Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement
München
REALISINVEST EUROPA
Jahresbericht zum 30.09.2022
Inhalt
1. Kennzahlen im Überblick: Stichtag 30. September 2022
Veränderungen im Berichtszeitraum (01.10.2021 – 30.09.2022)
2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Euroraum
3. Tätigkeitsbericht, Anlageziele und Anlagepolitik
Anlageziele und Anlagepolitik
Anlagegeschäfte
Wertentwicklung
Portfoliostruktur
Bericht zur Umsetzung der Anlagestrategie gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung
Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen
Währungspositionen
Risikoprofil
Wesentliche Anlagerisiken
Wesentliche Änderungen gem. Art. 105 Abs. 1c EU VO Nr. 231/2013 im Berichtszeitraum
Fazit und Ausblick
Entwicklungskennzahlen
4. Vermögensübersicht zum 30. September 2022
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil I: Immobilienverzeichnis
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil I: Gesellschaftsübersicht
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil II: Liquiditätsübersicht
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
5. Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022
6. Verwendungsrechnung zum 30. September 2022
Ausschüttung
7. Entwicklung des Fondsvermögens vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022
Renditekennzahlen
Kapitalinformationen
Informationen zu Wertänderungen
8. Vermietungsinformationen
Mieten nach Nutzungsarten
Leerstandsinformationen nach Nutzungsarten
Restlaufzeiten der Mietverträge
Anhang
Anhang zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffVO)
Angaben nach Derivateverordnung
Anteilwert und Anteilumlauf
Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Angaben zu wesentlichen sonstigen Erträgen
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Angaben zum Risikomanagementsystem
Angaben zum Leverage-Umfang
Angaben zur Vergütung von Investmentanteilen
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Steuerrechnung
Gremien
Externe Bewerter für Immobilien
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
das offene Publikumssondervermögen REALISINVEST EUROPA hat sein drittes Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen. Der Anlageerfolg unseres Fonds mit Investitionsschwerpunkt auf Immobilien in Europa betrug zum 30. September 2022 rd. 2,5 % BVI-Rendite (Berechnungsverfahren des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., bezogen auf das Fondsgeschäftsjahr) und erwirtschaftete eine Ausschüttung i.H.v. 0,52 EUR pro Anteil (im Vorjahr 0,46 EUR). Diese wird zum 31.03.2023 an die Anleger ausbezahlt.
Das Marktumfeld war weiterhin geprägt von den ökonomischen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Hinzu kamen seit Februar 2022 die vielfältigen wirtschaftlichen Folgen des Russland-Ukraine-Krieges. Daher fordert die sehr komplexe Situation und die Lage an den europäischen Immobilienmärkten auch weiterhin die ganze Aufmerksamkeit der Fonds- und Immobilien-Assetmanager des REALISINVEST EUROPA.
Auch in diesem Geschäftsjahr haben sich die große Flexibilität der Anlagestrategie des REALISINVEST EUROPA und der gute Marktzugang der europäischen Real I.S. Management-Teams vor Ort als vorteilhaft erwiesen. Der Fonds konnte im Geschäftsjahr 2021/22 drei weitere Immobilien ankaufen. Das Portfolio, das zum Stichtag zehn Immobilien in 6 Ländern umfasst, diversifiziert sich weiter durch die Fokussierung auf die Nutzungsarten Büro- (54,43 % Portfolio-Anteil) und Logistik (22,69 % Portfolio-Anteil). Gezielt ergänzt wurde das Portfolio durch eine Einzelhandelsimmobilie im besonders krisenfesten Bereich Nahversorgung
Die Vermietungsquote lag zum Berichtsstichtag bei sehr guten 98,53 % – eine solide Basis auch für die weiteren Ausschüttungen. Das Nettofondsvermögen des REALISINVEST EUROPA belief sich zum Stichtag auf rd. 634 Mio. EUR (im Vorjahr rd. 450 Mio. EUR), davon rd. 552 Mio. EUR Immobilienvermögen. Die freie Liquidität beträgt rd. 125 Mio. EUR bzw. 22,31 %. Die Fremdkapitalquote lag mit 24,59 % plangemäß unter der zulässigen Marke von 30 %.
Von Beginn an haben wir die zukunftsgerichtete Aufstellung des REALISINVEST EUROPA im Blick gehabt. In diesem Geschäftsjahr haben wir den Anspruch an die ökologischen Ziele des Portfolios weiter erhöht – und die Anlagestrategie im Sinne des Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung entsprechend angepasst. Besonders Energie-Effizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen bilden einen wichtigen strategischen Schwerpunkt in Zeiten der Klima- und Energiekrise. Zusammen mit der ESG Strategie der Real I.S. bildet sie auch weiterhin die Basis und Richtlinie der Ankaufs- und Managementaktivitäten des REALISINVEST EUROPA und wird auch in den kommenden Jahren fortlaufend weiter ausgearbeitet.
Dementsprechend stellen wir fest, dass der REALISINVEST EUROPA – allen Krisensituationen zum Trotz -seine strategischen Ziele erfolgreich im Sinne der Anleger umsetzen konnte. Diesen Kurs werden wir für das kommende Geschäftsjahr konsequent weiterverfolgen. Die ersten Grundsteine für ein weiteres erfolgreiches Jahr sind bereits gelegt: drei Immobilien befinden sich in Anbindung an das Portfolio, sowohl die Länder- als auch die Nutzungsartenvielfalt werden damit weiter ausgebaut. Diese breite Aufstellung sorgt für eine stabile Grundlage des Fonds. Die Mietverträge im Portfolio sind mehrheitlich indexiert – dadurch sind Mietmehreinnahmen für den Fonds möglich, die wirtschaftliche Auswirkungen der Inflation ausgleichen können
Insgesamt sind Immobilien – auch in dieser wirtschaftlich herausfordernden Situation, die zeitgleich von mehreren Krisen geprägt ist – weiterhin eine sehr gefragte und solide Assetklasse. Im Rückblick auf die Krisenzeiten der letzten Jahre, zum Beispiel die Jahre der Finanzkrise, unterlagen die Immobilienmärkte wesentlich geringeren Schwankungen als die immer unmittelbar krisensensitiv reagierenden Aktienmärkte. Immobilieninvestments können in einem Anlegerportfolio also für Kontinuität und Stabilität sorgen. Davon können der REALISINVEST EUROPA und mit ihm die Anleger auch in den kommenden Jahren profitieren.
Über die Entwicklung des REALISINVEST EUROPA im vergangenen Geschäftsjahr, d.h. über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Veränderungen, berichten wir im Folgenden detailliert. Aus Umweltschutzgründen verzichten wir auf den Druck und stellen Ihnen diesen Bericht in digitaler Form über die Internetseite unseres Fonds www.realisinvest.de zum Download zur Verfügung.
München, den 17. Februar 2023
Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement
1. Kennzahlen im Überblick: Stichtag 30. September 2022
Fondsvermögen (netto) | 634.102.222,47 EUR |
Immobilienvermögen | |
Immobilienvermögen gesamt (brutto) | 551.565.250,00 EUR |
– davon direkt gehalten | 397.875.000,00 EUR |
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten | 153.690.250,00 EUR |
Fondsobjekte | |
Anzahl der Fondsobjekte gesamt | 10 |
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten | 4 |
stichtagsbezogene Vermietungsquote in % der Nettosollmiete | 98,5 % |
Fremdkapitalquote1) | 24,6 % |
Renditekennzahlen | |
Bruttoertrag | 4,1 % |
Nettoertrag | 3,8 % |
Liquidität | -2,3 % |
1) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
Veränderungen im Berichtszeitraum (01.10.2021 – 30.09.2022)
An- und Verkäufe | |
Ankäufe | 3 |
Verkäufe | – |
Mittelzufluss/-abfluss (netto) | 174.174.782,37 EUR |
Ausschüttung | |
Endausschüttung am | 31.03.2022 |
Endausschüttung je Anteil | 0,19 EUR |
BVI-Rendite | 2,55% |
Rücknahmepreis | 26,02 EUR |
Ausgabepreis | 27,58 EUR |
2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Euroraum
Nach einem starken Rückgang der Wirtschaftsleistung im Euroraum in 2020 um -6,5 % infolge der Covid-19-Pandemie wurde in 2021 mit einem BIP-Wachstum von 5,2 % ein kräftiger Konjunkturaufschwung verzeichnet. Das stärkste Wirtschaftswachstum im Euroraum wurde in Irland, Luxemburg, Frankreich und Belgien registriert. Für das Jahr 2022 wird sich das BIP-Wachstum in der Eurozone aufgrund der bestehenden Belastungsfaktoren (v.a. Energiekrise, Hochinflation und Zinsanstieg) und der geopolitischen Risiken auf 3,0 % abschwächen (Quelle: Consensus Economics 10 | 2022).
Die Inflationsrate im Euroraum ist im Jahresverlauf 2022 weiter deutlich gestiegen und lag für den Monat September bei 10,0 %. Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug im September ebenfalls 10,0 % (harmonisierte Verbraucherpreisindizes, Quelle: EZB). Die höchsten Inflationsraten wurden in den Niederlanden (14,5 %), Belgien (11,3 %), Spanien (10,8 %) und Österreich (10,5 %) verzeichnet. Der Verbraucherpreisanstieg in Frankreich (5,6 %) und Finnland (8,1 %) fiel vergleichsweise niedriger aus. Für 2022 wird im Euroraum mit einer Inflationsrate von 8,3 % gerechnet (Quelle: Consensus Economics). Infolge der dauerhaft hohen Inflation hatte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Leitzinsen im September um 0,75 Prozentpunkte angehoben. Im Oktober folgte ein weiterer Zinsschritt um 0,75 Prozentpunkte auf nunmehr 2,0 %. Aufgrund der deutlich gestiegenen Fremdkapitalkosten haben sich die Rahmenbedingungen für Finanzierungen im Immobiliensektor damit deutlich verschlechtert.
Das Stimmungsbild in den Immobilienmärkten hat sich laut dem Deutsche Hypo Immobilienklimaindex im Oktober weiter eingetrübt – im Jahr 2022 wurde damit ein neuer Tiefststand erreicht. Alle Nutzungsarten zeigen teils erheblich negative Stimmungstendenzen. Das Logistikklima wird in der aktuellen Umfrage trotz Rückgang weiterhin am besten beurteilt. Insbesondere das Büroklima musste jedoch deutliche Verluste hinnehmen. Das Hotelklima und das Wohnklima gaben ebenfalls weiter nach. Das Handelklima wird insgesamt am schwächsten beurteilt (Quelle: Deutsche Hypo, 10/2022). Rückblickend haben die Nutzungsarten Hotel und Handel aufgrund einer erfolgreichen Impfkampagne und einer weitreichenden Eindämmung der Corona-Pandemie seit der ersten Jahreshälfte wieder eine positive Entwicklung verzeichnet.
Die Aussichten für die Immobilienbranche haben sich seit Beginn des Russland-Ukraine-Krieges Ende Februar 2022 erheblich verschlechtert. Für die Immobilieninvestmentmärkte zeichnet sich eine länger anhaltende Transformationsphase mit hoher Unsicherheit ab. Auf Seiten der Vermietungsmärkte zeigt sich je Nutzungsart aber eine differenzierte Entwicklung. Viele Nutzermärkte sehen grundsätzlich gesund aus und sind, zumindest in Teilsegmenten, von einem knappen Angebot und Wachstumsaussichten geprägt. Das schwierige konjunkturelle Umfeld in Verbindung mit spürbar höheren Kapitalmarktzinsen, hohe geopolitischen Risiken sowie die Befürchtung einer anhaltend hohen Inflation stellen weiterhin die Kernrisiken dar.
Immobilien-Investmentmärkte im Euroraum
Das Transaktionsvolumen für Gewerbeimmobilien in der Eurozone erreichte in den vier Quartalen bis einschließlich Q2 2022 einen Wert von 165 Mrd. EUR und lag damit über dem Jahresendwert 2021 von 145 Mrd. EUR. Zu diesem Ergebnis beigetragen hat vor allem das starke Schlussquartal 2021 mit einem Investmentumsatz von über 95 Mrd. EUR. Jedoch wirken sich die bestehenden Belastungsfaktoren und Risiken seit Beginn des Ukraine-Krieges deutlich auf die Dynamik der europäischen Investmentmärkte aus. Entsprechend sind die Spitzenrenditen (netto) für Büro- und Logistikimmobilien in Europa (ohne Großbritannien) im zweiten Quartal 2022 leicht angestiegen. Die Spitzenrendite für Handelsimmobilien in 1a-Lagen blieb im bisherigen Jahresverlauf stabil.
Aufgrund des spürbaren Zinsanstiegs für risikolose Staatsanleihen hat sich der Risikoaufschlag für Immobilienrenditen (Büro) bis Mitte 2022 auf etwa einen Prozentpunkt reduziert. Für Leverage-orientierte Investoren sind die Investitionsopportunitäten angesichts hoher Finanzierungskosten damit aktuell sehr eingeschränkt.

Büromärkte im Euroraum
Die Büromärkte im Euroraum befinden sich seit dem zweiten Quartal 2021 wieder auf Erholungskurs. Die Assetklasse Büro entwickelt sich trotz zweieinhalb Jahren Pandemie und Homeoffice damit weiterhin robust. Trotz nachlassender Wirtschaftsdynamik erholte sich der Flächenumsatz im ersten Halbjahr 2022 weiter und der Leerstand war wieder leicht rückläufig. Die durchschnittliche Leerstandsrate in den 15 Schlüsselmärkten im Euroraum lag zum Halbjahr 2022 bei 6,8 % (-20 Basispunkte ggü. 2021). In Anbetracht des historisch niedrigen Leerstandsniveaus besteht weiterhin kein Flächenüberangebot. Zudem dürfte sich die europaweit hohe Beschäftigungsquote weiterhin in einer hohen Nachfrage auf den Büromärkten niederschlagen. Bis Mitte 2022 stiegen die Mietpreise im Durchschnitt der 15 Schlüsselmärkte im Euroraum um 1,7 % (Quelle: PMA).
Auf dem deutschen Bürovermietungsmarkt hat sich das Anmietungsgeschehen trotz der seit Ausbruch des Krieges deutlich gestiegenen geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten im ersten Halbjahr weiter belebt. Die sieben größten Büromärkte erzielten einen Flächenumsatz von über 1,8 Mio. m2. Damit wurde das Vorjahresergebnis um 34 % übertroffen. Die Leerstandsraten sind nur marginal gestiegen (+0,8 %) und liegen damit in den meisten Standorten weiter auf einem relativ niedrigen Niveau. Auch die Mieten haben in den meisten Märkten zugelegt, nur in Frankfurt blieben die Mietpreise stabil (Quelle: PMA).

Einzelhandelsmärkte im Euroraum
Mit der Aufhebung der Corona-Beschränkungen in ganz Europa ab dem zweiten Quartal 2021 begann sich der stationäre Einzelhandel allmählich zu erholen. Die Wiedereröffnung von Geschäften, Bars und Restaurants sorgte allgemein für eine Belebung der Einkaufsstraßen. Nach einer erneuten Pandemiewelle zum Jahreswechsel zeigte sich im ersten Halbjahr 2022 ein Anstieg der städtischen Besucherzahlen und damit eine sichtbare Erholung der Einzelhandelsumsätze (inkl. Online-Verkäufe). Angesichts der bestehenden geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sowie der anhaltenden branchenspezifischen Herausforderungen wird sich jedoch erst im zweiten Halbjahr zeigen, ob sich die Einzelhandelsmärkte weiter erholen können. Diese unbeständige Entwicklung spiegelt sich in allen europäischen Märkten in der Mietentwicklung der Innenstadtlagen und Shopping-Center wider und führte bis zum Halbjahr 2022 zu weiter sinkenden Mietpreisen (Quelle: PMA). Kaum betroffen von der Corona-Krise und dem anhaltenden Strukturwandel sind Immobilien zur Nahversorgung und Fachmärkte, insbesondere Lebensmittel- und Drogeriemärkte. Diese Einzelhandelsklassen zeigten keine bis nur geringfügige Mietrückgange im Verlauf des letzten Jahres.
Logistikmärkte im Euroraum
Die starke Dynamik des Logistiksektors setzte sich trotz der bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheit in der ersten Jahreshälfte 2022 fort, wobei der Flächenumsatz in ganz Europa ca. 20 Mio. m2 erreichte (+12 % ggü. Vorjahreszeitraum). Übergeordnete Nachfrageeffekte wie eine zunehmende Lagerhaltung, die Verlagerung von Lieferketten (Reshoring) sowie höhere Flächenanforderungen haben zu diesem Ergebnis beigetragen. Die stärkste Flächennachfrage kam von Traditionellen Einzelhändlern (vor allem Lebensmittel), aber auch bei typischen Logistikunternehmen wurden hohe Umsätze registriert. Im Vergleich zum 10-Jahresdurchschnitt ist der Anteil des Traditionellen Einzelhandels zum Halbjahr 2022 deutlich gestiegen, Logistikbetriebe sowie der Online-Handel waren mit Anmietungen zurückhaltender. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage in Verbindung mit geringem Leerstand und steigenden Baukosten sind die Spitzenmieten in den Logistikmärkten Europas im Jahresverlauf 2022 weiter gestiegen. Die Märkte mit dem stärksten Mietwachstum waren Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Amsterdam und Antwerpen (Quelle: PMA).

