Urteil gegen thüringischen Polizisten wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung rechtskräftig
Beschluss vom 2. Juni 2022 – 2 StR 481/21
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines thüringischen Polizisten durch das Landgericht Erfurt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Betrugs und Diebstahls zu.