Universal-Investment-Gesellschaft mbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht
Stadtsparkasse Düsseldorf EuroRenten Plus
Tätigkeitsbericht
für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Anlageziele und Anlagepolitik zur Erreichung der Anlageziele
Der Fonds «Stadtsparkasse Düsseldorf EuroRenten Plus» strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an und verfolgt eine renditeorientierte Anlagestrategie. Es werden verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Ausstellern aus der EU, den Staaten des EWR oder der Schweiz erworben, die auf Euro, Schweizer Franken oder eine Währung eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Staates des EWR lauten müssen. Sofern Vermögensgegenstände nicht auf Euro lauten, ist deren Erwerb nur in Verbindung mit einem Kurssicherungsgeschäft zulässig. Dieser Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088).
Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen im Berichtszeitraum
Fondsstruktur
31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
Kurswert | % Anteil Fondsvermögen |
Kurswert | % Anteil Fondsvermögen |
|
Renten | 41.634.817,00 | 97,69 | 50.399.848,50 | 97,81 |
Futures | 0,00 | 0,00 | 58.600,00 | 0,11 |
Bankguthaben | 693.502,98 | 1,63 | 776.047,67 | 1,51 |
Zins- und Dividendenansprüche | 344.132,25 | 0,81 | 327.326,65 | 0,64 |
Sonstige Ford ./Verbindlichkeiten | -51.408,28 | -0,12 | -34.289,42 | -0,07 |
Fondsvermögen | 42.621.043,95 | 100,00 | 51.527.533,40 | 100,00 |
Der vergangene Berichtszeitraum wurde im Wesentlichen vom Beginn des Kriegs in der Ukraine und dem historischen Anstieg der Inflationszahlen bestimmt.
Die Eskalation des Russland Ukraine Konflikts zu Beginn des Jahres 2022 sorgte für stark steigende Preise bei Energieträgern und Rohstoffe. Genau diese Energie- und Rohstoffpreise waren die Haupttreiber für die global aufkommenden hohen Inflationsraten in den darauffolgenden Monaten. Die rekordhohen Teuerungsraten setzten die Notenbanken unter massiven Druck, welche mit deutlichen Zinserhöhungen reagierten.
Aufgrund der stark gestiegen Leitzinsen, welche als Folge der Inflation von den Notenbanken erhöht wurden, führten die Kurse an den Rentenmärkten ihren fallenden Trend weiter fort. Das Fondsvermögen war aufgrund der reinen Investition in europäische Staatsanleihen ausgesetzt.
Im Rahmen einer Anpassung des Länderexposures hat sich das Fondsmanagement dazu entschieden den Anteil italienischer, deutscher und niederländischer Staatsanleihen aufzustocken. Zum Jahresende 2022 machten Staatsanleihen aus Italien den größten Anteil am Fondsvermögen mit rund 23,8 %, gefolgt von Bundesanleihen (17,7 %) aus. Veräußert wurden insbesondere französische und spanische Anleihen, welche zum Ende des Berichtszeitraums nur noch einen Anteil in Höhe von 15,1 % und 11,2 % ausmachten.
Sollte im kommenden Jahr keine weiter Eskalationsstufe von Seitens Russlands erreicht werden so erwartet das Fondsmanagement nur schwache Auswirkungen auf die internationalen Kapitalmärkte und damit auf den genannten Fonds. Da die Sanktionen seitens der EU und der USA bereits ausgesprochen und aktiv sind, sollte es nicht zu erneuten überdurchschnittlichen Kursanstiegen der Energie- und Rohstoffpreisen kommen. Deutlich relevanter wird die Entwicklung der Teuerungsraten für das Fondsvermögen sein. Ein weiterer Anstieg der Inflationsraten hätte zur Folge, dass die Notenbanken zu weiteren Zinserhöhungen gezwungen werden und die internationalen Kapitalmärkte unter den steigenden Zinsen leiden.
Wesentliche Risiken
Allgemeine Marktpreisrisiken
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbesondere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.
Für die Kurs- oder Marktwertentwicklung stellten die Entwicklungen aufgrund von COVID 19 im abgelaufenen Geschäftsjahr einen besonderen Aspekt der Unsicherheit dar.
Die Ukraine-Krise und die dadurch ausgelösten Marktturbulenzen und Sanktionen der Industrienationen gegenüber Russland haben eine Vielzahl an unterschiedlichen Auswirkungen auf die Finanzmärkte im Allgemeinen und auf Fonds (Sondervermögen) im Speziellen. Die Bewegungen an den Börsen werden sich entsprechend auch im Fondsvermögen (Wert des Sondervermögens) widerspiegeln. Zusätzlich belasten Unsicherheiten über den weiteren Verlauf des Konflikts sowie die wirtschaftlichen Folgen der diversen Sanktionen die Märkte.
Zinsänderungsrisiken
Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite der festverzinslichen Wertpapiere in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungs-/Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.
Adressenausfallrisiken / Emittentenrisiken
Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiere einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden.