Hotelmärkte im Euroraum
Nach dem drastischen Nachfrageschock in 2020 haben die europäischen Hotelmärkte in 2021 begonnen, sich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu erholen – die Übernachtungszahlen und die Hotelzimmer-Belegungsrate lagen aber noch deutlich unterhalb des hohen Vor-Corona-Niveaus. In der ersten Jahreshälfte 2022 war aber aufgrund einer erfolgreichen Impfkampagne und einer weitreichenden Eindämmung der Corona-Pandemie, insbesondere aufgrund von Nachholeffekten beim internationalen Tourismus und bei Geschäftsreisen, eine sukzessive Erholung der Hotelmärkte zu beobachten. Auch während der Sommermonate war die Entwicklung sehr positiv, sodass die Hotelzimmer-Belegungsrate der elf betrachteten Märkte1 zwischen Januar und September 2022 im Durchschnitt auf 57 % anstieg (Jan-Sep 2021: 21 %). Auch die Umsätze je verfügbarem Zimmer (RevPAR – Revenue per available room) konnten sich aufgrund der gestiegenen Nachfrage wieder spürbar erholen und notierten im Mittel der elf betrachteten Märkte im Euroraum bei 123 Euro, und damit nur noch 15 % unterhalb des Vor-Corona-Niveaus 2019 (Quelle: PMA). Auch wenn konjunkturbedingt für 2023 eine Eintrübung der Performancezahlen wahrscheinlich ist, erholt sich der Hotelmarkt deutlich schneller als während der Covid-19-Pandemie erwartet wurde.
1 Wien, Brüssel, Paris, Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Dublin, Amsterdam, Barcelona, Madrid
Die Vervielfältiger-Krise im Immobilienmarkt
Die gestiegenen Energiekosten haben über steigende Inflationsraten die Zinslandschaft drastisch verändert. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 bereits viermal den Leitzins angehoben. Weitere Zinsschritte wurden avisiert. Die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen haben die 2%-Marke überschritten, die Einstände für Immobilienfinanzierungen (10-jährige Swapsätze) die 3 %-Marke. Der Anstieg der Zinsen zeigt sich auch in den Investmentmärkten für Immobilien: Die Preise für Gewerbe- und Wohnimmobilien sind in den letzten 12 Monaten zurückgegangen. Drohen weitere Preisrückgänge?
Der Kaufpreis einer Immobilie ergibt sich vereinfacht dargestellt aus zwei Komponenten: Den Mieteinnahmen und dem Vervielfältiger. Dabei wird der Kaufpreis als Produkt aus Vervielfältiger und Mieteinnahmen ermittelt. Für eine moderne, vollvermietete Büroimmobilie in Top-Lage Münchens wird im Markt beispielsweise aktuell das 30-fache, also ein Vervielfältiger von 30 auf die Objektmiete als Kaufpreis aufgerufen. Dabei ergibt sich der Vervielfältiger durch Angebot und Nachfrage im Investmentmarkt für Immobilien und wird vor allem von der Entwicklung der Zinsen und der Konjunktur beeinflusst. Die Mieteinnahmen für ein Immobilienobjekt werden u.a. von der Entwicklung der Marktmieten und damit von Angebot und Nachfrage im Vermietungsmarkt determiniert. Wichtige Einflussfaktoren für den Vermietungsmarkt sind damit die Konjunkturentwicklung und hier insbesondere die Entwicklung der Beschäftigung.
• Im Jahr 2022 sind die Vervielfältiger und damit auch die Kaufpreise für Immobilien gefallen.
Maßgebliche Ursache hierfür ist der Zinsanstieg. Betrachtet man die letzten 12 Jahre seit der Finanzmarktkrise so sind die Vervielfältiger für Immobilien im Zeitraum 2009 bis 2021 als Ergebnis der sehr expansiven Geldpolitik der EZB deutlich angestiegen und haben 2022 moderat korrigiert (siehe Abbildung unten). Der Preisanstieg für europäische Büroimmobilien lag bis Jahresende 2021 bei 150 % (kalkuliert auf Basis der Preisänderung einer fiktiven Immobilie in Top-Lage als Produkt von Spitzen-Vervielfältiger und Spitzen-Marktmiete). Dieser setzte sich aus einem Vervielfältigerwachstum von 90 Prozentpunkten und einem Anstieg der Marktmiete von 60 Prozentpunkten zusammen. Für das Jahresende wird eine moderate Korrektur erwartet (Rückgang um 11 Prozentpunkte auf 139 %). Im Vergleich hierzu war der Anstieg der Preise bei Logistikimmobilien im gleichen Zeitraum und für die gleiche Region etwas moderater (139 %), und war deutlich mehr durch das Wachstum des Vervielfältigers als durch das Marktmietwachstum geprägt (112 Prozentpunkte Vervielfältigerwachstum und 26 Prozentpunkte Marktmietwachstum).

Demzufolge hätten Logistikimmobilien infolge des aktuellen Zinsanstieges ein stärkeres Rückschlagpotential, da der Zinsanstieg sich insbesondere auf den Investmentmarkt und damit auf den Vervielfältiger auswirken müsste. Aktuell fallen die Preise für Logistikimmobilien aber moderater als die für Büroimmobilien (siehe auch die erwartete Entwicklung für das Jahresende 2022 in Abbildung 1 oben). Dies lässt sich aus dem aktuell stabileren Vermietungsmarkt für Logistikimmobilien ableiten.
• Die Vermietungsmärkte wirken als Stabilisator
Aktuell federn die stabilen Vermietungsmärkte und damit die Erwartungen für die Entwicklung der Marktmieten den Investmentmarkt gegen stärkere Preisrückgänge ab. Je nach Nutzungsart gibt es hierfür verschiedene Gründe:
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Logistikimmobilien verzeichnen weiterhin Rekordumsätze beim Flächenumsatz und es gibt im Markt so gut wie keinen Leerstand zu verzeichnen. Neben dem Online-Handel als Nachfragetreiber ist angesichts unsicherer globaler Lieferketten auch eine größere Vorratshaltung von Vorprodukten und Rohstoffen im Produzierenden Gewerbe notwendig, um die Produktionsabläufe aufrecht zu erhalten. Dies hat zu einer boomenden Nachfrage nach Lagerflächen geführt. |
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Der Vermietungsmarkt für Büroimmobilien profitiert – genauso wie der Wohnimmobilienmarkt – von der anhaltend hohen Beschäftigtennachfrage der Unternehmen. Trotz Rezessionsgefahren stellen viele Unternehmen weiter ein bzw. halten den Beschäftigtenstand stabil, um im Falle einer Wachstumserholung den Umsatz rasch wieder erhöhen zu können. Besonders gut ist dies am Beispiel Deutschlands zu sehen. Nachstehende Abbildung zeigt die aktuell niedrige Arbeitslosenquote und den rückläufigen Trend dieser in den letzten Jahren, sowie die vergleichbare Entwicklung der Leerstandsraten im Büromarkt Deutschland (hier für die deutschen A-Städte im Durchschnitt dargestellt). |

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Ein weiterer Faktor stützt im Besonderen den Vermietungsmarkt für Büroimmobilien in Zentrumslagen. Einige Unternehmen versuchen über eine zentrumsnahe Lage ihrer Büroflächen ihren Beschäftigten mehr Anreize für Präsenzarbeit zu geben. Zentrumsnahe Lagen punkten mit einem sehr guten ÖPNV-Anschluss und einem sehr guten Gastronomie- und Einkaufsangebot. Infolge dieser Entwicklung gehen beispielsweise aktuell in den Top-Lagen der Großstädte Paris und London die Büro-Leerstandsraten entgegen dem Gesamtmarkttrend zurück. |
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Der Vermietungsmarkt für Hotelimmobilien zeigt seit Beginn dieses Jahres eine überraschend robuste Entwicklung. Die Zimmerauslastung und die Zimmerpreise haben sich schrittweise wieder den Vor-Corona-Niveaus aus dem Jahr 2019 angenähert. |
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Der Handelsimmobilienmarkt zeigt zwar wieder deutlich höhere Besucherfrequenzen, die Umsätze liegen aber noch hinter den Vor-Corona-Niveaus zurück. Entsprechend verhalten ist noch die Flächennachfrage der Einzelhändler. Der Sonderweg der Nahversorgungs- und Fachmarktzentren hält hingegen an, da insbesondere der Lebensmittelhandel weiterhin hohe Frequenzen und Umsätze verzeichnet. |
• Ausblick
Es ist davon auszugehen, dass das schwächere Wirtschaftswachstum die Vermietungsmärkte in den kommenden Monaten belasten wird. Trotzdem wirken die robuste Ausgangslage und die damit einhergehenden, niedrigen Leerstandsraten stabilisierend. Hinzu kommt, dass nicht wie im Jahr 2009 zu Zeiten der Finanzmarktkrise eine schwere Rezession für Europa erwartet wird, sondern ein vergleichsweise moderater Rückgang der Wirtschaftsleistung. In diesem Umfeld ist nicht mit einem Nachfrageeinbruch, sondern eher mit einer Abschwächung zu rechnen und folglich weniger mit einer Korrektur der Marktmieten als mit einer Seitwärtsentwicklung.
Investoren im risikoarmen Core-Segment können damit in den kommenden Quartalen wahrscheinlich mit relativ stabilen Mieteinnahmen (Cash-Flow-Renditen) aus Immobilieninvestments rechnen. Als Renditeplus kommt die Mietindexierung hinzu, die über die Koppelung der Vertragsmieten an die Entwicklung der Inflationsrate zu steigenden Cash-Flow-Renditen führen wird. Diese Effekte werden die Kaufpreisrückgange im Investmentmarkt begrenzen.
Risikoaversere Investoren werden in diesem Marktumfeld die Sicherheit in den Segmenten Wohnen, Logistik und Büro in Zentrumslagen bevorzugen, risikofreudigere Investoren hingegen die Opportunitäten im Hotel- und Handelsimmobilienmarkt bei Anfangsrenditen über 4 % nutzen.
3. Tätigkeitsbericht, Anlageziele und Anlagepolitik
Anlageziele und Anlagepolitik
Als Anlageziel für den REALISINVEST EUROPA werden regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten und etwaiger Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs angestrebt. Zur Erreichung des Anlageziels ist beabsichtigt, ein Portfolio mit mehreren (ggf. indirekt gehaltenen) Immobilien, entsprechend dem Grundsatz der Risikomischung, aufzubauen. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck fortlaufend mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens in direkt oder über Beteiligungen an von Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien investieren, die in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) belegen sind. Die Gesellschaft darf zudem bis zu 15% des Wertes des Sondervermögens in Staaten außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum investieren.
Im Rahmen dieser Anlagegrenze dürfen Immobilien:
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im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Schweiz jeweils bis zu 15% des Wertes des Sondervermögens sowie |
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in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Australien jeweils bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens erworben werden. |
Bei der Berechnung des Wertes des Sondervermögens sind aufgenommene Darlehen nicht abzuziehen, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die Grenzberechnung um die Darlehen erhöht. Die Investitionen können sowohl in Bestands- und Neubauimmobilien als auch in im Bau befindliche Immobilien sowie in Projektentwicklungen erfolgen. Die Gesellschaft kann bestehende Immobilien mit Optimierungsbedarf erwerben und diese entsprechend den Markterfordernissen und -entwicklungen durch Gebäudemodernisierung und / oder Gebäudeumstrukturierung weiterentwickeln. Bei der Auswahl der Immobilien für das Sondervermögen sollen deren nachhaltige Ertragskraft, eine ausgewogene Mieterstruktur sowie die regionale Streuung nach Lage, Größe und Nutzung im Vordergrund stehen.
Hinsichtlich der Nutzungsarten liegt der Fokus dabei insbesondere auf Büroimmobilien. Ferner dürfen für das Sondervermögen Einzelhandels-, Logistik-, Hotel- und sonstige Immobilien (z. B. Wohnimmobilien) erworben werden. Da die Vermögensgegenstände des Sondervermögens gegebenenfalls nicht ausschließlich in der Euro-Zone belegen sein werden, schwankt der Wert des Sondervermögens nicht nur bei Veränderungen des Wertes der Vermögensgegenstände, sondern auch bei Veränderungen der Wechselkurse der Währungen der Vermögensgegenstände in Bezug auf den Euro. Allerdings dürfen die im Sondervermögen enthaltenen Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände insgesamt nur bis zu 30% mit einem Währungsrisiko behaftet sein. Vermögensgegenstände gelten dann als nicht mit einem Währungsrisiko behaftet, wenn Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen oder Kredite in der entsprechenden Währung aufgenommen worden sind.
Soweit die Gesellschaft Vermögensgegenstände für das Sondervermögen erwerben sollte, die nicht auf Euro lauten, besteht die Möglichkeit, zur Verminderung von Währungsrisiken im gesetzlich und in den Anlagebedingungen vertraglich festgelegten Rahmen Kredite in der entsprechenden Währung aufzunehmen.
Anlagegeschäfte
Im Berichtszeitraum haben folgende Ankäufe stattgefunden:
Indirekt gehaltene Immobilien
Brüssel, Rue Belliard 65
Die achtgeschossige Büroimmobilie BAR 65 liegt im begehrten Brüsseler Stadtteil Léopold, auch Europaviertel genannt, da hier u.a. auch die Europäische Kommission und der Europarat angesiedelt sind. Das Gebäude wurde 2016 komplett modernisiert und entspricht dem Nachhaltigkeitsstandard BREEAM „excellent“. Der Ankauf erfolgte im Rahmen eines Asset-Deals in die Immobilien-Gesellschaft REALISINVEST EUROPA BAR 65 S.A.
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Übergang von Nutzen und Lasten: 04.10.2021. |
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Transaktionsvolumen: 51,8 Mio. EUR. |
Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80
Der Büro und Geschäftshaus-Neubau mit denkmalgeschützter Fassade liegt zentral im belebten Bahnhofsviertel von Luxemburg Stadt, direkt gegenüber des Hauptbahnhofs. Die Nachhaltigkeit des Gebäudes wird nach Fertigstellung zertifiziert und dem BREEAM Standard der Stufe „excellent“ entsprechen. Der Ankauf erfolgte zusammen mit der Immobilien-Gesellschaft REALISINVEST EUROPA The Arc S.A.
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Übergang von Nutzen und Lasten: 28.10.2021. |
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Transaktionsvolumen: 29,6 Mio. EUR. |
Gorinchem, Piazza Center, Banneweg
Das Einkaufszentrum Piazza Center versorgt die Bewohner des Städtchens Gorinchem (im weiteren Umfeld von Rotterdam) und der Einzugsgebiete mit Waren des täglichen Bedarfs. Das einstöckige Gebäude im Stil einer klassischen Mall wurde 2003 grundsaniert und erweitert. Der Ankauf erfolgte zusammen mit der Immobilien-Gesellschaft Gorinchem Coöperatief U.A.
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Übergang von Nutzen und Lasten: 08.04.2022. |
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Das Transaktionsvolumen: 47,3 Mio. EUR. |
Immobilien-Gesellschaften
OIPF Lissabon 1, Innere Wiener Str. 17, 81667 München, Deutschland
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Übergang von Nutzen und Lasten: 21.03.2022. |
REALISINVEST EUROPA The Arc S.A., 6B, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg
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Übergang von Nutzen und Lasten: 28.10.2021. |
REALISINVEST EUROPA Gorinchem Coöperatief U.A, Heerengracht, 1017 CB Amsterdam, Niederlande:
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Der Übergang von Nutzen und Lasten: 08.04.2022. |
Im Berichtszeitraum wurden Entwicklungskosten für folgende Projektentwicklungen gezahlt
Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80
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Kosten der Projektentwicklung im Geschäftsjahr: 21.007.095,00 EUR |
Im Berichtszeitraum wurden keine Verkäufe von Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften getätigt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Verkäufe von Investmentanteilen getätigt.
