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Co.net Verbrauchergenossenschaft eG – Genossen sollten sofort kündigen

Redaktion TB - Anlegerschutz - Sonntag, 26.06.2022
Fragen | © geralt (CC0), Pixabay
Redaktion TB
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Die Internetplattform diebewertung.de hatte in den letzten Wochen über einen Insolvenzantrag gegen die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG aus Drochtersen berichtet. Eine Insolvenzantrag, den ein Genossenschaftsmitglied über den Bautzner Rechtsanwalt Jens Reime gestellt hatte.

Dieser Betrag wurde dann ausgeglichen, aber was ist das für eine Genossenschaft, die es soweit überhaupt kommen lässt? Was ist das für eine Genossenschaft, die über Monate einem ausgeschiedenen Genossen mehrfach zusagt, das ausstehende Auseinandersetzungsguthaben zu überweisen, aber keine dieser Zusagen einhält.

Für uns ist das eine Genossenschaft, die das Vertrauen der Genossen nicht verdient, insbesondere Vorstand Limberg hat hier aus unserer Sicht jegliches Vertrauen verspielt. Rechtsanwalt Reime aus Bautzen empfiehlt jedem Genossen sich sofort aus der Genossenschaft zu verabschieden, denn auf Dauer kann eine Co.net Verbrauchergenossenschaft mit solch einem Handeln dann nicht erfolgreich sein.

Zudem, so Rechtsanwalt Reime, macht uns die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz der Genossenschaft mehr als nachdenklich. Mal ehrlich Herr Limberg, was laufen da für merk-würdige Geschäfte mit irgendwelchen dubiosen Darlehenskonstruktionen?

Wie kann eine 100 Millionen Genossenschaft dann nur über so wenig Anlagevermögen verfügen, um das einmal überspitzt zu sagen? Nochmals, diese Kapitalanlage ist für uns eine Kapitalanlage, aus der man als Genossenschaftsmitglied sofort heraus sollte, um keinen finanziellen Schaden zu erleiden, sagt Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen in einem Gespräch mit unserer Redaktion.

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