Bonitätsrisiken
Bei Anleihen kann es zu einer Ratingveränderung des Schuldners kommen. Je nachdem, ob die Bonität steigt oder fällt, kann es zu Kursveränderungen des Wertpapiers kommen.
Risiken im Zusammenhang mit Derivategeschäften
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens sowohl zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken Geschäfte mit Derivaten tätigen. Die Absicherungsgeschäfte dienen dazu, das Gesamtrisiko des Sondervermögens zu verringern, können jedoch ggf. auch die Renditechancen schmälern.
Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
– Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann das Sondervermögen ebenfalls Verluste erleiden.
– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.
– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Sondenvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist.
– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme / Lieferung von Vermögenswerten zu einem abweichenden Preis als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist.
– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass das Sondervermögen infolge unerwarteter Entwicklungen der Marktpreise bei Fälligkeit Verluste erleidet.
Fondsergebnis
Die wesentlichen Quellen des negativen Veräußerungsergebnisses während des Berichtszeitraums waren realisierte Verluste aus inländischen Renten.
Im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 lag die Wertentwicklung des Sondervermögens bei -15,78%1.
1 Eigene Berechnung nach der BVI-Methode (ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen). Historische Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu. Diese ist nicht prognostizierbar.
Vermögensübersicht zum 31.12.2022
Anlageschwerpunkte | Tageswert in EUR |
% Anteil am Fondsvermögen |
I. Vermögensgegenstände | 42.672.452,23 | 100,12 |
1. Anleihen | 41.634.817,00 | 97,69 |
< 1 Jahr | 4.853.006,00 | 11,39 |
>= 1 Jahr bis < 3 Jahre | 11.866.481,00 | 27,84 |
>= 3 Jahre bis < 5 Jahre | 6.965.865,00 | 16,34 |
>= 5 Jahre bis < 10 Jahre | 8.420.028,00 | 19,76 |
>= 10 Jahre | 9.529.437,00 | 22,36 |
2. Bankguthaben | 693.502,98 | 1,63 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 344.132,25 | 0,81 |
II. Verbindlichkeiten | -51.408,28 | -0,12 |
III. Fondsvermögen | 42.621.043,95 | 100,00 |
Vermögensaufstellung zum 31.12.2022
Gattungsbezeichnung ISIN Markt |
Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand 31.12.2022 |
Käufe / Zugänge |
Verkäufe / Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
% des Fonds- vermögens |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Bestandspositionen | EUR | 41.634.817,00 | 97,69 | |||||
Börsengehandelte Wertpapiere | EUR | 40.644.777,00 | 95,36 | |||||
Verzinsliche Wertpapiere | EUR | 40.644.777,00 | 95,36 | |||||
0,8000 % Belgien, Königreich EO-Obl. Lin. 2015(25) Ser. 74 BE0000334434 |
EUR | 1.400 | 0 | 0 | % | 95,495 | 1.336.930,00 | 3,14 |
1,0000 % Belgien, Königreich EO-Obl. Lin. 2015(31) Ser. 75 BE0000335449 |
EUR | 250 | 0 | 0 | % | 84,760 | 211.900,00 | 0,50 |
1,6000 % Belgien, Königreich EO-Obl. Lin. 2016(47) Ser. 78 BE0000338476 |
EUR | 1.500 | 0 | 0 | % | 70,415 | 1.056.225,00 | 2,48 |
4,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2005(2037) DE0001135275 |
EUR | 500 | 500 | 0 | % | 115,977 | 579.885,00 | 1,36 |
1,7500 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2024) DE0001102333 |
EUR | 2.100 | 0 | 0 | % | 99,225 | 2.083.725,00 | 4,89 |
1,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2024) DE0001102366 |
EUR | 1.900 | 0 | 0 | % | 97,552 | 1.853.488,00 | 4,35 |
0,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2016 (2026) DE0001102390 |
EUR | 1.100 | 1.100 | 0 | % | 93,986 | 1.033.846,00 | 2,43 |
1,7000 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2022 (2032) DE0001102606 |
EUR | 1.000 | 1.000 | 0 | % | 92,742 | 927.420,00 | 2,18 |
0,5000 % Finnland, Republik EO-Bonds 2018(28) FI4000348727 |
EUR | 1.000 | 0 | 0 | % | 87,423 | 874.230,00 | 2,05 |
4,0000 % Frankreich EO-OAT 2006(38) FR0010371401 |
EUR | 1.500 | 0 | 0 | % | 108,005 | 1.620.075,00 | 3,80 |
1,7500 % Frankreich EO-OAT 2013(23) FR0011486067 |
EUR | 1.400 | 0 | 0 | % | 99,819 | 1.397.466,00 | 3,28 |
1,7500 % Frankreich EO-OAT 2014(24) FR0011962398 |
EUR | 1.000 | 0 | 0 | % | 98,006 | 980.060,00 | 2,30 |
1,5000 % Frankreich EO-OAT 2015(31) FR0012993103 |
EUR | 1.500 | 0 | 0 | % | 89,584 | 1.343.760,00 | 3,15 |