Wertpapierspezialfonds:
Im Berichtszeitraum wurden folgende Investmentanteile an folgenden Sondervermögen gekauft:
ISIN | Name des Wertpapieres | Kaufdatum | gekaufte Anteile | Anteilwert | Transaktionsvolumen |
DE000A2P9JF6 | BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE | 13.10.2021 | 10.024 | 99,76 | 999.994,24 |
DE000A2P9JF6 | BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE | 09.11.2021 | 9.996 | 100,04 | 999.999,84 |
DE000A2P9JF6 | BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE | 01.12.2021 | 20.102 | 99,49 | 1.999.947,98 |
DE000A2P9JF6 | BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE | 11.01.2022 | 20.064 | 99,68 | 1.999.979,52 |
DE000A2P9JF6 | BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE | 01.04.2022 | 5.181 | 96,49 | 499.914,69 |
DE000A2P9JF6 | BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE | 02.05.2022 | 5.254 | 95,16 | 499.970,64 |
DE000A2P9JF6 | BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE | 01.06.2022 | 105.585 | 94,71 | 9.999.955,35 |
DE000A2P9JF6 | BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE | 15.06.2022 | 107.146 | 93,33 | 9.999.936,18 |
Wertentwicklung
Das Nettofondsvermögen des Publikums-AIF REALISINVEST EUROPA beträgt zum Berichtsstichtag 634.102.222,47 EUR (i.Vj. 450.413.667,00 EUR) bei umlaufenden Anteilen von 24.361.758 Stück (i.Vj. 17.617.242 Stück). Der Anteilpreis in Höhe von 26,02 EUR ist im Vergleich zum Vorjahr (25,56 EUR) um 0,46 EUR gestiegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine BVI-Rendite von 2,55% (i.Vj. 2,54%) erzielt.
Gemäß § 165 Abs. 2 Nr. 9 KAGB weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die bisherige Wertentwicklung keinen Indikator für die künftige Entwicklung darstellt.
Portfoliostruktur
Zum Berichtsstichtag enthält das Immobilienportfolio 10 Immobilien. Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick über die Struktur des Immobilienportfolios.





Bericht zur Umsetzung der Anlagestrategie gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung
Zur ESG Strategie der Real I.S.
Nachhaltigkeit ist in den Real I.S. Unternehmenswerten fest verankert. Unter der Mission „Wir vereinen Immobilie und Zukunft“ sowie der Vision „Wir wollen einen Mehrwert für Gesellschaft und Umwelt schaffen“ positioniert sich die Real I.S. klar zu einer nachhaltigen Entwicklung der Unternehmensorganisation, die dem verantwortungsvollen Umgang mit vorhandenen Ressourcen verpflichtet ist und so auch im Interesse nachfolgender Generationen Werte schaffen und bewahren will.
Real I.S. hat die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren (UN PRI) und der UN Global Compact (UNGC) unterzeichnet und berücksichtigt diese – neben anderen Nachhaltigkeitsaspekten – im Rahmen ihrer Investitionstätigkeiten sowie in ihrer Geschäfts- und Risikostrategie.
Die Grundlagen der nachhaltigen Entwicklung und Positionierung sind im „Environmental, Social and Governance“ (ESG) Leitbild 2025 festgehalten: Darin werden auf Unternehmens- wie auch auf Produktebene unter Berücksichtigung aller Stakeholder die Grundätze bezüglich der Dimensionen Ökologie, Soziales und guter Unternehmensführung für die Real I.S. definiert. Das ESG-Leitbild ist für alle Mitarbeiter und die Geschäftsleitung der Real I.S. verbindlich und wird fortlaufend weiterentwickelt.
Wichtige Ziele dieser strategischen Ausrichtung sind:
– Klimaneutralität der Real I.S. (als Unternehmen ohne Immobilienportfolio) bis 2030;
– Klimaneutralität des gesamten Portfolios bis 2050 bzw. 2045 für das deutsche Portfolio;
– Förderung verantwortungsvollen Investierens (u.a. nach Maßgabe der UN PRI).
In Hinblick auf das Portfolio, legt die Real I.S. besonderen Wert auf die Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Die Vorgaben des 1,5° Klimapfads fungieren als Maßgabe für die Bewertung des gesamten verwalteten Immobilienbestandes. Real I.S. nutz zudem ein eigenes Scoringmodell und zusätzlich das Analysetool der EU, den „Carbon Risk Real Estate Monitor“ (CRREM), um Objekte zu prüfen und um zu identifizieren, welche Immobilien während der geplanten Haltedauer die Klimaziele erfüllen und wo Handlungsbedarf besteht. Zur CO2-Reduktion der Immobilien im Portfolio setzt Real I.S. auch innovative Technologien wie künstliche Intelligenz ein.
Die ESG Aspekte (z.B. Konformität zum Dekarbonisierungspfad, physischen und transitorischen Klimarisiken, ESG Due Diligence, Klimarisiko Stresstest…) sind im gesamten Immobilienwertschöpfungsprozess integriert.
ESG Management bei der Real I.S.
Ein systematisches ESG-Management ist durch die Verankerung in die bestehende Unternehmensstruktur und Prozesse der Real I.S. sichergestellt:
a) auf der strategischen Ebene
Der Vorstand der Real I.S. verantwortet auf oberster Ebene die ESG-konforme Unternehmensführung und ist zudem für die Einbeziehung von ESG Kriterien in der Geschäftsstrategie zuständig. Wesentlicher Impulsgeber und strategisches Entscheidungsgremium ist das ESG-Board. Zu dessen Kernaufgaben gehören die strategische Weiterentwicklung der ESG Themen und die Freigabe von Projektergebnissen und Ressourcen.
b) auf der operativen Ebene
Die Abstimmung zwischen den operativen Bereichen und die fachliche Umsetzung der ESG Aufgaben erfolgt über den ESG Kreis, welcher aus ausgewählten Mitarbeitern (Multiplikatoren) aus allen Organisationseinheiten besteht. Die Multiplikatoren sind für die Implementierung der ESG-Themen in der Organisation zuständig und verantwortlich. Für die Konzeption und Bearbeitung von spezifischen Aufgaben werden temporäre Arbeitsgruppen (ESG Teams) ins Leben gerufen. Diese sind an eine begrenzte Projektlaufzeit gebunden und bestehen aus Mitarbeitern aus unterschiedlichen Fachbereichen.
Schnittstelle zwischen Vorstand, ESG Board und operativer Ebene ist die Nachhaltigkeitsbeauftragte. Zu den Kernaufgaben der Nachhaltigkeitsbeauftragten gehört die Gesamtkoordination der Themen und Aufgaben im Bereich ESG und Nachhaltigkeit.
Mehr zum Thema Nachhaltigkeit bei der Real I.S. lesen Sie hier: Real I.S. Nachhaltigkeitsbericht
Anlagestrategie des REALISINVEST EUROPA gem. Art 8 der EU Offenlegungsverordnung
Im Rahmen der Auswahl und Verwaltung der Immobilien für das Sondervermögen werden ökologische Merkmale im Sinne des Art. 8 Abs. 1 SFDR sowie nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt.
Informationen zu den für den REALISINVEST EUROPA festgelegten ökologischen Merkmalen
Die Artikel 8-Anlagestrategie des Sondervermögens sieht vor, dass fortlaufend mindestens 60 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in Immobilien investiert werden, welche die von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegten ökologischen Merkmale, erfüllen.
Ökologische Merkmale
Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen die folgenden ökologischen Merkmale festgelegt:
a) |
Reduzierung der durch Immobilien verursachten Treibhausgasemissionen |
b) |
Effizienz bei der Nutzung von Energie sowie Einsatz von erneuerbaren Energien |
c) |
Schutz von Wasser und Boden sowie der biologischen Vielfalt |
d) |
Verantwortungsvolle Nutzung von Baustoffen sowie Vermeidung von Abfällen und Förderung von Recycling |
Vorwiegendes Ziel ist es, dabei in solche Immobilien zu investieren und diese fortlaufend zu bewirtschaften, die durch ihre spezifische Beschaffenheit zur Erreichung des Ziels des Pariser Klimaabkommens beitragen, die globale Erderwärmung auf weniger als 1,5°C bis zum Jahr 2050 gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Der Wert einer Immobilie wird bei der Berechnung der vorstehend genannten 40 %-Quote berücksichtigt, sofern
1. hinsichtlich des ökologischen Merkmals a)
a) die Treibhausgasemissionen der Immobilie gemessen in kg CO2e / m2 / Jahr, mit dem jeweiligen landes- und nutzungsartenspezifischen Dekarbonisierungs-Zielpfad (1,5 °C Ziel) in Einklang stehen (bzw. innerhalb von drei Jahren damit in Einklang gebracht werden können)
2. die weiteren ökologischen Merkmale b) bis d) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu mehr als 50 % erfüllt sind. Der Grad der Erfüllung ermittelt sich dabei aus der Summe der einzeln gewichteten ökologischen Merkmale.
Bewertungsmodell für die ökologischen Merkmale
ÖKOLOGISCHE MERKMALE | GEWICHTUNG | BEWERTUNGSKATEGORIE |
Effizienz bei der Nutzung von Energie, Einsatz von erneuerbaren Energien sowie Begrenzung von Treibhausgasemissionen | 20% | Gebäudemanagement und -automation |
Standort, Transport und Verkehr | ||
Schutz von Wasser und Boden sowie der biologischen Vielfalt | 35% | Wassermanagement |
Bodennutzung und Ökologie | ||
Verantwortungsvolle Nutzung von Baustoffen, Vermeidung von Abfällen und Förderung von Recycling | 45% | Materialien und Drittverwendungsfähigkeit |
Abfallwirtschaft |
Messkonzept der weiteren ökologischen Merkmale (Scoring)
Das Scoring beruht auf einem Punktesystem, bei dem die Gesellschaft davon ausgeht, dass eine Immobilie die für das Sondervermögen festgelegten ökologischen Merkmale im Rahmen einer Gesamtbetrachtung fortlaufend zu mehr als 50 % erfüllt, wenn für diese Immobilie mindestens 2,6 Punkte von maximal erreichbaren 5 Punkten erzielt werden. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl für das Scoring werden zunächst für jedes ökologische Merkmal bis zu maximal 5 Punkte vergeben, die sich aus der Beantwortung der Fragenkataloge für die einzelnen Bewertungskriterien ergeben. Im Anschluss werden dann die ökologischen Merkmale durch den von der Gesellschaft festgelegten Prozentsatz entsprechend gewichtet, sodass sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl von bis zu maximal 5 Punkten für das Scoring ergibt, die auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet wird
Nachhaltigkeits-Zertifizierungen
Neben der Bewertung und Messung der ökologischen Merkmale prüft die Real I.S., ob die Immobilie im Investitionszeitpunkt über eine Gebäudezertifizierung verfügt oder im Investitionszeitpunkt innerhalb von drei Jahren die Kriterien für eine derartige Zertifizierung nachweisbar erfüllen kann.
Die folgenden Informationen werden hiermit für die Anleger zum Stand 30.09.2022 offengelegt:
• |
der Grad der Erfüllung der durch die Gesellschaft festgelegten ökologischen Merkmale einer Immobilie sowie die erzielte Gesamtpunktzahl |
• |
die Gebäudezertifizierung (sofern diese vorliegt) |
Die gesamte Artikel-8-Anlagestrategie des REALISINVEST EUROPA finden Sie im Anhang bzw. zum Download auf der Webseite des REALISINVEST EUROPA unter: www.realisinvest.de
Die Ergebnisse auf Ebene des Portfolios im Überblick:
Name der Immobilie | Anteil am Portfolio in % des Verkehrswertes | Ergebnis Real I.S. ESG Check (Kriterium a) erfüllt + b)-d) zu über 50% (=min. 2,6 Punkte) erfüllt |
Nachhaltigkeitszertifikat |
Amsterdam, Moermanskkade | 3,87% | Ja | BREEAM very good |
Rotterdam, LogChain | 11,81% | Ja | BREEAM good |
Berlin, Kontorhaus | 19,04% | Ja | BREEAM good |
Bremen, Eins | 15,18% | Ja | DGNB Gold |
Wien TownTown | 4,44% | Ja | BREEAM very good |
Mer, Portes de Chambord | 10,18% | Ja | BREEAM good |
Marseille, le Virage | 12,06% | Ja | BREEAM excellent |
Brüssel, BAR 65 | 9,45% | Ja | BREEAM excellent |
Gorinchem, Piazza Center | 8,61% | Ja | (in Zertifizierung) |
Luxemburg, The Arc (Projektentwicklung) | 5,36% | Nein | (Projektentwicklung) |
Stand 30.09.2022
Damit erfüllen 75,61 % der Immobilien alle in der ESG Strategie des REALISINVEST EUROPA festgelegten Kriterien. 86 % der Immobilien verfügten zum Stichtag über eines der gängigen Nachhaltigkeitszertifikate.
Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen
Übersicht Kredite | ||
Währung | Kreditvolumen | in %1) |
EUR-Kredite (Inland) | 110.600.000,00 EUR | 20,1 |
EUR-Kredite (Ausland) | 25.048.810,00 EUR | 4,5 |
Gesamt | 135.648.810,00 EUR | 24,6 |
1) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen(i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objektezusammen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten resultieren aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilien (97,7 Mio. EUR). Im Rahmen von Kreditaufnahmen für Rechnung des Sondervermögens sind zum Sondervermögen gehörende Vermögensgegenstände in Höhe von 97,7 Mio. EUR mit Rechten Dritter belastet. Kreditaufnahmen der zum Sondervermögen gehörenden Immobilien-Gesellschaften belaufen sich auf 37,9 Mio. EUR, daraus sind den Immobilien-Gesellschaften gehörende Vermögensgegenstände in Höhe von 37,9 Mio. EUR mit Rechten Dritter belastet.
Kreditvolumina in EUR nach Restlaufzeit der Zinsfestschreibung
Währung | unter 1 Jahr |
1 bis 2 Jahre |
2 bis 5 Jahre |
5 bis 10 Jahre |
über 10 Jahre |
Gesamt |
EUR-Kredite (Inland) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 81,5 % | 0,0 % | 81,5 % |
EUR-Kredite (Ausland) | 0,0 % | 0,0 % | 8,8 % | 9,7 % | 0,0 % | 18,5 % |
Gesamt | 0,0 % | 0,0 % | 8,8 % | 91,2 % | 0,0 % | 100,0 % |
Für Angaben zu den Liquiditätsanlagen, den sonstigen Vermögensgegenständen und sonstigen Verbindlichkeiten beachten Sie bitte die Übersichten und Erläuterungen zu den Abschnitten der Vermögensaufstellung Teil II und Teil III in diesem Bericht.
Währungspositionen
Es waren im Berichtszeitraum keine Fremdwährungspositionen im Fonds vorhanden. Zum 30.09.2022 wurden alle Investments im Euroraum getätigt.
Risikoprofil
Risikokomponenten | Ausprägung |
Adressenausfallrisiko | gering |
Zinsänderungsrisiko | gering |
Währungsrisiken | nicht vorhanden |
Sonstige Marktpreisrisiken | gering |
Operationelle Risiken | gering |
Liquiditätsrisiken | gering |
Nachhaltigkeitsrisiken | gering |
Wesentliche Anlagerisiken
Im Berichtszeitraum wurden die Risikoarten, die auf Fondsebene bewertet werden, zum Stichtag 30.09.2022 als „gering“ eingestuft. Zu den Risikoarten werden die Liquiditätsrisiken, Adressausfall, operationelle Risiken sowie die Währungs- und Zinsrisiken gezählt. Da der Fonds zum Stichtag einzig im Euroraum investiert, entfällt ein etwaiges Fremdwährungsrisiko. Das Gleiche gilt für das Zinsänderungsrisiko, da die aufgenommenen Darlehen eine lange Zinsbindung aufweisen (siehe Kapitel „Kredit- und Währungspositionen“).
Adressenausfallrisiko: Durch den Ausfall eines Ausstellers (nachfolgend „Emittenten“) oder eines Vertragspartners (nachfolgend „Kontrahenten“, beispielsweise Mieter), gegen den die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Ansprüche hat, können für das Sondervermögen Verluste entstehen (Adressenausfallrisiko). Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Emittenten, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Emittenten eintreten. Die Gegenpartei eines für Rechnung des Sondervermögens geschlossenen Vertrags kann teilweise oder vollständig ausfallen (Kontrahentenrisiko). Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen auf Grund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Währungsrisiken: Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen. Bei Geschäften mit Derivaten ist neben dem Risiko einer Veränderung der Kurse der Derivate auch ein Ausfall eines Geschäftspartners möglich.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „nicht vorhanden“ eingestuft.
Marktpreis / Immobilienrisiken: Die Mieterträge können u. a. infolge von Leerständen oder zahlungsunfähigen Mietern sinken. Immobilien an bestimmten Standorten können für Mieter an Attraktivität verlieren, sodass dort nur noch geringere Mieten erzielbar sind. Der Wert der Immobilien kann sich wegen geringerer Mieteinnahmen oder Marktänderungen verringern. Die Immobilien selbst können durch Feuer, Sturm oder andere Ereignisse beschädigt werden oder untergehen. Ihr Wert kann auch z. B. wegen unvorhergesehener Altlasten oder Baumängel sinken. Die Instandhaltung der Immobilien kann teurer werden als geplant. Mögliche Änderungen im Steuerrecht können den Ertrag aus den Immobilien beeinflussen. Bei Projektentwicklungen können sich weitergehende Risiken (z.B. Fertigstellungsrisiko, Risiko von Baukostensteigerungen, Vermietungsrisiko) ergeben.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Risiko der Rücknahmeaussetzung bei Fonds-Anteilen/Liquiditätsrisiken: Immobilien und andere Vermögensgegenstände können nicht kurzfristig veräußert werden. Wenn sehr viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile an dem Fonds zurückgeben möchten, kann es zu Aussetzungen der Anteilrücknahme kommen, weil die KVG zunächst Vermögensgegenstände verkaufen muss, um ausreichend Liquidität aufzubauen. Ggf. kann es auch zur Abwicklung des Sondervermögens kommen. Ein Anleger erhält ggf. erst nach vollständiger Abwicklung die Auszahlung des auf seine Fondsanteile entfallenden Abwicklungserlöses. Dieser Erlös kann erheblich unter dem Betrag des investierten Kapitals liegen.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Risiken aus der eingeschränkten Verfügbarkeit / Mindesthaltefrist / Rückgabefrist: Anleger können auf Änderungen der Rahmenbedingungen (z.B. fallende Immobilienpreise) nur nach Einhaltung der Mindesthaltedauer von 24 Monaten und der 12-monatigen Rückgabefrist und damit nur mit Verzögerung reagieren.
