen Kurse werden täglich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Hierzu prüft die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Assetklasse die Kursbewegungen zum Vortag, die Kursaktualität, die Abweichungen gegen weitere Kursquellen sowie die Inputparameter für Modellbewertungen.

Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten und erhältlichen Net Asset Value bewertet.

Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit dem Nominalbetrag, die übrigen Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Festgelder werden – sofern sie kündbar sind und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt – mit dem Verkehrswert bewertet.

Die Bewertung des Wertpapiervermögens erfolgte zu 100,00% auf Basis von handelbaren Kursen.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

MPF Odin – Anteilklasse 1

Gesamtkostenquote 0,49 %
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 0,00 %

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Eine erfolgsabhängige Vergütung ist während des Berichtszeitraumes nicht angefallen.

Im Berichtszeitraum gab es keine an die Verwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlte Pauschalvergütung.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge /​ Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen gezahlt.

Verwaltungsvergütungssätze für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

Investmentanteile Identifikation Verwaltungsvergütungssatz p.a. in %
KVG-eigene Investmentanteile
MPF Andante Inhaber-Anteile DE000A0RKY11 0,220
Gruppenfremde Investmentanteile
iShsIII-Core MSCI World U.ETF Registered Shs USD (Acc) o.N. IE00B4L5Y983 0,220
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen
MPF Odin – Anteilklasse 1
Wesentliche sonstige Erträge:
Sonstige ord. Erträge EUR 119,64
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Sonst. ord. Aufwände EUR 7.153,94
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)
Transaktionskosten EUR 2.671,20

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (Inkl. Vorstand): EUR 8.357.305,34
davon feste Vergütung EUR 7.321.905,34
davon variable Vergütung EUR 1.035.400,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inklusive Vorstand): Anzahl 96,00
Höhe des gezahlten Carried Interest: EUR 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen: EUR 5.720.680,04
davon Geschäftsleiter EUR 1.090.437,55
davon andere Führungskräfte EUR 1.208.018,80
davon andere Risikoträger EUR 1.922.305,03
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion EUR 878.109,88
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe EUR 621.808,78

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter.

Beschreibung, wie die Vergütung und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die Warburg Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Sie definiert gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Grundsätze für ihr Vergütungssystem, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich sind.

Das Vergütungssystem gibt keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und Vertragsbedingungen der von der Gesellschaft verwalteten Fonds sind. Das Vergütungssystem steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds oder der Anleger solcher Fonds und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Für die Geschäftsleitung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie für Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmte weitere Mitarbeiter (sogenannte risikorelevante Mitarbeiter oder „Risktaker“) ist aufsichtsrechtlich eine besondere Regelung bezüglich der variablen Vergütung vorgesehen. Die Gesellschaft hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Mitarbeiterkategorien festgelegt, die der Gruppe der risikorelevanten Mitarbeiter zuzurechnen sind.

Die Warburg Invest AG hat unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, der auch auf OGAW-Sondervermögen angewendet wird, ein Vergütungssystem implementiert. Die Vergütung kann fixe und variable Elemente sowie monetäre und nicht-monetäre Nebenleistungen enthalten. Die Bemessung der Komponenten erfolgt unter Beachtung der Marktüblichkeit und Angemessenheit. Des Weiteren wird bei der Festlegung der einzelnen Bestandteile gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung besteht. Ziel ist eine flexible Vergütungspolitik, die auch einen Verzicht auf die Zahlung der variablen Komponente vorsehen kann. Unter Hinweis auf den Proportionalitätsgrundsatz finden derzeit die besonderen Regelungen hinsichtlich der zeitlich verzögerten Teilauszahlung von variablen Vergütungskomponenten mit risikobasierten Maluskomponenten für risikorelevante Mitarbeiter in der Gesellschaft keine Anwendung.

Die Höhe der variablen Vergütung wird für jeden Mitarbeiter durch den Vorstand unter Einbindung des Aufsichtsrats und für den Vorstand durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Gesellschaft hat keinen Vergütungsausschuss eingerichtet. Als Bemessungsgrundlage hierfür wird sowohl die persönliche Leistung der Mitarbeiter bzw. des Vorstands als auch das Ergebnis der Gesellschaft herangezogen. Die Vergütungen können den Angaben zur Mitarbeitervergütung entnommen werden.

Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst, um die Angemessenheit und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems wurde durch die Compliance-Funktion in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand der Gesellschaft durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und das Vergütungssystem angemessen ausgestaltet war. Zudem wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 Abs. 4 Nr. 5 KAGB haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Jede während des abgelaufenen Geschäftsjahres eingetretene wesentliche Änderung der nach § 307 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 KAGB und § 308 Abs. 4 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen ist im Jahresbericht eines Spezialsondervermögens mit anzugeben. Eine Änderung von Informationen gilt dabei im Sinne des Artikels 106 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 als wesentlich „wenn ein rationaler Anleger, dem diese Information bekannt werden, seine Anlage in dem AIF mit hoher Wahrscheinlichkeit überdenken würde.“

Im abgelaufenen Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen der nach § 307 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 KAGB und § 308 Abs.4 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen.

Eingesetzte Risikomanagementsysteme

Grundlagen für den Risikomanagementprozess sind die Anlagebedingungen und die Anlagerichtlinien für das Investmentvermögen.

Bestandteile der Anlagerichtlinien sind die Anlagestrategie, das Anlageziel, das Risiko(soll)profil und sämtliche Limitierungen in Bezug auf Markt- (Value at Risk, Brutto- und Nettohebel) und Liquiditätsrisiken.