0,7500 % Frankreich EO-OAT 2018(28) FR0013341682 |
EUR | 1.200 | 0 | 0 | % | 88,719 | 1.064.628,00 | 2,50 |
3,4000 % Irland EO-Treasury Bonds 2014(24) IE00B6X95T99 |
EUR | 500 | 0 | 0 | % | 100,886 | 504.430,00 | 1,18 |
1,0000 % Irland EO-Treasury Bonds 2016(26) IE00BV8C9418 |
EUR | 700 | 0 | 0 | % | 95,180 | 666.260,00 | 1,56 |
Italien, Republik EO-B.O.T. 2022(23) IT0005497323 |
EUR | 1.000 | 1.000 | 0 | % | 98,986 | 989.860,00 | 2,32 |
2,5000 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2014(24) IT0005045270 |
EUR | 1.400 | 0 | 0 | % | 98,724 | 1.382.136,00 | 3,24 |
0,6500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2016(23) IT0005215246 |
EUR | 1.500 | 0 | 0 | % | 98,376 | 1.475.640,00 | 3,46 |
1,2500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2016(26) IT0005210650 |
EUR | 2.000 | 0 | 0 | % | 91,218 | 1.824.360,00 | 4,28 |
2,0500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2017(27) IT0005274805 |
EUR | 1.500 | 0 | 0 | % | 92,739 | 1.391.085,00 | 3,26 |
2,5000 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2018(25) IT0005345183 |
EUR | 1.700 | 0 | 0 | % | 97,417 | 1.656.089,00 | 3,89 |
2,9500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2018(38) IT0005321325 |
EUR | 900 | 0 | 0 | % | 79,989 | 719.901,00 | 1,69 |
1,3500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2019(30) IT0005383309 |
EUR | 800 | 0 | 0 | % | 81,854 | 654.832,00 | 1,54 |
2,7500 % Niederlande EO-Anl. 2014(47) NL0010721999 |
EUR | 2.700 | 1.500 | 0 | % | 99,779 | 2.694.033,00 | 6,32 |
0,5000 % Niederlande EO-Anl. 2016(26) NL0011819040 |
EUR | 1.200 | 1.200 | 0 | % | 92,717 | 1.112.604,00 | 2,61 |
0,2500 % Niederlande EO-Anl. 2019(29) NL0013332430 |
EUR | 500 | 0 | 0 | % | 85,172 | 425.860,00 | 1,00 |
1,2000 % Österreich, Republik EO-Bundesanl. 2015(25) AT0000A1FAP5 |
EUR | 400 | 0 | 0 | % | 95,939 | 383.756,00 | 0,90 |
1,5000 % Österreich, Republik EO-Bundesanl. 2016(47) AT0000A1K9F1 |
EUR | 500 | 0 | 0 | % | 74,961 | 374.805,00 | 0,88 |
0,5000 % Österreich, Republik EO-Medium-Term Notes 2019(29) AT0000A269M8 |
EUR | 500 | 0 | 0 | % | 86,058 | 430.290,00 | 1,01 |
2,8750 % Portugal, Republik EO-Obr. 2015(25) PTOTEKOE0011 |
EUR | 1.000 | 0 | 0 | % | 100,000 | 1.000.000,00 | 2,35 |
0,4750 % Portugal, Republik EO-Obr. 2020(30) PTOTELOE0028 |
EUR | 500 | 0 | 0 | % | 80,608 | 403.040,00 | 0,95 |
1,6500 % Portugal, Republik EO-Obr. 2022(32) PTOTEYOE0031 |
EUR | 1.000 | 1.000 | 0 | % | 84,658 | 846.580,00 | 1,99 |
1,6250 % Slowakei EO-Anl. 2016(31) SK4120011420 |
EUR | 700 | 0 | 0 | % | 86,920 | 608.440,00 | 1,43 |
1,4500 % Spanien EO-Bonos 2019(29) ES0000012E51 |
EUR | 700 | 0 | 0 | % | 89,864 | 629.048,00 | 1,48 |
1,8500 % Spanien EO-Bonos 2019(35) ES0000012E69 |
EUR | 2.100 | 0 | 0 | % | 81,017 | 1.701.357,00 | 3,99 |
2,1500 % Spanien EO-Obligaciones 2015(25) ES00000127G9 |
EUR | 700 | 0 | 0 | % | 97,981 | 685.867,00 | 1,61 |
1,5000 % Spanien EO-Obligaciones 2017(27) ES00000128P8 |
EUR | 1.000 | 0 | 0 | % | 93,771 | 937.710,00 | 2,20 |
1,2000 % Spanien EO-Obligaciones 2020(40) ES0000012G42 |
EUR | 1.200 | 0 | 0 | % | 65,263 | 783.156,00 | 1,84 |
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere | EUR | 990.040,00 | 2,32 | |||||
Verzinsliche Wertpapiere | EUR | 990.040,00 | 2,32 | |||||
Bundesrep.Deutschland Unv.Schatz.A.22/06 f.21.06.23 DE0001030856 |
EUR | 1.000 | 1.000 | 0 | % | 99,004 | 990.040,00 | 2,32 |
Summe Wertpapiervermögen | EUR | 41.634.817,00 | 97,69 | |||||
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds | EUR | 693.502,98 | 1,63 | |||||
Bankguthaben | EUR | 693.502,98 | 1,63 | |||||
EUR – Guthaben bei: | ||||||||
Landesbank Baden-Württemberg | EUR | 693.502,98 | % | 100,000 | 693.502,98 | 1,63 | ||
Sonstige Vermögensgegenstände | EUR | 344.132,25 | 0,81 | |||||
Zinsansprüche | EUR | 344.132,25 | 344.132,25 | 0,81 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | EUR | -51.408,28 | -0,12 | |||||
Verwaltungsvergütung | EUR | -8.718,24 | -8.718,24 | -0,02 | ||||
Verwahrstellenvergütung | EUR | -1.303,63 | -1.303,63 | 0,00 | ||||
Anlageberatungsvergütung | EUR | -33.386,41 | -33.386,41 | -0,08 | ||||
Prüfungskosten | EUR | -7.500,00 | -7.500,00 | -0,02 | ||||
Veröffentlichungskosten | EUR | -500,00 | -500,00 | 0,00 | ||||
Fondsvermögen | EUR | 42.621.043,95 | 100,001) | |||||
Anteilwert | EUR | 92,79 | ||||||
Ausgabepreis | EUR | 95,57 | ||||||
Anteile im Umlauf | STK | 459.329 |
1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet.