Die daraus resultierenden Risiken werden für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Rücknahmepreisänderungsrisiko/Schwankung des Anteilswerts: Während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der 12-monatigen Rückgabefrist können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt. Damit besteht das Risiko, dass der durch den Anleger erzielte Rücknahmepreis niedriger als der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder als der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung ist. Der Anteilswert des Sondervermögens ist von dem Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Sondervermögens abhängig. Schwankungen entstehen bei Immobilien-Sondervermögen unter anderem durch unterschiedliche Entwicklungen an den Immobilienmärkten. Auch negative Wertentwicklungen sind möglich. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Anteilswert des Sondervermögens.
Fremdfinanzierte Vermögensgegenstände: Wenn Vermögensgegenstände des Fonds fremdfinanziert werden, wirken sich ihre Wertschwankungen stärker auf den Preis der Fondsanteile aus (sogenannter Hebeleffekt). Das gilt für Wertsteigerungen ebenso wie für -verluste.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Rechts- und Steueränderungsrisiken: Änderungen der steuerlichen, rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen (ggf. auch rückwirkend) sowie unvorhergesehene tatsächliche Entwicklungen können sich nachteilig auf die Ertragslage bzw. Wertentwicklung des Fonds auswirken.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Liquiditätsrisiken: Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass eine Position im Portfolio des Investmentvermögens nicht innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußert, liquidiert oder geschlossen werden kann und dass dies die Fähigkeit des Investmentvermögens beeinträchtigt, den Anforderungen zur Erfüllung des Rückgabeverlangens nach dem KAGB oder sonstiger Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Nachhaltigkeitsrisiken: Bei einem Nachhaltigkeitsrisiko handelt es sich um ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten auf Unternehmensebene tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Sondervermögens und auch der Gesellschaft und damit auf den Wert der Investition des Anlegers haben kann.
Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.
Für eine vollständige Auflistung möglicher Risiken des Fonds verweisen wir auf den Verkaufsprospekt mit Stand 25.05.2022, Abschnitt 7, Risikohinweise.
Wesentliche Änderungen gem. Art. 105 Abs. 1c EU VO Nr. 231/2013 im Berichtszeitraum
Aufgrund des Inkrafttretens wesentlicher Bestandteile des Fondsstandortgesetzes wurden in den AAB und BAB die folgenden wesentlichen Änderungen vorgenommen:
1.) |
Durch den Gesetzgeber wurde zwischenzeitlich die Möglichkeit geschaffen, dass Anteile an Sondervermögen auch in Form von elektronischen Anteilsscheinen begeben werden können. Diese gesetzliche Änderung wird durch Ergänzungen in § 1 Abs. 2 sowie § 11 Abs. 1 und 4 der AAB Rechnung getragen. |
2.) |
Die Regelung des § 240 KAGB ist vom Gesetzgeber geändert worden. § 240 KAGB enthält die Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Darlehen für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens „REALISINVEST EUROPA“ an Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zulässig ist. Durch die gesetzlichen Änderungen hat der Gesetzgeber die Vergabe derartiger Darlehen in Bezug auf solche Immobilien-Gesellschaften, an denen für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens eine 100%ige Beteiligung besteht, erleichtert. Die gesetzlichen Änderungen wurden durch eine Anpassung des § 4 Abs. 4 der AAB und § 2 Abs. 3 der BAB in den Anlagebedingungen nachvollzogen. |
3.) |
Es erfolgt eine Anpassung des § 6 Abs. 4 der AAB an den Wortlaut des § 206 Abs. 1 S. 1 KAGB in Verbindung mit § 230 Abs. 1 KAGB, um die Berücksichtigung bestimmter Zertifikatsformen in den Emittentengrenzen sicherzustellen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung. |
4.) |
Die gesetzlichen Regelungen für Wertpapier-Darlehen wurden geändert. Diese Änderungen wurde in § 7 Abs. 3 der AAB nachvollzogen. |
5.) |
Bei Verschmelzungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nach einer Gesetzesänderung nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen. Bislang setzte die Verschmelzung von Immobilien-Sondervermögen ein Angebot an die Anleger zum Umtausch der Anteile der an den von der Verschmelzung betroffenen Immobilien-Sondervermögen in Anteile an einem anderen Immobilien-Sondervermögen, das mit den bisherigen Anlagegrundsätzen vereinbar ist, voraus. Sofern kein entsprechendes anderes Immobilien-Sondervermögen verfügbar war, war eine Verschmelzung aufgrund des zwingenden Umtauschangebots nicht möglich. Nun ist ein Umtauschangebot nicht mehr zwingend erforderlich. Ein Umtauschangebot ist lediglich dann notwendig, wenn ein solches Umtauschangebot möglich ist, das bedeutet nur dann, wenn ein anderes Immobilien-Sondervermögen, das mit den bisherigen Anlagegrundsätzen vereinbar ist und von derselben Kapitalverwaltungsgesellschaft oder von einem Unternehmen, das zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft in einer Verbindung im Sinne des § 290 Abs. 1 S. 1 des Handelsgesetzbuchs steht, verwaltet wird, vorhanden ist. |
6.) |
Es wird in § 16 Abs. 2 der AAB klargestellt, dass die Gesellschaft nicht mehr verpflichtet ist auf Verlangen der Bundesanstalt, die Verwaltung des Sondervermögens zu kündigen, wenn es einen Nettoinventarwert von 150 Millionen Euro nach Ablauf von vier Jahren seit seiner Bildung nicht erreicht. Die Gesellschaft behält sich die Kündigung der Verwaltung für diesen Fall vor. |
7.) |
Bei dem Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird diese Informationen dem Anleger künftig nicht mehr mittels eines dauerhaften Datenträgers bekannt gemacht. Es erfolgt jedoch neben der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahresbericht bzw. Halbjahresbericht eine Bekanntmachung in den im Verkaufsprospekt bezeichneten Informationsmedien. Insofern ist eine Anpassung des § 17 Abs. 2 der AAB erfolgt. |
8.) |
Bei Änderung der Anlagebedingungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen (z.B. Wegfall eines zwingenden Umtauschangebots bei bestimmten Änderungen). Das Erfordernis der Übermittlung der Änderungen mittels eines dauerhaften Datenträgers, die hohe Kosten verursacht, wird auf Änderungen beschränkt, die anlegerbenachteiligend sind. Anlegerbenachteiligend können Änderungen der Kostenregelungen oder wesentlicher Anlegerrechte sein. Bei Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze muss weiterhin jede Änderung per dauerhaftem Datenträger mitgeteilt werden; nur in diesem Fall bestehen die Rechte nach § 163 Abs. 3 KAGB. Die Frist für das Inkrafttreten von Änderungen der Anlagegrundsätze wird auf vier Wochen verkürzt. Das Erfordernis der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft bei der Änderung der Anlagebedingungen entfällt. § 18 der AAB ist insofern geändert worden. |
9.) |
Die dem Anleger zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer benannten Verbraucherschlichtungsstelle (Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.) sowie über die europäische Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission werden in § 20 der AAB aufgenommen. |
10.) |
Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) werden die Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen des Immobilien-Sondervermögens in § 1 Abs. 7 der BAB dahingehend konkretisiert, dass anstelle von 40 % nunmehr fortlaufend 60 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in Immobilien investiert werden muss, welche die von der Gesellschaft festgelegten ökologischen Merkmale im Sinne von Art. 8 der Offenlegungsverordnung erfüllen. Ferner wird die Gesellschaft bei der Verwaltung des Sondervermögens die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Hintergrund hierzu ist, dass die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement nunmehr auch auf Unternehmensebene in Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. 1 lit. a.), Abs. 2 Offenlegungsverordnung nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Weitere Erläuterungen zur allgemeinen Vorgehensweise finden sich im Verkaufsprospekt. |
11.) |
Die Änderungen in § 1 Abs. 4 der BAB stellen redaktionelle Änderungen im Hinblick auf das Investmentsteuergesetz dar. |
12.) |
Die Anlage in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland darf künftig zu nicht mehr als 35% des Wertes des Sondervermögens erfolgen. Insofern wurde der ehemalige § 6 der BAB gestrichen. |
Fazit und Ausblick
Der offene Immobilien-Publikumsfonds REALISINVEST EUROPA hat sein drittes Geschäftsjahr zum 30.09.2022 erfolgreich abgeschlossen. Dabei sind folgende Aspekte und Ereignisse besonders hervorzuheben:
• |
Der Fonds konnte seine Diversifikationsstrategie mit dem Ankauf von drei weiteren Immobilien im Euroraum wie geplant weiter umsetzen – die diversifizierte Nutzungs- und Länderaufteilung mit nun zehn Immobilien in sechs Ländern schafft ein ausgewogenes Risiko-Rendite-Verhältnis, was entscheidend zur stabilen Entwicklung des Fonds beiträgt. Die Verkehrswerte der Immobilien sind im betrachteten Zeitraum konstant geblieben – insgesamt war ein leichter Zuwachs von rd. 9,6 Mio. EUR zu verzeichnen.
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• |
Für eine hohe Stabilität und Planungssicherheit im Fonds sorgen die beständige Vermietungsquote von aktuell 98,53 % und eine relativ langfristige durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge von 5,42 Jahren (ohne Berücksichtigung des vorzeitigen mieterseitigen Kündigungsrechts „Break Option“). Damit hat der REALISINVEST EUROPA eine solide Basis, um die weitere Fondsstrategie auch im neuen Geschäftsjahr konsequent fortzusetzen (siehe Ausblick). |
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• |
Im laufenden Geschäftsjahr wurde die Nachhaltigkeitsstrategie des REALISINVEST EUROPA modifiziert und weiter ausgebaut, so dass sie neben den Anforderungen nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung auch den erweiterten regulatorischen Nachhaltigkeits-Anforderungen der zweiten EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFiD II) genügt. |
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• |
Das besondere Augenmerk der Artikel-8-Strategie des REALISINVEST Europa liegt auf der Erfüllung festgelegter ökologischer Kriterien und auf der Einhaltung des 1,5°C Klimapfads. Dafür ist eine Mindestquote von 60% aller Immobilien (nach Verkehrswerten) im Portfolio vorgesehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Erfüllungsquote im Fonds diese Marke mit 75,61% klar übertroffen. |
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• |
Dank einer flexiblen und krisensensitiven Ankaufstrategie konnte der Portfolio-Anteil an Non-Food-Einzelhandel und Gastronomie weiterhin auf einem sehr niedrigen Level gehalten werden. Dadurch waren wenige Corona-bedingte Mietrückstände zu verzeichnen – und der Einfluss der Corona-Krise auf die Ertragsperformance damit ebenfalls gering. |
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Die BVI Rendite ist auch im aktuellen Fondsgeschäftsjahr mit 2,55% (2021: 2,54%) konstant geblieben. Die gute Performance des Fonds und das erfolgreich abgeschlossene dritte Fondsgeschäftsjahr zahlt sich buchstäblich auch für die Anleger aus: Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wird eine Endausschüttung von 0,52 EUR pro Anteil an die Anleger ausbezahlt – diese wird am 31.03.2023 vorgenommen. |
Für das beginnende vierte Fondsgeschäftsjahr hat das Fondsmanagement des REALISINVEST EUROPA bereits die Weichen gestellt:
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Die diversifizierende Anlagestrategie wird fortgesetzt, um im Fonds weiterhin stabile Erträge zu sichern. Im Geschäftsjahr 2021/22 konnten bereits drei weitere Immobilien kaufvertraglich gesichert werden. Mit diesen Immobilien wird das Portfolio erneut vielfältiger – sowohl geografisch (zwei neue Länder), als auch durch die neue Nutzungsart „Wohnen“. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten wird in das Fondsgeschäftsjahr 2022/23 fallen. Bei den Immobilien handelt es sich
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Parameter für die weitere Ankaufstrategie: Die Real I.S. profitiert beim Immobilienankauf durch ihren guten Markzugang. Besonders in den europäischen Kernmärkten Niederlande, Frankreich, Luxemburg und Spanien bieten sich den dortigen Teams in den Real I.S. Standorten immer wieder gute Investmentmöglichkeiten.
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Managementstrategie: Aufgrund der vielfältigen ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine besteht weiterhin eine gewisse wirtschaftliche Unsicherheit. Daher liegt im kommenden Geschäftsjahr der Schwerpunkt auf dem Management des Immobilienbestands.
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Zusammenfassend kann man sagen, dass Immobilien weiterhin eine sehr gefragte und solide Assetklasse sind, die in einem Anlegerportfolio Kontinuität und Stabilität sichern können. Davon können der REALISINVEST EUROPA und mit ihm die Anleger auch in den kommenden Jahren profitieren.
Entwicklungskennzahlen
Entwicklung des Fonds – Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Rumpf-GJ bis 30.09.2020 Mio. EUR |
GJ Ende bis 30.09.2021 Mio. EUR |
GJ Ende bis 30.09.2022 Mio. EUR |
|
Immobilien | 266,2 | 389,8 | 397,9 |
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,0 | 46,8 | 92,9 |
Liquiditätsanlagen | 78,7 | 69,9 | 173,2 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 18,2 | 79,9 | 109,6 |
./. Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -71,1 | -136,0 | -139,5 |
Fondsvermögen | 291,9 | 450,4 | 634,1 |
Anteilumlauf (Stück) | 11.393.423 | 17.617.242 | 24.361.757 |
Anteilwert (EUR) | 25,62 | 25,56 | 26,02 |
Endausschüttung je Anteil (EUR) | 0,40 | – | 0,19 |
Tag der Ausschüttung | 16.12.2020 | – | 31.03.2022 |
Zwischenausschüttung je Anteil (EUR) | – | 0,30 | – |
Tag der Zwischenausschüttung | – | 30.06.2021 | – |
Anteilumlauf (Stück) bei Zwischenausschüttung | – | 15.604.693 | – |
Renditen des Fonds
Rumpf-GJ bis 30.09.2020 Mio. EUR |
GJ Ende bis 30.09.2021 Mio. EUR |
GJ Ende bis 30.09.2022 Mio. EUR |
|
I. Immobilien | |||
Bruttoertrag | 4,6% | 4,1% | 4,1% |
Bewirtschaftungsaufwand | -0,6% | -0,5% | -0,3% |
Nettoertrag | 4,0% | 3,6% | 3,8% |
Wertänderungen | 1,0% | 0,7% | 1,3% |
Ausländische Ertragssteuern | 0,0% | -0,1% | -0,1% |
Ausländische latente Steuern | 0,0% | -0,1% | -0,1% |
Ergebnis vor Darlehensaufwand | 5,0% | 4,1% | 4,6% |
Ergebnis nach Darlehensaufwand | 6,5% | 5,0% | 5,3% |
Währungsänderung | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Gesamtergebnis in Fondswährung | 6,5% | 5,0% | 5,3% |
II. Liquidität | -0,4% | -0,1% | -2,3% |
III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten | 3,6% | 3,7% | 3,2% |
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) |
2,5% | 2,5% | 2,5% |
Für das Rumpfgeschäftsjahr, endend am 30.09.2020, wurden die Angaben I. bis III. auf ein volles Geschäftsjahr hochgerechnet.
