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Bitte beachten bei Wertpapiergeschäften

CR T. Bremer - Allgemein - Sonntag, 16.12.2012
CR T. Bremer
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Für private Investoren gibt es bei der Anlage in Wertpapieren viele Auswahlmöglichkeiten. Es ist wichtig, dass Sie sich vor einer Anlageentscheidung über die Risiken und Chancen der Wertpapiere umfassend informieren.

Wer sein Geld in Wertpapiere investieren will, hat viele Fragen: Welche Wertpapiere erwerbe ich? Wie finde ich Informationen zu Unternehmen? Bei welchen Geldanlagen sollte ich vorsichtig sein?
Der Kapitalmarkt große Anzahl unterschiedlich komplexer Finanzinstrumente angeboten. Für Sie als Investor ist es nicht immer einfach, eine Entscheidung zu treffen, die auf Ihre persönlichen Anlageziele und finanziellen Verhältnisse zugeschnitten ist. Dafür ist es zum einen notwendig, dass Sie sich Gedanken machen, welche Ziele Sie mit der Wertpapieranlage verfolgen und ob diese mit ihren finanziellen Bedürfnissen in Einklang stehen. Zum anderen sollten Sie sich aus unterschiedlichen Quellen informieren, um so selbstständig und eigenverantwortlich über ein Investment entscheiden zu können.
Informationen über Wertpapiere finden Sie zum Beispiel im Wertpapierprospekt. Für alle öffentlich angebotenen oder zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere, z.B. Aktien, Anleihen oder Zertifikate, aber auch für Vermögensanlagen wie Kommanditbeteiligungen oder Genussrechte, Unternehmen muss ein Prospekt veröffentlicht werden. Der Prospekt dient Ihnen als wichtiges Informationsdokument. Wertpapierdienstleistungsunternehmen – dazu zählen Banken, Sparkassen und Finanzinstitute – müssen bei der Beratung zudem vielfältige Informationspflichten beachten. Dazu gehören beispielsweise Angaben über die Funktionsweise und die Risiken der verschiedenen Arten von Wertpapieren, aber auch Informationen über etwaige Vertriebsprovisionen und andere geldwerte Vorteile. Wie umfangreich die Informationspflichten sind, hängt auch von Ihren Kenntnissen und Erfahrungen ab. Rechtzeitig vor dem Abschluss eines Geschäfts muss der Berater des Wertpapierdienstleistungsunternehmens Ihnen zudem ein Informationsblatt über jedes Finanzinstrument zur Verfügung zu stellen, für welches eine Kaufempfehlung abgegeben wird.
Unternehmen, die im regulierten Markt notiert sind, müssen zahlreiche kapitalmarktrechtliche Offenlegungspflichten erfüllen. Zu diesen Pflichten zählt beispielsweise die Ad-hoc-Publizitätspflicht. Danach müssen Unternehmen aktuelle Informationen, die ihren Börsenpreis beeinflussen können und noch nicht in der Öffentlichkeit bekannt sind (Insiderinformationen), unverzüglich veröffentlichen. Auch haben Aktionäre von börsennotierten Unternehmen die Pflicht anzuzeigen, wenn sie bedeutende Stimmrechtsanteile an einem börsennotierten Unternehmen halten. Für Unternehmen, die in den Freiverkehr einbezogen sind, gelten diese Veröffentlichungspflichten allerdings nicht.
Nicht nur seriöse, auch unseriöse Anbieter werben um Ihre Gunst als Investor. Es gibt eine Reihe von Warnsignalen, die darauf hindeuten können, dass ein Anbieter oder ein Produkt zweifelhaft ist. Ruft Sie beispielsweise jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche Anrufe sind verboten und es ist Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen ausdrücklich untersagt, ein solches Cold Calling zu betreiben. Werden Ihnen ungewöhnlich hohe Renditen versprochen, kann auch das ein Hinweis auf ein unseriöses Angebot sein. Sollen Sie Geld ins (außereuropäische) Ausland überweisen? Auch hier sollten Sie ebenfalls vorsichtig sein
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