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung | ISIN | Stück bzw. Anteile Whg. in 1.000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Volumen in 1.000 |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||||
Verzinsliche Wertpapiere | |||||
0,2500 % Berlin, Land Landessch.v.2015(2025)Ausg.465 | DE000A14J3F7 | EUR | 0 | 1.000 | |
2,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2046) | DE0001102341 | EUR | 0 | 1.500 | |
0,0000 % Frankreich EO-OAT 2020(31) | FR0014002WK3 | EUR | 0 | 2.100 | |
2,1250 % Litauen, Republik EO-Medium-Term Notes 2014(26) | XS1130139667 | EUR | 0 | 500 | |
1,7500 % Österreich, Republik EO-Bundesanl. 2013(23) | AT0000A105W3 | EUR | 0 | 500 | |
2,1250 % Slowenien, Republik EO-Bonds 2015(25) | SI0002103545 | EUR | 0 | 500 | |
Nichtnotierte Wertpapiere*) | |||||
Verzinsliche Wertpapiere | |||||
3,0000 % Frankreich EO-OAT 2012(22) | FR0011196856 | EUR | 0 | 2.300 | |
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) |
|||||
Terminkontrakte | |||||
Zinsterminkontrakte | |||||
Verkaufte Kontrakte: | |||||
(Basiswert(e): EURO-BOBL, EURO-BUND) | EUR | 14.067,25 |
Die Gesellschaft sorgt dafür, dass eine unangemessene Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Transaktionskosten vermieden wird, indem unter Berücksichtigung der Anlageziele dieses Sondervermögens ein Schwellenwert für die Transaktionskosten bezogen auf das durchschnittliche Fondsvolumen sowie für eine Portfolioumschlagsrate festgelegt wurde. Die Gesellschaft überwacht die Einhaltung der Schwellenwerte und ergreift im Falle des Überschreitens weitere Maßnahmen.
*) Bei den nichtnotierten Wertpapieren können technisch bedingt auch endfällige Wertpapiere ausgewiesen werden.
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
insgesamt | je Anteil | ||||
I. Erträge | |||||
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaft-/Kapitalertragsteuer) | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren | EUR | 102.549,35 | 0,22 | ||
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) | EUR | 653.825,59 | 1,43 | ||
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 878,23 | 0,00 | ||
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
7. Erträge aus Investmentanteilen | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und -Pensionsgeschäften | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
9. Abzug inländischer Körperschaft-/Kapitalertragsteuer | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
10. Abzug ausländischer Quellensteuer | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
11. Sonstige Erträge | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
Summe der Erträge | EUR | 757.253,17 | 1,65 | ||
II. Aufwendungen | |||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen | EUR | 0,00 | 0,00 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -106.535,52 | -0,22 | ||
– Verwaltungsvergütung | EUR | -37.055,83 | |||
– Beratungsvergütung | EUR | -69.479,69 | |||
– Asset Management Gebühr | EUR | 0,00 | |||
3. Verwahrstellenvergütung | EUR | -16.432,54 | -0,04 | ||
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | EUR | -12.171,39 | -0,03 | ||
5. Sonstige Aufwendungen | EUR | -12.108,08 | -0,03 | ||
– Depotgebühren | EUR | -6.857,84 | |||
– Ausgleich ordentlicher Aufwand | EUR | 145,54 | |||
– Sonstige Kosten | EUR | -5.395,78 | |||
– davon Aufwendungen aus negativen Habenzinsen | EUR | -5.034,57 | |||
Summe der Aufwendungen | EUR | -147.247,53 | -0,32 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 610.005,64 | 1,33 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | |||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 472.068,47 | 1,03 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -1.680.870,23 | -3,66 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | -1.208.801,75 | -2,63 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -598.796,11 | -1,30 | ||
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | EUR | -1.218.428,48 | -2,65 | ||
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | EUR | -6.204.414,65 | -13,51 | ||
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -7.422.843,13 | -16,16 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -8.021.639,24 | -17,46 |
Entwicklung des Sondervermögens 2022
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 51.527.533,40 | ||
1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr | EUR | -632.529,00 | ||
2. Zwischenausschüttungen | EUR | 0,00 | ||
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) | EUR | -253.710,47 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | EUR | 3.966,40 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | EUR | -257.676,87 | ||