4. Vermögensübersicht zum 30. September 2022
A. Vermögensgegenstände | EUR | Anteil am Fondsvermögen in % |
I. Immobilien | ||
1. Mietwohngrundstücke | 0,00 | |
2. Geschäftsgrundstücke | 397.875.000,00 | |
3. Gemischtgenutzte Grundstücke | 0,00 | |
4. Grundstücke im Zustand der Bebauung | 0,00 | |
5. Unbebaute Grundstücke | 0,00 | |
Zwischensumme | 397.875.000,00 | 62,75 |
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | ||
1. Mehrheitsbeteiligungen | 92.921.871,51 | |
2. Minderheitsbeteiligungen | 0,00 | |
Zwischensumme | 92.921.871,51 | 14,65 |
III. Liquiditätsanlagen | ||
1. Bankguthaben | 127.201.704,95 | |
2. Wertpapiere | 0,00 | |
3. Investmentanteile | 45.976.006,40 | |
Zwischensumme | 173.177.711,35 | 27,31 |
IV. Sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 5.476.289,46 | |
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften | 49.245.545,97 | |
3. Zinsansprüche | 822.173,27 | |
4. Anschaffungsnebenkosten | 17.602.771,32 | |
bei Immobilien | 16.428.565,61 | |
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 1.174.205,71 | |
5. Andere | 36.465.092,13 | |
Zwischensumme | 109.611.872,15 | 17,29 |
Summe Vermögensgegenstände | 773.586.455,01 | 122,00 |
B. Schulden | ||
I. Verbindlichkeiten aus | ||
1. Krediten | -97.700.000,00 | |
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | -274.108,05 | |
3. Grundstücksbewirtschaftung | -6.823.162,46 | |
4. anderen Gründen | -31.580.038,94 | |
Zwischensumme | -136.377.309,45 | -21,51 |
II. Rückstellungen | -3.106.923,09 | -0,49 |
Summe Schulden | -139.484.232,54 | -22,00 |
C. Fondsvermögen | ||
umlaufende Anteile (Stück) | 24.361.758 | |
Anteilwert (EUR) | 26,02 |
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil I: Immobilienverzeichnis
Direkt gehaltene Immobilien
Lage des Grundstücks1) | Währung | Art des Grundstücks2) | Art der Nutzung3) | Projekt-/ Bestands- entwicklungs- maßnahmen |
Erwerbsdatum | Bau-/Umbaujahr | ||
DE | 10117 | Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 | EUR | G | B | – | 01.04.20 | 1996 / 1996 |
DE | 28217 | Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 | EUR | G | B | – | 01.04.20 | 2016 / 2016 |
FR | 13008 | Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7 | EUR | G | B | – | 29.04.21 | 2016 |
FR | 41500 | Mer, ZAC des Portes de Chambord | EUR | G | I | – | 16.12.20 | 2019 / 2019 |
NL | 1013 BC | Amsterdam, Moer-manskkade 300 | EUR | G | B | – | 13.11.19 | 2018 / 2018 |
NL | 3198 LH | Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 | EUR | G | I | – | 29.11.19 | 2018 |
Lage des Grundstücks1) | Grundstücks- größe in m2 |
Nutzfläche Gewerbe / Wohnen in m2 | Ausstattungs- merkmale4) |
Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren |
Leerstandsquote in % der Nettosollmiete |
||
DE | 10117 | Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 | 1.115 | 7.930 / 0 |
B / BM / DO / FW / G / K / L / R / SP / SZ | 9,5 | 3,4 |
DE | 28217 | Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 | 8.966 | 18.898 / 0 |
B / BM / DO / FW / G / K / L / R / RO / SZ | 3,4 | 3,8 |
FR | 13008 | Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7 | 2.011 | 12.003 / 0 |
B / BM / DO / FW / G / K / L / LA / R / RO | 2,6 | 0,0 |
FR | 41500 | Mer, ZAC des Portes de Chambord | 126.574 | 49.489 / 0 |
B / BM / L / PA / R / RO / RT / SP | 6,1 | 0,0 |
NL | 1013 BC | Amsterdam, Moer-manskkade 300 | 2.073 | 4.962 / 0 |
B / BM | 4,3 | 0,0 |
NL | 3198 LH | Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 | 41.209 | 69.484 / 0 |
B / BM / DO / RO / SP | 7,6 | 0,0 |
Lage des Grundstücks1) | Fremdfinan- zierungsquote in % des Kaufpreises / Verkehrswertes5) |
Kaufpreis bzw. Verkehrswert Gutachten 1 / Gutachten 2 in TEUR |
Mieterträge im Geschäftsjahr in TEUR | Rohertrag gemäß Gutachten 1 / Gutachten 2 in TEUR | Restnutzungsdauer Gutachten 1 / Gutachten 2 in Jahren | ||
DE | 10117 | Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 | 24,3 | 103.600 / 106.400 [105.000] |
3.136 | 3.139 / 3.552 [3.345] |
48 / 43 [45,5] |
DE | 28217 | Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 | 25,1 | 84.900 / 82.600 [83.750] |
3.595 | 3.479 / 3.469 [3.474] |
64 / 55 [59,5] |
FR | 13008 | Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7 | 24,8 | 66.800 / 66.200 [66.500] |
3.272 | 3.141 / 3.143 [3.142] |
54 / 54 [54] |
FR | 41500 | Mer, ZAC des Portes de Chambord | 24,0 | 56.100 / 56.200 [56.150] |
2.140 | 2.254 / 2.145 [2.200] |
47 / 37 [42] |
NL | 1013 BC | Amsterdam, Moer-manskkade 300 | 0,0 | 21.350 / 21.300 [21.325] |
1.136 | 1.235 / 1.204 [1.219] |
56 / 66 [61] |
NL | 3198 LH | Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 | 32,5 | 61.900 / 68.400 [65.150] |
3.628 | 3.856 / 3.856 [4.016] |
46 / 47 [46,5] |
Lage des Grundstücks1) | Anschaffungs- nebenkosten (ANK) gesamt in TEUR / in % des Verkehrswertes |
– davon Gebühren und Steuern/ – davon sonstige Kosten in TEUR |
Im Geschäftsjahr abgeschriebene ANK in TEUR |
Zur Abschreibung verbleibende ANK in TEUR |
Voraussichtlich verbleibender Abschreibungs- zeitraum in Monaten |
||
DE | 10117 | Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 | 7.955 / 7,8 |
6.298 / 1.657 |
795 | 5.964 | 90 |
DE | 28217 | Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 | 6.429 / 7,9 |
4.177 / 2.252 |
643 | 4.822 | 90 |
FR | 13008 | Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7 | 2.189 / 3,3 |
976 / 1.213 |
219 | 1.861 | 102 |
FR | 41500 | Mer, ZAC des Portes de Chambord | 1.828 / 3,4 |
813 / 1.015 |
183 | 1.493 | 98 |
NL | 1013 BC | Amsterdam, Moer-manskkade 300 | 1.426 / 6,8 |
766 / 659 |
143 | 1.010 | 85 |
NL | 3198 LH | Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 | 1.804 / 3,0 |
756 / 1.049 |
180 | 1.278 | 85 |
Immobilienvermögen direkt gehaltener Immobilien in EUR gesamt6) | 397.875.000,00 |
1) AT = Österreich; DE = Deutschland; FR = Frankreich; NL = Niederlande
2) G = Geschäftsgrundstück
3) B = Büro; I = Industrie (Lager, Hallen)
4) B = Be- und Entlüftungsanlage; BM = Brandmeldeanlage; DO = Doppelboden; FW = Fernwärme; G = Garage / Tiefgarage; K = Klimatisierung; LA = Lastenaufzug; L = Lift/Aufzugsanlage; PA = Parkdeck; R = Rampe; RO = Rolltor; RT = Rolltreppe/-steig; SZ = Sonnenschutz; SP = Sprinkleranlage
5) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
6) Das Immobilienvermögen in EUR gesamt enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der direkt gehaltenen Immobilien und entspricht dem Posten I. Immobilien der Vermögensübersicht.
7) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien unabhängig von der Beteiligungsquote (wie in der Tabelle dargestellt).
8) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des Fonds.
9) Die Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in EUR gesamt entspricht dem Posten II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Vermögensübersicht.
In Immobiliengesellschaften gehaltene Immobilien
Lage des Grundstücks1) | Beteiligungs- quote |
mehrstöckige Gesellschafts- struktur |
Währung | Art des Grundstücks2) | Art der Nutzung3) | Projekt- / Bestands- entwicklungs- maßnahmen |
||
AT | 1030 | Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 | 100,00% | nein | EUR | G | B | – |
BE | 1000 | Brüssel, Rue Belliard 65 | 100,00% | nein | EUR | G | B | – |
LU | 1616 | Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80 | 100,00% | nein | EUR | G | – | ja |
NL | 4200 BA | Gorinchem, Banneweg | 99,99% | nein | EUR | G | Ha | – |
Lage des Grundstücks1) | Erwerbsdatum | Bau- / Umbaujahr | Grundstücksgröße in m2 | Nutzfläche Gewerbe / Wohnen in m2 |
Ausstattungs- merkmale4) |
||
AT | 1030 | Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 | 16.12.20 | 2008 / 2008 |
1.540 | 5.104 / 0 |
B / BM / DO / FW / K / L / SZ |
BE | 1000 | Brüssel, Rue Belliard 65 | 04.10.21 | 2016 / 2016 |
1.493 | 6.372 / 0 |
B / BM / G / K / L / LA / SZ |
LU | 1616 | Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80 | 28.10.21 | 2023 / 2023 |
1.118 | 3.090 / 281 |
|
NL | 4200 BA | Gorinchem, Banneweg | 08.04.22 | 1971 / 2003 |
14.611 | 11.556 / 0 |
B / L / PA / R / RO / RT |
Lage des Grundstücks1) | Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren |
Leerstandsquote in % der Nettosollmiete |
Fremdfinanz- ierungsquote in % des Kaufpreises / Verkehrswertes5) |
Kaufpreis bzw. Verkehrswert Gutachten 1 / Gutachten 2 [Mittelwert] in TEUR | Mieterträge im Geschäftsjahr in TEUR | ||
AT | 1030 | Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 | 4,1 | 0,0 | 23,5 | 24.400 / 24.600 [24.500] |
911 |
BE | 1000 | Brüssel, Rue Belliard 65 | 3,8 | 3,0 | 24,7 | 52.090 / 52.200 [52.145] |
1.802 |
LU | 1616 | Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80 | – | – | 25,0 | 29.550 | – |
NL | 4200 BA | Gorinchem, Banneweg | 6,0 | 1,3 | 25,1 | 47.700 / 47.300 [47.500] |
1.096 |
Lage des Grundstücks1) | Rohertrag gemäß Gutachten 1 / Gutachten 2 [Mittelwert] in TEUR | Restnutzungsdauer Gutachten 1 / Gutachten 2 [Mittelwert] in Jahren | Anschaffungs- nebenkosten (ANK) gesamt in TEUR / in % des Kaufpreises |
– davon Gebühren und Steuern / – davon sonstige Kosten in TEUR |
Im Geschäftsjahr abgeschriebene ANK in TEUR | ||
AT | 1030 | Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 | 921 / 921 921 [921] |
56 / 66 [61] |
– | – | – |
BE | 1000 | Brüssel, Rue Belliard 65 | 1.928 / 1.880 1.880 [1.904] |
64 / 65 [64,5] |
2.340 / 4,5 |
1.087 / 1.253 |
231 |
LU | 1616 | Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80 | 1.470 / 1.470 1.470 [1.470] |
70 / 60 [65] |
68 / 0,2 |
20 / 48 |
2 |
NL | 4200 BA | Gorinchem, Banneweg | 2.794 / 2.788 2.788 [2.791] |
38 / 35 [36,5] |
5.015 / 10,6 |
3.839 / 1.176 |
241 |
Immobilienvermögen über Immobiliengesellschaften gehaltener Immobilien in EUR gesamt7) | 153.695.000,00 |
Immobilienvermögen über Immobiliengesellschaften gehaltener Immobilien in EUR anteilig8) | 153.690.250,00 |
1) AT = Österreich; DE = Deutschland; FR = Frankreich; NL = Niederlande
2) G = Geschäftsgrundstück
3) B = Büro; I = Industrie (Lager, Hallen)
4) B = Be- und Entlüftungsanlage; BM = Brandmeldeanlage; DO = Doppelboden; FW = Fernwärme; G = Garage / Tiefgarage; K = Klimatisierung; LA = Lastenaufzug; L = Lift/Aufzugsanlage; PA = Parkdeck; R = Rampe; RO = Rolltor; RT = Rolltreppe/-steig; SZ = Sonnenschutz; SP = Sprinkleranlage
5) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
6) Das Immobilienvermögen in EUR gesamt enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der direkt gehaltenen Immobilien und entspricht dem Posten I. Immobilien der Vermögensübersicht.
7) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien unabhängig von der Beteiligungsquote (wie in der Tabelle dargestellt).
8) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des Fonds.
9) Die Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in EUR gesamt entspricht dem Posten II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Vermögensübersicht.
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil I: Gesellschaftsübersicht
Lage des Grundstücks1) | Firma, Rechtsform | Sitz der Gesellschaft | Beteiligungs- quote |
Währung | Erwerbs- datum |
Verkehrswert bzw. Kaufpreis in TEUR | Gesellschafts- kapital in TEUR |
||
AT | 1030 | Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 | REALISINVEST EUROPA Wien 1 GmbH & Co. KG | Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 WIEN, Österreich | 100,00% | EUR | 16.12.20 | 19.106 | 70 |
BE | 1000 | Brüssel, Rue Belliard 65 | REALISINVEST EUROPA BAR 65 S.A. | Avenue de Tervueren 242, 1150 Woluwe-Saint-Pierre, Belgien | 100,00% | EUR | 09.09.21 | 29.270 | 28.817 |
LU | 1616 | Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80 | REALISINVEST EUROPA The Arc S.A. | 6B, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg | 100,00% | EUR | 28.10.21 | 14.919 | 7.894 |
NL | 4200 BA | Gorinchem, Banneweg | REALISINVEST EUROPA Gorinchem Coöperatief U.A | Heerengracht, 1017 CB Amsterdam, Niederlande | 99,99% | EUR | 08.04.22 | 22.622 | 22.614 |
Lage des Grundstücks1) | Firma, Rechtsform | Sitz der Gesellschaft | Gesellschafter- darlehen in TEUR |
– davon nach § 240 Abs. 1, 2 KAGB | – davon nach § 240 Abs. 3 KAGB | Anschaffungs- nebenkosten (ANK) gesamt in TEUR / in % des Kaufpreises |
||
AT | 1030 | Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 | REALISINVEST EUROPA Wien 1 GmbH & Co. KG | Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 WIEN, Österreich | – | – | – | 505/ 2,6 |
BE | 1000 | Brüssel, Rue Belliard 65 | REALISINVEST EUROPA BAR 65 S.A. | Avenue de Tervueren 242, 1150 Woluwe-Saint-Pierre, Belgien | 12.945 | 12.945 | – | 65/ 0,2 |
LU | 1616 | Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80 | REALISINVEST EUROPA The Arc S.A. | 6B, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg | 6.401 | 6.401 | – | 777/ 5,2 |
NL | 4200 BA | Gorinchem, Banneweg | REALISINVEST EUROPA Gorinchem Coöperatief U.A | Heerengracht, 1017 CB Amsterdam, Niederlande | 11.900 | 11.900 | – | 15/ 0,1 |
Lage des Grundstücks1) | Firma, Rechtsform | Sitz der Gesellschaft | – davon Gebühren und Steuern / – davon sonstige Kosten in TEUR |
Im Geschäftsjahr abgeschriebene ANK in TEUR |
Zur Abschreibung verbleibende ANK in TEUR |
Voraussichtlich verbleibender Abschreibungs- zeitraum in Monaten |
||
AT | 1030 | Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 | REALISINVEST EUROPA Wien 1 GmbH & Co. KG | Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 WIEN, Österreich | 53/ 452 |
49 | 401 | 98 |
BE | 1000 | Brüssel, Rue Belliard 65 | REALISINVEST EUROPA BAR 65 S.A. | Avenue de Tervueren 242, 1150 Woluwe-Saint-Pierre, Belgien | 38/ 27 |
7 | 59 | 107 |
LU | 1616 | Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80 | REALISINVEST EUROPA The Arc S.A. | 6B, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg | 29/ 748 |
78 | 700 | 108 |
NL | 4200 BA | Gorinchem, Banneweg | REALISINVEST EUROPA Gorinchem Coöperatief U.A | Heerengracht, 1017 CB Amsterdam, Niederlande | 15/ 0 |
0 | 15 | 114 |
Immobilienvermögen direkt gehaltener Immobilien in EUR gesamt9) | 92.921.871,51 |
1) AT = Österreich; DE = Deutschland; FR = Frankreich; NL = Niederlande
2) G = Geschäftsgrundstück
3) B = Büro; I = Industrie (Lager, Hallen)
4) B = Be- und Entlüftungsanlage; BM = Brandmeldeanlage; DO = Doppelboden; FW = Fernwärme; G = Garage / Tiefgarage; K = Klimatisierung; LA = Lastenaufzug; L = Lift/Aufzugsanlage; PA = Parkdeck; R = Rampe; RO = Rolltor; RT = Rolltreppe/-steig; SZ = Sonnenschutz; SP = Sprinkleranlage
5) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
6) Das Immobilienvermögen in EUR gesamt enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der direkt gehaltenen Immobilien und entspricht dem Posten I. Immobilien der Vermögensübersicht.
7) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien unabhängig von der Beteiligungsquote (wie in der Tabelle dargestellt).
8) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des Fonds.
9) Die Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in EUR gesamt entspricht dem Posten II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Vermögensübersicht.
