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Gutes Urteil gegen Rechts

CR T. Bremer - Allgemein - Donnerstag, 20.12.2012
CR T. Bremer
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Der rechtsextreme Kameradschaftsverein HNG bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Zur Begründung hieß es, der Verein bekenne sich zum Nationalsozialismus. Außerdem mache er die Demokratie verächtlich und propagiere Rassismus. Die gegen das Verbot gerichtete Klage wurde abgewiesen. Die sogenannte Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige ist mit 600 Mitgliedern die bundesweit größte Neonazi-Gruppierung. Sie wurde 2011 vom Bundesinnenministerium verboten.
Quelle:MDR

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