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | EUR | 1.389,26 | ||
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -8.021.639,24 | ||
davon nicht realisierte Gewinne | EUR | -1.218.428,48 | ||
davon nicht realisierte Verluste | EUR | -6.204.414,65 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 42.621.043,95 |
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil
insgesamt | je Anteil | ||
I. Für die Ausschüttung verfügbar | EUR | 7.778.020,49 | 16,94 |
1. Vortrag aus Vorjahr | EUR | 7.168.014,85 | 15,61 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -598.796,11 | -1,30 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen*) | EUR | 1.208.801,75 | 2,63 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | EUR | 7.167.112,92 | 15,61 |
1. Der Wiederanlage zugeführt | EUR | 773.956,33 | 1,68 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | EUR | 6.393.156,59 | 13,93 |
III. Gesamtausschüttung | EUR | 610.907,57 | 1,33 |
1. Zwischenausschüttung | EUR | 0,00 | 0,00 |
2. Endausschüttung | EUR | 610.907,57 | 1,33 |
*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten und beruht auf der Annahme einer nach den Anlagebedingungen maximalen Ausschüttung.
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr | Umlaufende Anteile am Ende des Geschäftsjahres |
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres |
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2020 | Stück | 481.463 | EUR | 54.619.671,98 | EUR | 113,45 |
2020 | Stück | 481.750 | EUR | 55.905.493,39 | EUR | 116,05 |
2021 | Stück | 461.699 | EUR | 51.527.533,40 | EUR | 111,60 |
2022 | Stück | 459.329 | EUR | 42.621.043,95 | EUR | 92,79 |
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure | EUR | 0,00 |
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) | 97,69 | |
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) | 0,00 |
Bei der Ermittlung der Auslastung der Marktrisikoobergrenze für diesen Fonds wendet die Gesellschaft seit 01.07.2020 den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung anhand eines Vergleichsvermögens an. Die Value-at-Risk-Kennzahlen wurden auf Basis der Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99 % Konfidenzniveau und 1 Tag Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraums von einem Jahr berechnet. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag | 0,48 | % |
größter potenzieller Risikobetrag | 0,99 | % |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | 0,81 | % |
Im Geschäftsjahr erreichte durchschnittliche Hebelwirkung durch Derivategeschäfte: | 0,99 |
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag
iBoxx Euro Sovereigns TR (EUR) (Bloomberg: QW6A INDEX) | 100,00 | % |
Sonstige Angaben
Anteilwert | EUR | 92,79 |
Ausgabepreis | EUR | 95,57 |
Anteile im Umlauf | STK | 459.329 |
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Bewertung
Die nachfolgend dargestellten Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände decken eventuelle aus der Covid-19 Pandemie resultierenden Marktauswirkungen ab.
Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.
Für Devisen, Aktien, Anleihen und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, wird der letzte verfügbare handelbare Kurs gemäß § 27 KARBV zugrunde gelegt.
Für Investmentanteile werden die aktuellen Werte, für Bankguthaben und Verbindlichkeiten der Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag gemäß § 29 KARBV zugrunde gelegt.
Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gemäß § 28 KARBV i.V.m. § 168 Absatz 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Unter dem Verkehrswert ist der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern ausgetauscht werden könnte.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Gesamtkostenquote
Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt | 0,31 | % |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen | EUR | 0,00 |
Hinweis gem. § 101 Abs. 2 Nr. 3 KAGB (Kostentransparenz)
Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen die ihr zustehende Verwaltungsvergütung. Ein wesentlicher Teil der Verwaltungsvergütung wird für Vergütungen an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens verwendet. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen von den an die Verwahrstelle und an Dritte aus dem Sondervermögen geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Sie hat im Zusammenhang mit Handelsgeschäften für das Sondervermögen keine geldwerten Vorteile von Handelspartnern erhalten.