Verzeichnis der Käufe und Verkäufe von Immobilien zur Vermögensaufstellung Teil I: Immobilienverzeichnis
I. Käufe
Über Immobiliengesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Lage des Grundstücks | Übergang von Nutzen und Lasten | ||
BE | 1000 | Brüssel, Rue Belliard 65 | 04.10.2021 |
LU | 1616 | Luxemburg, Avenue de la Liberte 78-80 | 28.10.2021 |
NL | 4200 BA | Gorinchem, Banneweg | 08.04.2022 |
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit Euro-Währung
Immobilien-Gesellschaft | Gründungs-/Erwerbsdatum |
OIPF Lissabon 1 Innere Wiener Str. 17, 81667 München, Deutschland Beteiligungsquote: 100,00% |
21.03.2022 |
REALISINVEST EUROPA The Arc S.A. 6B, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg Beteiligungsquote: 100,00% |
28.10.2021 |
REALISINVEST EUROPA Gorinchem Coöperatief U.A Heerengracht, 1017 CB Amsterdam, Niederlande Beteiligungsquote: 99,99% |
08.04.2022 |
II. Verkäufe
Im Berichtszeitraum haben keine Verkäufe stattgefunden.
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil II: Liquiditätsübersicht
ISIN | Käufe Stück in Tausend |
Verkäufe Stück in Tausend |
Bestand Stück in Tausend |
Kurswert EUR (Kurs per 30.09.2020) |
Anteil am Fondsvermögen in % | |
I. Bankguthaben | 127.201.704,95 | 22,69 | ||||
II. Investmentanteile | DE000A2P9JF6 | 283,35 | 0 | 502,24 | 45.976.006,40 | 7,25 |
Erläuterung zur Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil II: Liquiditätsübersicht
Der Bestand der Liquiditätsanlagen von insgesamt 173,2 Mio. EUR umfasst Bankguthaben, die innerhalb eines Jahres fällig sind (127,2 Mio. EUR), sowie Investmentanteile (46,0 Mio. EUR).
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022 Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
EUR | Anteil am Fonds- vermögen in % |
|
IV. Sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 5.476.289,46 | 0,86 |
davon Betriebskostenvorlagen | 4.180.781,26 | |
davon Mietforderungen | 527.302,36 | |
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften | 49.245.545,97 | 7,77 |
3. Zinsansprüche | 822.173,27 | 0,13 |
4. Anschaffungsnebenkosten | 17.602.771,32 | 2,78 |
bei Immobilien | 16.428.565,61 | |
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 1.174.205,71 | |
5. Andere | 36.465.092,13 | 5,75 |
davon Forderungen aus Anteilumsatz | 0,00 | |
davon Forderungen aus Sicherungsgeschäften | 0,00 | |
I. Verbindlichkeiten aus | ||
1. Krediten | -97.700.000,00 | -15,41 |
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | -274.108,05 | -0,04 |
3. Grundstücksbewirtschaftung | -6.823.162,46 | -1,08 |
4. anderen Gründen | -31.580.038,94 | -4,98 |
davon Verbindlichkeiten aus Anteilumsatz | 0,00 | |
davon Verbindlichkeiten aus Sicherungsgeschäften | 0,00 | |
II. Rückstellungen | -3.106.923,09 | -0,49 |
Fondsvermögen | 634.102.222,47 | 100,00 |
Erläuterung zur Vermögensaufstellung zum 30. September 2022
Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
• |
Die unter den „Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesenen „Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung“ enthalten im Wesentlichen verauslagte umlagefähige Betriebs- und Verwaltungskosten (4,2 Mio. EUR), Mietforderungen (0,5 Mio. EUR), Forderung an den Hausverwalter (0,3 Mio. EUR), Sonstige Forderungen (0,2 Mio. EUR), Zwischenkonto Liquiditätstransfer (0,2 Mio. EUR) sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten (0,1 Mio. EUR). |
• |
Bei den „Forderungen an Immobilien-Gesellschaften“ (49,2 Mio. EUR) handelt es sich um an Immobilien-Gesellschaften gewährte Darlehen. Davon entfallen auf REALISINVEST EUROPA Gorinchem Coöperatief U.A (29,9 Mio. EUR), REALISINVEST EUROPA BAR 65 S.A. (12,9 Mio. EUR) und REALISINVEST EUROPA The Arc S.A. (6,4 Mio. EUR). |
• |
Der Posten „Zinsansprüche“ (0,8 Mio. EUR) beinhaltet Zinsforderung aus Darlehen an Immobilien-Gesellschaften. |
• |
Der Posten „Anschaffungsnebenkosten“ (17,6 Mio. EUR) beinhaltet Erwerbsnebenkosten (23,0 Mio. EUR) abzüglich der Abschreibungen (5,4 Mio. EUR). |
• |
Der Posten „Andere“ unter den sonstigen Vermögensgegenständen (36,5 Mio. EUR) enthält im Wesentlichen Sonstige Forderungen (30,1 Mio. EUR), Kosten im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr noch nicht erfolgten Erwerbs des Objekts Lyon, 91 cours Charlemagne (2,3 Mio. EUR) und der Immobiliengesellschaft OIPF Lissabon 1 (2,0 Mio. EUR). Darüber hinaus beinhaltet der Posten Sonstige Forderungen an Immobilien-Gesellschaften (1,0 Mio. EUR), Sonstige Forderungen (0,4 Mio. EUR), Aktive Rechnungsabgrenzung (0,4 Mio. EUR) sowie die Konsolidierung der Jahressteuer (0,2 Mio. EUR). |
Angaben zu den Krediten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen“ (97,7 Mio. EUR).
• |
Die Verbindlichkeiten aus „Grundstückskäufen und Bauvorhaben“ (0,3 Mio. EUR) beinhalten einen Kaufpreiseinbehalt für das im Jahr 2020 erworbene Objekt Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1. |
• |
Die Verbindlichkeiten aus der „Grundstücksbewirtschaftung“ (6,8 Mio. EUR) beinhalten Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen (4,2 Mio. EUR), Verbindlichkeiten aus der Liegenschaftsverwaltung (1,4 Mio. EUR), Mietkautionen (0,8 Mio. EUR) und im Voraus erhaltene Mieten (0,4 Mio. EUR). |
• |
Bei den Verbindlichkeiten aus „Anderen Gründen“ (31,6 Mio. EUR) handelt es sich im Wesentlichen um Sonstige Verbindlichkeiten (29,9 Mio. EUR), Verbindlichkeiten aus Fondsverwaltungsgebühren (1,3 Mio. EUR) sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (0,3 Mio. EUR). |
• |
Die „Rückstellungen“ (3,1 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Rückstellung für latente Steuern (1,9 Mio. EUR), Rückstellungen für Umbau- und Ausbaumaßnahmen (0,7 Mio. EUR), Rückstellungen für inländische und ausländische Steuern (0,4 Mio. EUR) und Rückstellungen für sonstige Kosten (0,1 Mio. EUR). Da auf die Performance Fee verzichtet wurde, ist im Berichtszeitraum keine Rückstellung gebildet worden. |
Finanzinstrumente, die innerhalb des Berichtszeitraums geschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung enthalten sind
Im Berichtszeitraum wurden keine Finanzinstrumente geschlossen.
5. Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022
EUR | EUR | EUR | |
I. Erträge | |||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | -335.779,34 | ||
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) |
0,00 | ||
3. Erträge aus Investmentanteilen | 349.526,67 | ||
4. Abzug ausländischer Quellensteuer | -403.466,00 | ||
5. Sonstige Erträge | 2.519.150,09 | ||
6. Erträge aus Immobilien | 16.973.762,86 | ||
7. Erträge aus Immobiliengesellschaften | 1.077.230,78 | ||
8. Eigengeldverzinsung (Bauzeitzinsen) | 0,00 | ||
Summe der Erträge | 20.180.425,06 | ||
II. Aufwendungen | |||
1. Bewirtschaftungskosten | -885.357,85 | ||
a) davon Betriebskosten | -392.195,41 | ||
b) davon Instandhaltungskosten | -302.736,36 | ||
c) davon Kosten der Immobilienverwaltung | -27.628,56 | ||
d) davon sonstige Kosten | -162.797,52 | ||
2. Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten | -837.289,89 | ||
3. Inländische Steuern | -25.413,06 | ||
4. Ausländische Steuern | -29.997,00 | ||
5. Zinsen aus Kreditaufnahmen | -1.587.695,51 | ||
6. Verwaltungsvergütung | -4.873.682,90 | ||
7. Verwahrstellenvergütung | -145.223,70 | ||
8. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -90.322,92 | ||
9. Sonstige Aufwendungen | -445.271,79 | ||
davon Kosten der externen Bewerter | -161.810,13 | ||
Summe der Aufwendungen | -8.920.254,62 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | 11.260.170,44 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | |||
1. Realisierte Gewinne | |||
a) aus Immobilien | 0,00 | ||
b) aus Beteiligungen an Immobiliengesellschaften | 0,00 | ||
c) aus Liquiditätsanlagen | 0,00 | ||
davon aus Finanzinstrumenten | 0,00 | ||
d) Sonstiges | 0,00 | ||
Zwischensumme | 0,00 | ||
2. Realisierte Verluste | |||
a) aus Immobilien | 0,00 | ||
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | ||
c) aus Liquiditätsanlagen | 0,00 | ||
davon aus Finanzinstrumenten | 0,00 | ||
d) Sonstiges | 0,00 | ||
Zwischensumme | 0,00 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | 0,00 | ||
Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich | 1.478.830,23 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 12.739.000,67 | ||
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | 9.748.705,79 | ||
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | -5.062.953,86 | ||
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 4.685.751,93 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | 17.424.752,60 |
Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022
• |
Die „Zinsen aus Liquiditätsanlagen“ betreffen ausschließlich negative Zinserträge aus der Anlage von Bankguthaben im Inland. Die negativen Zinserträge haben ihre Ursache in der Belastung der Bankguthaben mit negativen Zinssätzen. |
• |
Die „Erträge aus Investmentanteilen“ (0,3 Mio. EUR) beinhalten im Fondsgeschäftsjahr erhaltene Ausschüttungen aus dem Zielfonds. |
• |
Die „Sonstigen Erträge“ (2,5 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen (1,4 Mio. EUR) und Zinserträge (Steuern/Verkäufer) (1,1 Mio. EUR). |
• |
Die „Erträge aus Immobilien“ (17,0 Mio. EUR) resultieren aus der Vermietung der für Rechnung des Sondervermögens gehaltenen Immobilien. |
• |
Die „Erträge aus Immobilien-Gesellschaften“ (1,1 Mio. EUR) entfallen auf die im Sondervermögen gehaltenen Gesellschaften. |
• |
Bei den in den „Bewirtschaftungskosten“ ausgewiesenen „Betriebskosten“ (0,4 Mio. EUR) handelt es sich ausschließlich um nicht umlagefähige Betriebskosten. |
• |
Die „Instandhaltungskosten“ (0,3 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf die Objekte Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 (0,2 Mio. EUR), Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 (0,1 Mio. EUR) und Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 (0,1 Mio. EUR). |
• |
Die „Sonstigen Kosten“ (0,2 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus Maklerprovisionen (0,1 Mio. EUR). |
• |
Die „Erbbauzinsen“ (0,8 Mio. EUR) entfallen auf die Objekte Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 (0,7 Mio. EUR) und Amsterdam, Moermanskkade 300 (0,1 Mio. EUR). |
• |
Die „Zinsen aus Kreditaufnahmen“ enthalten Darlehenszinsen sowie Finanzierungskosten. |
• |
Die „Sonstigen Aufwendungen“ (0,4 Mio. EUR) umfassen im Wesentlichen Gutachterkosten (0,2 Mio. EUR), Steuerberatungskosten (0,1 Mio. EUR) sowie Sonstige Kosten (0,1 Mio. EUR). |
• |
Im Rahmen der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen wurde ein Teil des Ausgabepreises und Rücknahmepreises als „Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich“ in die Ertrags- und Aufwandsrechnung eingestellt. |
6. Verwendungsrechnung zum 30. September 2022
Ausschüttung
Der REALISINVEST EUROPA hat sein drittes Geschäftsjahr zum 30.09.2022 plangemäß beendet. Die Endausschüttung für das Geschäftsjahr wird am 31.03.2023 in Höhe von 0,52 EUR pro Anteil stattfinden.
Insgesamt EUR |
je Anteil1) EUR |
|
I. Für die Ausschüttung verfügbar | 12.888.710,61 | 0,53 |
1. Vortrag aus dem Vorjahr | 149.709,94 | 0,01 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 12.739.000,67 | 0,52 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | 0,00 | 0,00 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | 220.596,31 | 0,01 |
1. Einbehalt gemäß § 252 KAGB | 0,00 | 0,00 |
2. Der Wiederanlage zugeführt | 0,00 | 0,00 |
3. Vortrag auf neue Rechnung | 220.596,31 | 0,01 |
III. Gesamtausschüttung | 12.668.114,30 | 0,52 |
1. Zwischenausschüttung2) | 0,00 | 0,00 |
a) Barausschüttung | 0,00 | 0,00 |
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer | 0,00 | 0,00 |
12c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag | 0,00 | 0,00 |
2. Endausschüttung | 12.668.114,30 | 0,52 |
a) Barausschüttung | 12.668.114,30 | 0,52 |
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer | 0,00 | 0,00 |
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag | 0,00 | 0,00 |
1) Bezogen auf die zum Berichtsstichtag umlaufenden Anteile von 24.361.758 Stück.
7. Entwicklung des Fondsvermögens vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022
EUR | EUR | |
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | 450.413.667,00 | |
1. Ausschüttung für das Vorjahr | -4.135.319,70 | |
a) Ausschüttung laut Jahresbericht des Vorjahres | -3.347.275,89 | |
b) Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgenommene Anteile |
-788.043,81 | |
Steuerabschlag für das Vorjahr | 0,00 | |
2. Zwischenausschüttungen | 0,00 | |
3. Steuerliche Vorabausschüttung | 0,00 | |
4. Mittelzufluss/-abfluss (netto) | 174.174.782,37 | |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen | 184.971.604,15 | |
b) Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen | -10.796.821,78 | |
5. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich | -1.478.830,23 | |
6. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten | -2.296.497,14 | |
davon bei Immobilien | -2.162.974,22 | |
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | -133.522,92 | |
7. Ergebnis des Geschäftsjahres | 17.424.752,60 | |
davon nicht realisierte Gewinne | 9.748.705,79 | |
davon nicht realisierte Verluste | -5.062.953,86 | |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 634.102.222,47 |
Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022
Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt die Einflüsse einzelner Arten von Geschäftsvorfällen auf, die im Laufe des Berichtszeitraums den Wert des Fondsvermögens verändert haben.
Die nicht realisierten Gewinne und Verluste beinhalten die Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte der direkt gehaltenen Immobilien, Immobilien-Gesellschaften und Investmentanteile, sowie die Wertveränderung der latenten Steuern im Geschäftsjahr.
