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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen: Staatsanwaltschaft Krefeld – Firma I.O. Marketing e.K.

R. Naumann - Vorläufige Sicherungsmaßnahme - Freitag, 09.11.2012
R. Naumann
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2 Js 309/12
Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 309/12 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma I.O. Marketing e.K. wegen des Verdachts des Computerbetruges.
Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, von deren Konten unberechtigte Lastschrifteinzüge mit dem Buchungstext „Winmedia Lottoteam Gewinnfo Support“, wie folgt unterrichtet:
Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 37.911,17 EUR gesichert worden:
Durch gerichtlichen Beschluss wurden die Forderungen der Firma I.O. Marketing e.K gegen die Novalnet AG, Gutenbergstraße 2, 85737 Ismaning, bis zu einer Höhe von 130.954,90 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Novalnet AG besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 37.911,17 EUR.
Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der aus der Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Es ist zu beachten, dass durch eine etwaige Insolvenz des Schuldners unter Umständen ein erheblicher Forderungsausfall eintreten kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.
 

Krefeld, 30.10.2012
TAGS: #Firma I.O. Marketing e.K.#Staatsanwaltschaft Krefeld#Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
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