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen
Wesentliche sonstige Erträge: | EUR | 0,00 |
Wesentliche sonstige Aufwendungen: | EUR | 0,00 |
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)
Transaktionskosten | EUR | 4.064,04 |
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung | in Mio. EUR | 72,9 |
davon feste Vergütung | in Mio. EUR | 64,8 |
davon variable Vergütung | in Mio. EUR | 8,1 |
Zahl der Mitarbeiter der KVG | 902 | |
Höhe des gezahlten Carried Interest | in EUR | 0 |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker | in Mio. EUR | 5,7 |
davon Geschäftsleiter | in Mio. EUR | 4,6 |
davon andere Risktaker | in Mio. EUR | 1,1 |
Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Berücksichtigung von Sustainable Corporate Governance und unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken (einschließlich einschlägiger Nachhaltigkeitsrisiken) sicherzustellen.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsausschuss der Universal-Investment auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen sowie interner und externer regulatorischer Vorgaben überprüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung besteht. Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) gelten besondere Regelungen. Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 50 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt. Wird für risikorelevante Mitarbeiter dieser Schwellenwert überschritten, wird zwingend ein Anteil von 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt.
Soweit das Portfolio-Management ausgelagert ist, werden keine Mitarbeitervergütungen direkt aus dem Fonds gezahlt.
Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB
Wesentliche mittel- bis langfristigen Risiken
Die Angaben der wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken erfolgt innerhalb des Tätigkeitsberichts.
Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Angaben zu der Zusammensetzung des Portfolios erfolgen innerhalb der Vermögensaufstellung.
Die Angaben zu den Portfolioumsätzen erfolgen innerhalb der Vermögensaufstellung und innerhalb der Aufstellung der während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte.
Die Angabe zu den Transaktionskosten erfolgt im Anhang.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Auswahl von Einzeltiteln richtet sich nach der Anlagestrategie. Die vertraglichen Grundlagen für die Anlageentscheidung finden sich in den vereinbarten Anlagebedingungen und ggf. Anlagerichtlinien. Eine Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Portfoliogesellschaften erfolgt, wenn diese in den Vertragsbedingungen vorgeschrieben ist.
Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern verweisen wir auf den neuen Mitwirkungsbericht auf der Homepage https://www.universal-investment.com/de/permanent-seiten/compliance/mitwirkungspolitik.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Zur grundsätzlichen Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung der Gesellschaft, insbesondere durch die Ausübung von Aktionärsrechten, verweisen wir auf unsere aktuelle Mitwirkungspolitik auf der Homepage https://www.universal-investment.com/de/permanent-seiten/compliance/mitwirkungspolitik.
Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
Artikel 8 Offenlegungs-Verordnung (Finanzprodukte, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben)
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts PAI) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Berücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist verbindlich und erfolgt insoweit.
Weitere Informationen über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale und zu der Berücksichtigung von den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im „Anhang Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.
Der Grundsatz Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
ANHANG
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
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Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt? Dieser Fonds bewarb ökologische und soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung. Der Fonds berücksichtigte im Zusammenhang mit dem Bereich Umwelt/Soziales/ Unternehmensführung von Direktinvestments in Einzelwerte unter anderem folgende Aspekte: – Schutz der internationalen Menschenrechte – Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen – Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen – Beseitigung von Zwangsarbeit – Abschaffung der Kinderarbeit – Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit – Vorsorgeprinzip bei Umgang mit Umweltproblemen – Förderung größeren Umweltbewusstseins – Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien – Eintreten gegen alle Formen der Korruption Bei Staatsemittenten: – Scoring des Freedom House Index. Bei indirekten Investments investierte der Fonds nur in Produkte, die im oberen Bereich des ISS-ESG Fundratings bewertet wurden. Diese zählen zu den besten 30 % in ihrer Vergleichsgruppe oder haben absolut gesehen eine starke Nachhaltigkeitsbewertung. Die Fondsratings stützen sich hauptsachlich auf die qualitativ hochwertigen ISS ESG Corporate und Country Ratings, die ganzheitliche und finanziell materielle Nachhaltigkeitsbewertungen zur aktuellen und zukünftigen ESG-Performance von Unternehmen und Ländern liefern. Der Fonds wandte tätigkeitsbezogene Ausschlüsse an. Unternehmen mit den folgenden Aktivitäten sind ganz oder teilweise ausgeschlossen:
Der Fonds wandte normbasiertes Screening in Bezug auf UN Global Compact und OECD-Leitsätze an. Der Fonds wandte folgende Ausschlüsse für Staaten an: – Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen die demokratischen Rechte und die Menschenrechte werden auf Grundlage der Bewertung von Freedom House ausgeschlossen. Bei der Berücksichtigung der PAI über das Benchmarking-Konzept erstellt die Stadtsparkasse Düsseldorf für die jeweiligen Anlageklassen (Einzeltitel: Aktien / Unternehmensanleihen sowie Staatsanleihen; ETF: Aktien / Unternehmensanleihen sowie Staatsanleihen) jeweils ein Benchmark-Reporting. Hierfür wird das Gesamtuniversum der Unternehmen (für Einzeltitel) bzw. Fonds (für ETF) zugrunde gelegt. Insgesamt werden somit vier Benchmark-Reportings mit allen verfügbaren PAI-Daten erstellt. Die Benchmark-Reportings werden monatlich aktualisiert. Im zweiten Schritt werden für die Fonds, die nachhaltigen Faktoren berücksichtigen, ebenfalls die oben genannten Daten erhoben und jeweils in einem Reporting mit den Benchmark-Daten verglichen. Somit hat ein Fonds bis zu vier Vergleichsgrößen. Ziel ist es, dass die von der Stadtsparkasse Düsseldorf genutzten PAI-Daten für die Fonds bessere Werte aufweisen als die Vergleichsgröße. |
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Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? |
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Die Stadtsparkasse Düsseldorf hat beschlossen, neben der bisherigen Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Verbändekonzeptes, zukünftig weitere Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Hier handelt es sich um die PAI (principle adverse impacts), d.h. es werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. (Art. 2 Nr.7c MIFID II DVO (EU) 2017/565). Bei der Betrachtung der PAI geht die SSKD zunächst von den 14 Pflicht-PAI für Unternehmen aus. Die PAI sollen dazu dienen, nachteilige Auswirkungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu vermeiden bzw. nachteilige Auswirkungen zu reduzieren. Ursprünglicher Grundgedanke war, die 14 Pflicht-PAI in den Nachhaltigkeitsfilter unseres Partners ISS ESG zu implementieren. Hierzu sollte für jeden PAI ein Schwellenwert in Höhe eines zu bestimmenden Prozentsatzes gesetzt werden, um die nachteiligsten Werte je PAI herauszufiltern. Somit würden die Least in Class, d. h. die schlechtesten Werte, herausfallen. Ergebnis im Idealfall wäre eine Whitelist/Positivliste gewesen, die bereits um die Unternehmen/Länder gekürzt wurde, die nicht den nachhaltigen Anforderungen entsprechen. Hierzu hat die SSKD von seinem Nachhaltigkeitsanbieter ISS ESG das Gesamtuniversum der Unternehmen (ca. 78.800) inkl. der vorhandenen PAI-Daten angefordert. Bei der Analyse der Daten wurde festgestellt, dass die Datenversorgung nur sehr eingeschränkt ist und ein Großteil der Unternehmen keine bzw. nur teilweise Daten liefert. Die Datenlücken sind aktuell den mangelnden Nachhaltigkeitsreportings der Unternehmen geschuldet. Mit einer besseren Abdeckung wird aufgrund von regulatorischen Anforderungen in den kommenden Monaten / Jahren gerechnet. Die Datenabdeckung ist Stand Juni 2022 je nach PAI-Datenpunkt teilweise unzureichend. Dieser geringe Abdeckungsgrad ermöglicht es nicht, Unternehmen mit „schlechten Werten“ zu selektieren und auszuschließen, da folglich Unternehmen, welche Daten liefern, gegenüber Unternehmen, welche keine Daten liefern, diskriminiert würden. Um dieses verzerrte Bild, welches nicht im Sinne der Nachhaltigkeit wäre zu vermeiden, hat sich die SSKD entschieden, die Auswahl anhand eines Benchmarking-Ansatzes vorzunehmen. Ein genereller Vorteil des Benchmarking ist, dass das Portfolio eine gewisse, nachhaltige Qualität aufweisen muss. Es reicht nicht aus, nur besser als die herausgefilterten, schlechtesten 5% des Universums zu sein. Hierzu bildet das von ISS ESG zur Verfügung gestellte Universum (derzeit ca. 78.800 Unternehmen) die Refenzwerte. Aus den zur Verfügung gestellten Daten wird jeweils ein Mittelwert / Median für jeden PAI gebildet. Bei der Portfolioauswahl strebt die SSKD an, dass ihr Portfolio grundsätzlich einen besseren Wert aufweist als der Referenzwert. Dies wird bei jeder Transaktion (Kauf / Verkauf), mindestens jedoch einmal im Monat überprüft. Durch dieses Vorgehen soll sichergestellt werden, dass die nachteiligsten nachhaltigen Auswirkungen im PAI-Indikatoren-Benchmarking reduziert werden – die SSKD möchte besser sein als der Durchschnitt, ohne die oben genannten negativen Effekte zu stark einfließen zu lassen. Auch in diesem Fall werden Unternehmen, die bislang keine Daten zur Verfügung stellen, zunächst bessergestellt. Allerdings ist diese Herangehensweise deutlich aussagekräftiger als der Ausschluss von Unternehmen, die Zahlen liefern. Darüber hinaus bietet diese Herangehensweise den Vorteil, dass auch Unternehmen berücksichtigt werden können, die nicht zu jedem Pflicht-PAI Daten liefern. Durch das angestrebte Ziel, besser zu sein als der Mittelwert des Benchmarkuniversums kann die SSKD sicherstellen, negative nachhaltige Auswirkungen im Sinne der PAI zu reduzieren. Zudem kann dieser Ansatz auch genutzt werden, wenn die Datenlage noch nicht so groß ist, wie es bei einem Ausschlussprinzip erforderlich wäre. Ab einem Wert von ca. 20% Abdeckung erscheint ein Benchmarking möglich. Die Datenversorgung sollte sich in den kommenden Jahren deutlich verbessern und eine Umstellung des Prozesses deshalb möglich sein. Aus diesem Grund sollte einmal im Quartal geprüft werden, wie hoch die Datenabdeckung ist und ob zusätzliche PAI aufgenommen werden können bzw. der Prozess angepasst werden kann. Vorgehensweise Indexfonds / ETF: Bei der Selektion von Indexfonds / ETFs kann das Benchmarking ebenfalls sinnvoll genutzt werden. Der Nachhaltigkeitsanbieter ISS ESG stellt für die ETF jeweils PAI-Daten zur Verfügung. Diese werden aus den Durchschnitten der enthaltenen Titel gebildet. Auch hier kann der Ansatz genutzt werden, dass die ETFs bessere PAI-Werte ausweisen sollten, als der Durchschnitt des Universums (hier ETF-Gesamtuniversum von ISS ESG). Dieses bietet sich als Vergleichsmaßstab an, da die betreuten Fonds in der Regel eine internationale interne Richtgröße als Vergleichsmaßstab aufweisen. |