Übersicht zu Renditen, Bewertung und Vermietung nach Ländern
Renditekennzahlen
(in %) | Gesamt | AT | BE | DE | FR | LU | NL |
I. Immobilien | |||||||
Bruttoertrag | 4,1% | 4,0% | 4,4% | 3,8% | 4,4% | 0,2% | 5,5% |
Bewirtschaftungsaufwand | -0,3% | -0,2% | 0,0% | -0,2% | -0,1% | 0,0% | -1,3% |
Nettoertrag | 3,8% | 3,8% | 4,4% | 3,7% | 4,4% | 0,2% | 4,2% |
Wertänderungen | 1,3% | 4,2% | 0,2% | 0,9% | 1,1% | -0,2% | 2,6% |
Ausländische Ertragssteuern | -0,1% | -0,2% | -0,1% | 0,0% | -0,4% | 0,0% | 0,0% |
Ausländische latente Steuern | -0,4% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | -2,1% | -1,3% |
Ergebnis vor Darlehensaufwand | 4,6% | 7,8% | 4,5% | 4,5% | 5,2% | -2,1% | 5,5% |
Ergebnis nach Darlehensaufwand | 5,3% | 9,8% | 3,7% | 5,7% | 6,1% | -1,9% | 5,9% |
Währungsänderung | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Gesamtergebnis in Fondswährung | 5,3% | 9,8% | 3,7% | 5,7% | 6,1% | -1,9% | 5,9% |
II. Liquidität | -2,3% | ||||||
III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten |
3,2% | ||||||
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) |
2,5% |
Kapitalinformationen
(Durchschnittskennzahlen in TEUR) | Gesamt | AT | BE | DE | FR | LU | NL |
Direkt gehaltene Immobilien | 394.538,1 | 0,0 | 0,0 | 187.417,3 | 121.873,1 | 0,0 | 85.247,7 |
Über Beteiligungen gehaltene Immobilien | 130.100,9 | 23.842,3 | 48.017,4 | 0,0 | 0,0 | 36.369,2 | 21.872,0 |
Immobilien insgesamt | 524.639,0 | 23.842,3 | 48.017,4 | 187.417,3 | 121.873,1 | 36.369,2 | 107.119,7 |
Liquidität (inkl. in Beteiligungen gehaltener Liquidität) | 134.540,8 | ||||||
Kreditvolumen | -125.303,7 | -5.750,0 | -10.915,4 | -46.500,0 | -30.000,0 | -9.107,7 | -23.030,6 |
Fondsvolumen (netto) | 558.607,7 |
Informationen zu Wertänderungen
(stichtagsbezogen in TEUR) | Gesamt | AT | BE | DE | FR | LU | NL |
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio | 564.970,3 | 24.500,0 | 52.145,0 | 188.750,0 | 122.650,0 | 42.955,0 | 133.970,3 |
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio | 24.482,1 | 921,4 | 1.904,0 | 6.819,3 | 5.341,7 | 1.469,6 | 8.026,1 |
Positive Wertänderungen lt. Gutachten | 9.624,6 | 1.050,0 | 366,7 | 3.050,0 | 1.800,0 | 0,0 | 3.357,9 |
Sonstige positive Wertänderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Negative Wertänderungen lt. Gutachten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige negative Wertänderungen | -2.815,7 | -49,1 | -258,6 | -1.438,2 | -401,8 | -79,8 | -588,3 |
Wertänderungen lt. Gutachten insgesamt | 9.624,6 | 1.050,0 | 366,7 | 3.050,0 | 1.800,0 | 0,0 | 3.357,9 |
Sonstige Wertänderungen insgesamt | -2.815,7 | -49,1 | -258,6 | -1.438,2 | -401,8 | -79,8 | -588,3 |
8. Vermietungsinformationen
Mieten nach Nutzungsarten
(in % der Jahres-Nettosollmiete) | Gesamt | AT | BE | DE | FR | LU | NL |
Jahresmietertrag Büro | 54,4 | 99,1 | 90,4 | 78,5 | 56,9 | 0,0 | 17,6 |
Jahresmietertrag Handel / Gastronomie | 15,9 | 0,0 | 0,0 | 13,2 | 0,0 | 0,0 | 35,5 |
Jahresmietertrag Hotel | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Jahresmietertrag Industrie (Lager, Hallen) | 22,7 | 0,0 | 1,1 | 1,3 | 37,6 | 0,0 | 38,4 |
Jahresmietertrag Wohnen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Jahresmietertrag Freizeit | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Jahresmietertrag Stellplatz | 4,2 | 0,0 | 8,5 | 5,8 | 5,5 | 0,0 | 1,2 |
Jahresmietertrag Andere | 2,8 | 0,9 | 0,0 | 1,2 | 0,0 | 0,0 | 7,1 |
Leerstandsinformationen nach Nutzungsarten
(in % der Jahres-Nettosollmiete) | Gesamt | AT | BE | DE | FR | LU | NL |
Leerstand Büro | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 2,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Handel / Gastronomie | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,5 |
Leerstand Hotel | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Industrie (Lager, Hallen) | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Wohnen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Freizeit | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Stellplatz | 0,3 | 0,0 | 2,9 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Andere | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Vermietungsquote | 98,5 | 100,0 | 97,0 | 96,4 | 100,0 | 0,0 | 99,5 |
Restlaufzeiten der Mietverträge
(in % der Jahres-Nettosollmiete) | Gesamt | AT | BE | DE | FR | LU | NL |
unbefristet | 2,2 | 52,3 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2022 | 1,6 | 0,0 | 0,2 | 0,6 | 5,8 | 0,0 | 0,0 |
2023 | 6,4 | 0,0 | 23,4 | 2,9 | 10,4 | 0,0 | 3,2 |
2024 | 11,7 | 27,6 | 0,0 | 8,7 | 3,9 | 0,0 | 20,6 |
2025 | 14,1 | 0,0 | 0,0 | 19,8 | 23,2 | 0,0 | 7,7 |
2026 | 6,1 | 0,0 | 0,0 | 8,8 | 8,6 | 0,0 | 4,1 |
2027 | 18,5 | 0,0 | 76,4 | 19,6 | 7,2 | 0,0 | 14,1 |
2028 | 17,4 | 0,0 | 0,0 | 5,7 | 40,8 | 0,0 | 16,5 |
2029 | 0,8 | 20,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2030 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 1,0 |
2031 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2032+ | 20,9 | 0,0 | 0,0 | 33,7 | 0,0 | 0,0 | 32,7 |
Anhang
Anhang zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffVO)
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
1. Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
☐ | Ja | ☒ | Nein | ||
☐ | Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: ___% | ☐ | Es wurden damit ökologische/soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es ___% an nachhaltigen Investitionen | ||
☐ | in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind | ☐ | mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind | ||
☐ | in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind | ☐ | mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind | ||
☐ | mit einem sozialen Ziel | ||||
☐ | Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: ___% | ☒ | Es wurden damit ökologische/soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt. |
2. Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?
Im Rahmen der Auswahl und Verwaltung der Immobilien für das Sondervermögen werden ökologische Merkmale im Sinne des Art. 8 Abs. 1 SFDR sowie nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt.
Informationen zu den für den REALISINVEST EUROPA festgelegten ökologischen Merkmalen
Die Artikel 8-Anlagestrategie des Sondervermögens sieht vor, dass fortlaufend mindestens 60 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in Immobilien investiert werden, welche die von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegten ökologischen Merkmale, erfüllen.
Ökologische Merkmale
Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen die folgenden ökologischen Merkmale festgelegt:
a) |
Reduzierung der durch Immobilien verursachten Treibhausgasemissionen |
b) |
Effizienz bei der Nutzung von Energie sowie Einsatz von erneuerbaren Energien |
c) |
Schutz von Wasser und Boden sowie der biologischen Vielfalt |
d) |
Verantwortungsvolle Nutzung von Baustoffen sowie Vermeidung von Abfällen und Förderung von Recycling |
Vorwiegendes Ziel ist es, dabei in solche Immobilien zu investieren und diese fortlaufend zu bewirtschaften, die durch ihre spezifische Beschaffenheit zur Erreichung des Ziels des Pariser Klimaabkommens beitragen, die globale Erderwärmung auf weniger als 1,5°C bis zum Jahr 2050 gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Der Wert einer Immobilie wird bei der Berechnung der vorstehend genannten 60 %-Quote berücksichtigt, sofern
1. hinsichtlich des ökologischen Merkmals a)
a) die Treibhausgasemissionen der Immobilie gemessen in kg CO2e / m2 / Jahr, mit dem jeweiligen landes- und nutzungsartenspezifischen Dekarbonisierungs-Zielpfad (1,5 °C Ziel) in Einklang stehen (bzw. innerhalb von drei Jahren damit in Einklang gebracht werden können)
2. die weiteren ökologischen Merkmale b) bis d) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu mehr als 50 % erfüllt sind. Der Grad der Erfüllung ermittelt sich dabei aus der Summe der einzeln gewichteten ökologischen Merkmale.
Bewertungsmodell für die ökologischen Merkmale
ÖKOLOGISCHE MERKMALE | GEWICHTUNG | BEWERTUNGSKATEGORIE |
Effizienz bei der Nutzung von Energie, Einsatz von erneuerbaren Energien sowie Begrenzung von Treibhausgasemissionen | 20% | Gebäudemanagement und -automation |
Schutz von Wasser und Boden sowie der biologischen Vielfalt |
35% | Wassermanagement |
Bodennutzung und Ökologie | ||
Verantwortungsvolle Nutzung von Baustoffen, Vermeidung von Abfällen und Förderung von Recycling | 45% | Materialien und Drittverwendungsfähigkeit |
Abfallwirtschaft |
Messkonzept der weiteren ökologischen Merkmale (Scoring)
Das Scoring beruht auf einem Punktesystem, bei dem die Gesellschaft davon ausgeht, dass eine Immobilie die für das Sondervermögen festgelegten ökologischen Merkmale im Rahmen einer Gesamtbetrachtung fortlaufend zu mehr als 50 % erfüllt, wenn für diese Immobilie mindestens 2,6 Punkte von maximal erreichbaren 5 Punkten erzielt werden. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl für das Scoring werden zunächst für jedes ökologische Merkmal bis zu maximal 5 Punkte vergeben, die sich aus der Beantwortung der Fragenkataloge für die einzelnen Bewertungskriterien ergeben. Im Anschluss werden dann die ökologischen Merkmale durch den von der Gesellschaft festgelegten Prozentsatz entsprechend gewichtet, sodass sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl von bis zu maximal 5 Punkten für das Scoring ergibt, die auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet wird.
Nachhaltigkeits-Zertifizierungen
Neben der Bewertung und Messung der ökologischen Merkmale prüft die Real I.S., ob die Immobilie im Investitionszeitpunkt über eine Gebäudezertifizierung verfügt oder im Investitionszeitpunkt innerhalb von drei Jahren die Kriterien für eine derartige Zertifizierung nachweisbar erfüllen kann.
Die folgenden Informationen werden hiermit für die Anleger zum Stand 30.09.2022 offengelegt:
• |
der Grad der Erfüllung der durch die Gesellschaft festgelegten ökologischen Merkmale einer Immobilie sowie die erzielte Gesamtpunktzahl |
• |
die Gebäudezertifizierung (sofern diese vorliegt) |
2.1. Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Auf Fondsebene haben 76,51 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens die Nachhaltigkeitsindikatoren erfüllt. Die definierte Grenze liegt bei 60 %.
2.2. … und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens die Nachhaltigkeitsindikatoren:
Geschäftsjahr 2020/2021: 75,03 %
Geschäftsjahr 2021/2022: 76,51 %
3. Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigt auf Ebene des Sondervermögens die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen im Ankauf und Bestandsmanagement auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d.h. nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sog. „Principal Adverse Impacts (PAI)“). Die PAI werden durch die Gesellschaft mittels qualitativer und quantitativer Nachhaltigkeitsindikatoren quartalsweise bewertet und überwacht, um diesen vorzubeugen, diese zu mindern bzw. auszuschließen. Die Pflichtindikatoren Lagerung fossilen Brennstoffe und Energieineffizienz werden manuell erfasst, basierend auf die Angaben von technischen Asset Management (z.B. aus TDD, Energieaudit, Energieausweise).
Die Wahlindikatoren Energieintensität und Emissionen werden automatisiert in der zentralen Datenplattform Deepki bewertet auf Basis der realen Verbrauchsdaten der Immobilien.
Es ist vorgesehen, dass zukünftig die Erfassung und Auswertung allen PAI komplett über die Datenplattform Deepki stattfindet (aktuell in der Programmierung).
Die Real I.S. hat in einer internen ‚Richtlinie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren‘ das Konzept zur Strategie, Maßnahmen und Bestimmung der entsprechenden Indikatoren dargelegt.
4. Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Größte Investition | Sektor | in % der Vermögenswerte |
Land |
Kontorhaus, Berlin | Büro | 18,59 | Deutschland |
Weser Eins, Bremen | Büro | 14,82 | Deutschland |
LogChain, Rotterdam | Industrie (Lager, Hallen) | 11,81 | Niederlande |
Le Virage, Marseille | Büro | 11,77 | Frankreich |
Chambord Logistics Park, Mer | Büro | 9,94 | Frankreich |
BAR 65, Brüssel | Büro | 9,23 | Belgien |
Piazza Center, Gorinchem | Handel / Gastronomie | 8,41 | Niederlande |
The Arc, Luxemburg | Büro | 5,23 | Luxemburg |
TownTown, Wien | Büro | 4,34 | Österreich |
Moermanskkade, Amsterdam | Büro | 3,87 | Niederlande |
5. Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
5.1. Wie sah die Vermögensallokation aus?

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. (Geschäftsjahr 2021/2022: 76,51 %)
Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
5.2. In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Immobilien
5.3. Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
In dem nachstehenden Diagramm ist in Grün der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden.

5.4. Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Der Anteil beträgt 0%.
Geschäftsjahr 2020/2021: Nicht vorhanden gewesen
6. Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel beträgt 0%.
Geschäftsjahr 2020/2021: Nicht vorhanden gewesen.
7. Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen beträgt 0%.
Geschäftsjahr 2020/2021: Nicht vorhanden gewesen.
8. Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Bis zu 40 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens können in Immobilien investiert werden, welche nicht die vorstehend erläuterten Voraussetzungen an die ökologischen Merkmale erfüllen (#2 Andere Investitionen).
Ein ökologischer oder sozialer Mindestschutz wird nicht berücksichtigt. Jedoch werden die PAI für sämtliche Immobilieninvestitionen für das Sondervermögen berücksichtigt. Der Ist-Stand für das Geschäfts-jahr 2021/2022 beträgt 76,51 %
9. Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen?
Im Berichtszeitraum wurden keine Maßnahmen unternommen.
Angaben nach Derivateverordnung
Zum Berichtsstichtag sind keine Derivate im Fonds enthalten. Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure per Stichtag 30.09.2022 beträgt folglich 0,00 EUR. Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wird beim Einsatz von Derivaten nach dem einfachen Ansatz der Derivateverordnung ermittelt.
Anteilwert und Anteilumlauf
Anteilwert | 26,02 EUR |
Umlaufende Anteile | 24.361.758 |
Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
• |
Direkt gehaltene Immobilien werden im Zeitpunkt des Erwerbs und danach nicht länger als 3 Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend erfolgt der Ansatz mit dem durch mindestens zwei externe Bewerter festgestellten Verkehrswert der Immobilie. Die Immobilien werden vierteljährlich bewertet. Nach jeweils drei Jahren erfolgt ein gesetzlich vorgeschriebener Austausch der Gutachter. Immobilien-Gesellschaften werden mit dem aktuellen Verkehrswert, gemäß der monatlichen Vermögensaufstellung, angesetzt und einmal jährlich durch den Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB bewertet. |
• |
Bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften werden der Bewertung monatliche Vermögensaufstellungen der Immobilien-Gesellschaften zugrunde gelegt. Mindestens quartärlich wird der Wert der Beteiligung auf Grundlage der aktuellsten Vermögensaufstellung von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Handelsgesetzbuch ermittelt. Der ermittelte Wert wird anschließend von der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Basis der Vermögensaufstellungen bis zum nächsten Wertermittlungstermin fortgeschrieben. |
• |
Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. |
• |
Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich Instandhaltungs- sowie Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besondere, den Wert der Immobilie beeinflussende, Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden. |
• |
Bankguthaben, Tages- und Termingelder werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich geflossener Zinsen bewertet. |
• |
Sonstige Vermögensgegenstände werden in der Regel mit dem Nennwert bewertet. Mietforderungen werden zum Nennwert abzüglich ggf. notwendiger und angemessener Wertberichtigungen angesetzt. |
• |
Anschaffungsnebenkosten werden über die voraussichtliche Dauer der Zugehörigkeit des Vermögensgegenstandes zum Sondervermögen, längstens jedoch über zehn Jahre linear abgeschrieben. |
• |
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. |
• |
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Rückzahlungsbetrages gebildet. |
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Gesamtkostenquote in Prozent | 1,19 |
Erfolgsabhängige Vergütung in EUR | 0,00 |
Transaktionsabhängige Vergütung des Fondspartners für Ankäufe in Prozent im Verhältnis zum durchschnittlichen Inventarwert | 0,35 |
Transaktionsabhängige Vergütung des Fondspartners für Verkäufe in Prozent im Verhältnis zum durchschnittlichen Inventarwert | 0,00 |
Pauschalvergütungen an Dritte in EUR | 0,00 |
Rückvergütungen | 0,00 |
Vermittlungsfolgeprovisionen | 0,00 |
Ausgabeaufschlag bei Investmentanteilen | 0,00 |
Rücknahmeabschlag bei Investmentanteilen | 0,00 |
Wesentliche sonstige Aufwendungen | 445.271,79 |
Transaktionskosten in EUR | 8.107.922,47 |
• |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. |
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Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. |
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Die KVG gewährt keine sogenannten Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. |
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Es wurden keine Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge im Rahmen des Erwerbs oder der Rücknahme von Investmentanteilen berechnet. |
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Die Vertragsbedingungen des Fonds sehen keine Pauschalgebühr vor und es wurden auch keine entsprechenden Zahlungen geleistet. |
• |
Neben der Vergütung für die Fondsverwaltung erhielt unsere Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr transaktionsabhängige Vergütungen gemäß § 12 Abs. 1 der Besonderen Anlagebedingungen. |
• |
Die Transaktionskosten beinhalten neben den transaktionsabhängigen Vergütungen die Anschaffungsnebenkosten der im Geschäftsjahr erworbenen Immobilien. |
Angaben zu wesentlichen sonstigen Erträgen
Sonstige Erträge insgesamt | 2.519.150,09 EUR |
davon Zinserträge | 1.368.499,10 EUR |
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die Real I.S. AG beschäftigte 2021 im Durchschnitt 245 Mitarbeiter/innen inkl. 3 Vorstände. Die gesamten Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 27.887. Davon entfielen 86 Prozent auf fixe Vergütungsbestandteile. Der Anteil der variablen Vergütungskomponenten an den gesamten Personalaufwendungen liegt somit bei 14 Prozent.
Die Angaben zur Vergütung beziehen sich ausschließlich auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft und nicht auf Unternehmen, mit denen ein Auslagerungsverhältnis besteht.