Maßgeblich für die Erwerbszulässigkeit eines jeden Finanzinstruments ist der Produktkatalog der Warburg Invest AG (Gesellschaft). Er ist Bestandteil der schriftlich fixierten Ordnung (SFO) der Gesellschaft und jedes Portfolio Management-Auslagerungsvertrags. Wesentliches Merkmal der Regelungen ist, dass in Zweifelsfällen beim Risikomanagement der Gesellschaft die Erwerbszulässigkeit, d.h. die Abbildbarkeit eines Finanzinstruments erfragt werden muss. Zusammen mit den Vorgaben der KAVerOV in Verbindung. mit der AIFM-VO Nr. 231 /​ 2013 ist damit grundsätzlich sichergestellt, dass keine aus Sicht der Gesellschaft unzulässigen Finanzinstrumente erworben werden.

Das sogenannte Risk Management Tool ist eine in der Programmiersprache Delphi entwickelte Anwendung, die mit Ausnahme der Anlagegrenzprüfung und der Anforderungen für Anlagen in Kreditverbriefungen (Art. 50ff. AIFM-VO) die gesamte Risikodatenverarbeitung für Investmentvermögen steuert. Es werden grundsätzlich sämtliche Finanzinstrumente vorgehalten, für die Stammdaten angelegt wurden.

Neuanlagen werden einer Analyse (Bloomberg /​ Prospektprüfung) unterzogen und insbesondere für die Weiterverarbeitung im RiskManager4 ASP (RiskMetrics) von MSCI aufbereitet (Ermittlung von Proxys, Spreads /​ Credit Spreads, Zuordnung zu Zinskurven, Zerlegung von strukturierten Produkten etc.). Dort werden die Value-at-Risk-Messung mittels historischer Simulation (99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer und 250 Handelstage) und das Stresstesting durchgeführt.

Für AIF-Investmentvermögen werden Hebelberechnungen nach Artikel 6ff. AIFM-VO durchgeführt. Beide Hebelarten werden limitiert. Abhängig vom Risikoprofil werden bei der Anwendung der Commitmentmethode Hebel zwischen 1 und max. 3 festgelegt bzw. für Spezial-AIF mit den Anlegern vereinbart. Der Bruttohebel wird ebenfalls in Abhängigkeit vom Risikoprofil- mit Limiten zwischen 1 und 6 versehen.

Die Liquiditätsmessung knüpft an das Bewertungsverfahren nach §§ 26ff. KARBV an. Dort werden aufgrund der Marktbeobachtungen bzgl. der Preisbildung Score-Punkte vergeben. In Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl erfolgt eine Zuordnung zu Liquiditätsbändern, die mit denen für das Aufsichtsreporting nach Artikel 24 der AIFM-Richtlinie übereinstimmen. Als liquide Finanzinstrumente werden nur solche betrachtet, die maximal innerhalb eines Tages zu angemessenen Preisen veräußert werden können.

Die regelmäßige Überprüfung der Prognosegüte des Risikomodells wird gemäß § 14 DerivateV durchgeführt (99% Konfidenzniveau, 1 Tag Haltedauer, 250 Handelstage). Für mehr als 10 Backtestausreißer im jeweiligen Betrachtungszeitraum werden gesonderte Untersuchungen angestellt und dokumentiert.

Die Risikomessung erfolgt für alle Investmentvermögen täglich auf Hauptfonds-, Segment- sowie auf Einzeltitelebene.

Ergänzend zu den regulären Stresstests wird monatlich ein inverser Stresstest zur Identifizierung von vermögensbedrohenden Verlustpotentialen durchgeführt, die in Folge des Einsatzes von Finanzinstrumenten mit nicht-linearen Wertentwicklungsverläufen eintreten können.

Die kumulierte Sensitivität des Portfolios gegenüber den genannten Hauptrisiken wird durch den Value at Risk des Portfolios repräsentiert.

zusätzliche Informationen

prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände 0%

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Das Liquiditätsmanagement wurde im Berichtszeitraum wie im Informationsdokument angegeben durchgeführt. Wesentliche Änderungen haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden.

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Die im Folgenden dargestellten Risikoarten/​-faktoren können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Adressenausfallrisiken

Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken.

Liquiditätsrisiko

Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kommen kann.

Marktrisiko

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften

Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps ist mit folgenden Risiken verbunden:

Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Die uneingeschränkte Lieferfähigkeit des Kontrahenten ist Voraussetzung für die Erfüllung von Options- und Terminkontrakten. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann das Sondervermögen ebenfalls Verluste erleiden.

Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.

Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Sondervermögen erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.

Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass das Sondervermögen infolge einer unerwarteten Entwicklung des Marktpreises bei Fälligkeit Verluste erleidet.

Währungsrisiko

Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens.

Zinsrisiko

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung der Marktrisikobegrenzung.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung des maximalen Hebels nach der Commitmentmethode.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung des maximalen Hebels nach der Bruttomethode.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Unterschreitung der minimalen Liquiditätsquote.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 32,98 %
tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 0,99 %
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 49,47 %
tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 0,99 %

Angaben zur Erfüllung ökologischer oder sozialer Merkmale gem. der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/​2088)

Da es sich um kein Mandat gem. Artikel 8 Absatz 1 oder in Artikel 9 Absätze 1, 2 oder 3 der VERORDNUNG (EU) 2019/​2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt, entfallen Angaben gem. Artikel 11 der vorgenannten Verordnung. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Für den vorliegenden Zeitraum sind keine weiteren Angaben erforderlich.

 

Hannover, den 15. September 2022

Warburg Invest AG

 

Caroline Specht Dr. Dirk Rogowski

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Warburg Invest AG, Hannover

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens MPF Odin – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 sowie die vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Warburg Invest AG (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

―

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

―

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

―

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

―

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

―

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 16. September 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Lothar Schreiber ppa. Tim Brücken
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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