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Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? |
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Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen? Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen. Der Fonds war zum Geschäftsjahresende am 31.12.2022 zu 100,00% nachhaltigkeitsbezogen in Bezug auf die Anlagen laut Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds investiert. Der Prozentsatz weist den Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investments am Wertpapiervermögen aus. |
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1 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission festgelegt. |
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Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen? |
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Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds während des Bezugszeitraums wurde maßgeblich durch die Einhaltung der zuvor beschriebenen quantitativen Nachhaltigkeitsindikatoren sowie der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie gewährleistet. Die Überwachung der Einhaltung der Kriterien erfolgt vor Erwerb der Vermögenswerte durch das Portfoliomanagement und nach Erwerb durch weitere, entsprechende, tägliche Prüfung durch das Investment Controlling der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie fortlaufend durch den Portfolio Manager. Die Mitwirkungspolitik (Engagement) der Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde in Form der Stimmrechtsausübung wahrgenommen. Um die Interessen der Anleger in den verwalteten Fonds zu wahren und der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, übte die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Aktionärs- und Gläubigerrechte aus den gehaltenen Aktienbeständen der verwalteten Fonds im Sinne der Anleger aus. Entscheidungskriterium für die Ausübung oder Nichtausübung von Stimmrechten war für die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Interessen der Anleger und die Integrität des Marktes sowie der Nutzen für das betreffende Investmentvermögen und seine Anleger. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft legte ihrem Abstimmungsverhalten für das Inland die als ESG-konform geltenden „“Analyserichtlinien für Gesellschafterversammlungen““ des BVI zugrunde, die als Branchenstandard die Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit Anlegern, Kapital und Rechten bilden. Bei Abstimmungen im Ausland zog die Kapitalverwaltungsgesellschaft die jeweils länderspezifischen Guidelines von Glass Lewis heran, die die lokalen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Zusätzlich kamen die Glass Lewis Guidelines „Environmental, Social & Governance („ESG“) Initiatives” auf die spezifischen Länderguidelines zum Einsatz und gelangten vorrangig zur Anwendung. Die Anwendung dieser Guidelines gewährleistet, dass länderspezifisch und auf den Kriterien einer transparenten und nachhaltigen Corporate Governance-Politik sowie weiteren Kriterien aus den Bereichen Umwelt und Soziales, die auf einen langfristigen Erfolg der von Investmentvermögen gehaltenen Unternehmen (sog. Portfoliogesellschaften) abzielen, abgestimmt wurde. Diese genutzten Abstimmungsstandards orientieren sich an den Interessen der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds und wurden daher grundsätzlich für alle Fonds angewandt, es sei denn, es ist im Interesse der Anleger, der Marktintegrität oder des Nutzens für den jeweiligen Investmentfonds erforderlich, von diesen Stimmrechtsrichtlinien für einzelne Fonds abzuweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlicht die Grundsätze ihre Mitwirkungspolitik sowie einen jährlichen Mitwirkungsbericht auf ihrer Internetseite. Der Asset Manager, falls das Portfoliomanagement ausgelagert ist, oder ggf. ein beauftragter Anlageberater können als Teil ihrer unternehmensbezogenen Engagement-Tätigkeiten weitere Maßnahmen zur Erfüllung ökologischer und/oder sozialer Merkmale ergriffen haben. Dieses Engagement erfolgt jedoch nicht im Namen des Fonds. |
Frankfurt am Main, den 2. Januar 2023
Universal-Investment-Gesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Hinweis:
Der um freiwillige Angaben ergänzte Bericht ist kostenlos erhältlich bei der Universal-Investment-GmbH, Postfach 170548, 60079 Frankfurt am Main und auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter http://fondsfinder.universal-investment.com/de.
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Stadtsparkasse Düsseldorf EuroRenten Plus – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraumes abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der Universal-Investment-Gesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Universal-Investment-Gesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Universal-Investment-Gesellschaft mbH abzugeben.
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Universal-Investment-Gesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
– ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Universal-Investment-Gesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Universal-Investment-Gesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.
– beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 11. April 2023
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schobel, Wirtschaftsprüfer
Neuf, Wirtschaftsprüfer