4.020 TEUR der gesamten Personalaufwendungen einschließlich Sozialabgaben entfielen auf Risk Taker (Führungskräfte gem. VI Ziffer 19 der ESMA, European Securities and Markets Authorithy).
Qualitative Angaben nach § 101 Absatz 3 KAGB
Das von der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement etablierte Vergütungssystem setzt auf einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem auf und fördert dieses, indem Anreize zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von ihr verwalteten AIF vereinbar sind, ausgeschlossen werden.
Zielsetzung der Vergütungspolitik der Real I.S. war und ist die Ausrichtung am Geschäftsmodell, am nachhaltigen Erfolg und an der Risikostruktur der Gesellschaft. Integraler Bestandteil der Vergütungssystematik sind eine faire Entlohnung, die Stärkung der Leistungsorientierung, die Mitarbeitermotivation und -bindung sowie eine angemessene Beteiligung der Mitarbeiter/innen am Unternehmenserfolg.
• |
Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter/innen setzt sich aus einem Jahresfestgehalt, einer zusätzlichen variablen Vergütung und weiteren Nebenleistungen (sogenannten Benefits) zusammen. |
• |
Insgesamt orientiert sich die Vergütungspolitik der Real I.S. dabei an folgenden Grundsätzen: |
• |
Das Vergütungssystem ist als Unternehmenssteuerungsinstrument auf die Erreichung der in den Strategien der Gesellschaft niedergelegten Ziele ausgerichtet. |
• |
Das Vergütungssystem ist darauf angelegt, Anreize für die Mitarbeiter/innen zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu vermeiden. |
• |
Die Ausgestaltung der vertraglichen Vergütung begründet ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung, wobei die Festvergütung so bemessen ist, dass auf die Zahlung einer variablen Vergütung verzichtet werden kann. |
• |
Die Gewährung einer garantierten variablen Vergütung ist ausgeschlossen. |
• |
Eine Auszahlung der variablen Vergütung findet dann nicht statt, wenn dies für die Finanzlage der |
• |
Gesellschaften untragbar ist. |
Unter Berücksichtigung des mit der AIFM-Richtlinie eingeführten Proportionalitätsgrundsatzes konnte im Hinblick auf das für die Gesellschaft festgestellte Risikoprofil und die sonstigen Merkmale eine verhältnismäßige Umsetzung der Vergütungsgrundsätze stattfinden.
Die Angaben zur Vergütung beziehen sich ausschließlich auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft und nicht auf Unternehmen, mit denen ein Auslagerungsverhältnis besteht.
Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats der das Immobilien-Sondervermögen „REALISINVEST EUROPA“ verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagenement und mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde gemäß § 163 Abs.1 und Abs. 2 KAGB werden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB) und Besonderen Anlagebedingungen (BAB) u. a. im Zuge von Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgrund des Inkrafttretens wesentlicher Bestandteile des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) am 02. August 2021 und anderer Vorschriften geändert.
Zusätzliche Information
Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten |
0,00% |
Angaben zum Risikomanagementsystem
Die Real I.S. verfügt über ein Risikomanagementsystem, das alle wesentlichen Risiken, die die Gesellschaft bzw. die ReaI I.S. Gruppe betreffen, identifiziert, quantifiziert, steuert und überwacht. lm Hinblick auf die überwachten Risiken werden regelmäßig Maßnahmen erörtert, die geeignet sind, eingegangene Risiken abzumindern oder gar zu vermeiden. Die Gesellschaft verfügt über Verfahren, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken der von ihr verwalteten AIF zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des AIF mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des AIF deckt. Darüber hinaus übernimmt die Real l.S. eine Überwachungsfunktion im Risikomanagementprozess. Die Real I.S. führt unter Berücksichtigung normaler als auch außergewöhnlicher Liquiditätsbedingungen für den AIF regelmäßig Stresstests durch. Diese:
• |
werden auf Basis quantitativer und qualitativer Informationen durchgeführt; |
• |
simulieren mangelnde Liquidität im Fonds sowie typische Rücknahmeforderungen; |
• |
decken mikro- und makroökonomische Marktrisiken und deren Auswirkungen ab; |
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tragen Bewertungssensitivitäten Rechnung; |
• |
werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofits, der Anlegerart und unter Berücksichtigung der Rücknahmebedingungen des AIF mindestens jährlich (bei offenen Publikumsfonds, monatlich) durchgeführt. Der Stresstest und das Stresstestreporting werden seitens der Abteilung Risikomanagement durchgeführt und im Risikoquartalsbericht dokumentiert und bewertet. Die wesentlichen Ergebnisse der Risikobewertung werden dem Vorstand der Real I.S. und den betroffenen Bereichen schriftlich in aussagekräftigen Berichten übermittelt. |
Angaben zum Leverage-Umfang
Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 500,00% |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode | 102,16% |
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 200,00% |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode | 102,16% |
Angaben zur Vergütung von Investmentanteilen
Investmentanteil | Verwaltungs-vergütungssatz |
BayernInvest REAL I.S. 3-Fonds | 0,15% p.a. |
München, den 17. Februar 2023
Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement
Vorstand
Jochen Schenk
Bernd Lönner
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Real I.S. AG, Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens REALISINVEST EUROPA – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahres vom 01. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahres vom 01. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Gesamtdokument Jahresbericht, mit Ausnahme der im Prüfungsurteil genannten Bestandteile des geprüften Jahresberichts sowie unseres Vermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 17. Februar 2023
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Griesbeck, Wirtschaftsprüfer
Wild, Wirtschaftsprüferin
Steuerrechnung
Steuerliche Hinweise
Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften1
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.2 Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilerwerb in seinem Heimatland individuell zu klären.3
Darstellung der Rechtslage ab dem 1. Januar 2018
Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Er ist jedoch partiell körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d.h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Steuersatz beträgt 15%. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragssteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15% bereits den Solidaritätszuschlag. Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag übersteigen.4
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d.h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile.5
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet.
Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.
1 § 165 Abs. 2 Nr. 15 KAGB: Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften einschließlich der Angabe, ob ausgeschüttete Erträge des Investmentvermögens einem Quellensteuerabzug unterliegen.
2 Unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet.
3 Ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet.
4 Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit dem Jahr 2009 bei Einzelveranlagung 801,- Euro und bei Zusammenveranlagung 1.602,-Euro.
5 Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger steuerfrei.
Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)
Ausschüttungen
Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei.
Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.
Vorabpauschalen
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Vorabpauschalen steuerfrei.
Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten:
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde.
Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Werden Anteile an dem Fonds nach dem 31. Dezember 2017 veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Dies gilt sowohl für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, als auch für nach dem 31. Dezember 2017 erworbene Anteile.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, ist zu beachten, dass im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung auch die Gewinne aus der zum 31. Dezember 2017 erfolgten fiktiven Veräußerung zu versteuern sind, falls die Anteile tatsächlich nach dem 31. Dezember 2008 erworben worden sind.
Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.
Bei einer Veräußerung der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteile nach dem 31. Dezember 2017 ist der Gewinn, der nach dem 31. Dezember 2017 entsteht, bei Privatanlegern grundsätzlich bis zu einem Betrag von 100.000 Euro steuerfrei. Dieser Freibetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Gewinne gegenüber dem für den Anleger zuständigen Finanzamt erklärt werden.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.
Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)
Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds
Ist der Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, dann erhält er auf Antrag vom Fonds die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer anteilig für seine Besitzzeit erstattet; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat. Die Erstattung setzt voraus, dass der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i. H. v. 70 Prozent bestanden.
Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Investmentanteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.
Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres.
Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, sich die entsprechende Körperschaftsteuer zur Weiterleitung an den Anleger erstatten zu lassen, besteht nicht.
Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.
Negative steuerliche Erträge
Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich.
Abwicklungsbesteuerung
Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen nur insoweit als Ertrag, wie in ihnen der Wertzuwachs eines Kalenderjahres enthalten ist.
Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen
Ausschüttungen | Vorabpauschalen | Veräußerungsgewinne | |
Inländische Anleger | |||
Einzelunternehmer | Kapitalertragsteuer: | Kapitalertragsteuer: | |
25% (die Teilfreistellung für Immobilienfonds i.H.v. 60% bzw. für Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt i.H.v. 80% wird berücksichtigt) | Abstandnahme | ||
Materielle Besteuerung: | |||
Einkommensteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Einkommensteuer / 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Einkommensteuer / 40% für Gewerbesteuer) | |||
Regelbesteuerte Körperschaften (typischerweise Industrieunternehmen; Banken, sofern Anteile nicht im Handelsbestand gehalten werden; Sachversicherer) | Kapitalertragsteuer: | Kapitalertragsteuer: | |
Abstandnahme bei Banken, ansonsten 25% (die Teilfreistellung für Immobilienfonds i.H.v. 60% bzw. für Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt i.H.v. 80% wird berücksichtigt) | Abstandnahme | ||
Materielle Besteuerung: | |||
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer / 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer / 40% für Gewerbesteuer) | |||
Lebens- und Kranken-versicherungs-unternehmen und Pensionsfonds, bei denen die Fondsanteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind | Kapitalertragsteuer: | ||
Abstandnahme | |||
Materielle Besteuerung: | |||
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit handelsbilanziell keine Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) aufgebaut wird, die auch steuerlich anzuerkennen ist ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer / 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer / 40% für Gewerbesteuer) | |||
Banken, die die Fondsanteile im Handelsbestand halten | Kapitalertragsteuer: | ||
Abstandnahme | |||
Materielle Besteuerung: | |||
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer / 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer / 40% für Gewerbesteuer) | |||
Steuerbefreite gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger (insb. Kirchen, gemeinnützige Stiftungen) | Kapitalertragsteuer: | ||
Abstandnahme | |||
Materielle Besteuerung: | |||
Steuerfrei – zusätzlich kann die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf Antrag erstattet werden | |||
Andere steuerbefreite Anleger (insb. Pensionskassen, Sterbekassen und Unterstützungskassen, sofern die im Körperschaftsteuergesetz geregelten Voraussetzungen erfüllt sind) | Kapitalertragsteuer: | ||
Abstandnahme | |||
materielle Besteuerung: | |||
Steuerfrei – zusätzlich kann die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge entfällt, auf Antrag erstattet werden |
Unterstellt ist eine inländische Depotverwahrung. Auf die Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Für die Abstandnahme vom Kapitalertragssteuerabzug kann es erforderlich sein, dass Bescheinigungen rechtzeitig der depotführenden Stelle vorgelegt werden.
Steuerausländer
Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen.5 Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.
Solidaritätszuschlag
Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar.
Kirchensteuer
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Ausländische Quellensteuer
Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen
In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung, ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.6
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen
Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat daher im Auftrag der G20 in 2014 einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde von mehr als 90 Staaten (teilnehmende Staaten) im Wege eines multilateralen Abkommens vereinbart. Außerdem wurde er Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 in die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS grundsätzlich ab 2016 mit Meldepflichten ab 2017 an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21. Dezember 2015 in deutsches Recht umgesetzt und wendet diesen seit 2016 an.
5 § 37 Abs. 2 AO
6 § 190 Abs. 2 Nr. 2 KAGB.
Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z.B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.
Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z.B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen)).
Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten.
Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.
Grunderwerbsteuer
Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.
Besteuerung in Österreich
Nach dem österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) unterliegen die nicht in Österreich ansässigen Anleger mit den aus einem Immobilienfonds stammenden österreichischen Immobiliengewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich.
Besteuert werden grundsätzlich die laufenden Bewirtschaftungsgewinne aus der Vermietung und die aus der Bewertung resultierenden Wertzuwächse (im Ausmaß von 80 %) der österreichischen Immobilien. Steuersubjekt für die beschränkte Steuerpflicht in Österreich ist der einzelne Anleger, der weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt (bei Körperschaften weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung) in Österreich hat.
Für natürliche Personen beträgt der Steuersatz für diese Einkünfte in Österreich – unabhängig von deren Höhe – 27,5 %. Erzielt der Anleger pro Kalenderjahr insgesamt maximal EUR 2.000,- in Österreich steuerpflichtige Einkünfte, ist keine Steuererklärung abzugeben, und die Einkünfte bleiben steuerfrei. Bei Überschreiten dieser Grenze oder nach Aufforderung durch das zuständige österreichische Finanzamt ist eine Steuererklärung in Österreich abzugeben.
Für Körperschaften beträgt der entsprechende Steuersatz in Österreich derzeit 25 % (ab 2023: 24% und ab 2024 und Folgejahre: 23%). Anders als bei natürlichen Personen gibt es keinen Freibetrag.
Die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte (ausschüttungsgleichen Erträge) für das am 30.09.2022 endende Geschäftsjahr des REALISINVEST EUROPA betragen EUR 0,0428 je Anteil. Dieser Betrag ist mit der vom Anleger gehaltenen Anzahl von Anteilen zu multiplizieren.
Beim Verkauf von Fondsanteilen realisierte Wertsteigerungen unterliegen zwar seit dem Jahr 2012 unter gewissen Voraussetzungen der sogenannten Vermögenszuwachssteuer in Österreich. Für Anleger aus Deutschland hat Österreich aber aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens kein zwischenstaatliches Besteuerungsrecht. Gewinne aus dem Verkauf eines Fondsanteils unterliegen daher regelmäßig nicht der beschränkten Steuerpflicht in Österreich.
Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Außenprüfung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert, unter Umständen auch rückwirkend.
Gremien
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement
Innere Wiener Straße 17
81667 München
Stammkapital: 2,5 Mio. EUR
Haftendes Eigenkapital zum 31.12.2021: 44,3 Mio. EUR
Eingetragen beim Registergericht: Amtsgericht München, HRB 132654
Vorstand
Jochen Schenk, München
Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG
Geschäftsbereich Investoren und Investment
Bernd Lönner, Augsburg
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG
Geschäftsbereich Risk and Finance
Dr. Pamela Hoerr, München
Vorstand der Real I.S. AG
Geschäftsbereich Fonds- und Assetmanagement
Aufsichtsrat
Gero Bergmann, München
Vorsitzender
Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesbank
Bernd Mayer, München
Stellvertretender Vorsitzender
Bereichsleiter Immobilien der Bayerischen Landesbank
Bernd Fischer, Memmingen
Mitglied des Aufsichtsrats
Stv. Vorsitzender des Vorstands Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim
Verwahrstelle
Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main
Angabe des Bilanziellen Eigenkapitals i.H.v. 531,5 Mio Euro
Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Wirtschaftsprüfer
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ganghoferstraße 29
80339 München
Gesellschafter
Bayerische Landesbank, München (100%)
Externe Bewerter für Immobilien
Externe Ankaufsbewerter
Wüest Partner Deutschland W&P
Immobilienberatung GmbH
Bockenheimer Landstraße 98-100
60323 Frankfurt
Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:
Herr Rüdiger Hornung – FRICS, CIS HypZert (F), Dipl. Architekt (TU)
Herr Andreas Pörschke – MRICS, CIS HypZert (M), Diplom-Sachverständiger (DIA)
Herr Jan Bärthel – MRICS, CIS HypZert (F), Dipl. Bauingenieur (TU)
Umstätter Strelow Lambert
Sachverständigenpartnerschaftsgesellschaft
Bahnhofstraße 67
65185 Wiesbaden
Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:
Herr Richard Umstätter – ö.b.u.v. Sachverständiger, Dipl.-Sachverständiger
Herr Dirk Strelow – ö.b.u.v. Sachverständiger, Dipl.-Sachverständiger
Herr Peter Lambert – ö.b.u.v. Sachverständiger, CIS HypZert (F)
Externe Bestandsbewerter Inland / Ausland
Valuation Fischer-Appelt / Kipp-Thomas Partnerschaft von Grundstücksachverständigen
Kleine Johannisstraße 10
20457 Hamburg
Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:
Herr Mark Kipp-Thomas – ö.b.u.v. Sachverständiger, FRICS, CIS HypZert (F), Dipl.-Ingenieur Architektur
Herr Dirk Fischer-Appelt – ö.b.u.v. Sachverständiger, MRICS, CIS HypZert (F), Dipl.-Ingenieur Architektur
JKT Immobilien GmbH
Cicerostr. 21
10709 Berlin
Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:
Herr Raik Kasch – FRICS, CIS HypZert (F), Dipl.-Kaufmann (FH)
Herr David Jahn – CIS HypZert (F / M), Dipl.-Ingenieur
Frau Nelly Meichsner – MRICS, CIS HypZert (F), Dipl.-Betriebswirtin (BA)
Ackermann Immobilienbewertung
Stirnband 38
58093 Hagen
Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:
Herr Jörg Ackermann – ö.b.u.v. Sachverständiger, Dipl.-Ing. Architekt, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH), CIS HypZert (F)
vRönne I Grünwald / Partner
Neuer Wall 42
20354 Hamburg
Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:
Frau Renate Grünwald – ö.b.u.v. Sachverständige, Dipl.-Ingenieurin
Real I.S. AG
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement
Innere Wiener Straße 17
81667 München